„Bestia Negra“, das klingt gefährlich. Die „schwarze Bestie“ sorgt in Südeuropa seit Jahren für jede Menge Respekt. Denn als „Bestia Negra“ – umgangssprachlich auch frei übersetzt schwarzes Schreckgespenst – bezeichnen die Spanier und insbesondere die Fans von Real Madrid gemeinhin den FC Bayern München, da dieser schon oft Spiele in letzter Sekunde, während sich die Spanier schon bei der Siegesfeier wähnten, meist spektakulär gedreht hat.
Im Rahmen von Fußballfachsimpeleien mit dem Geschäftsführer einer Mandantin kam das Thema am 17. April 2012, dem Tag des Hinspiels Bayern München : Real Madrid natürlich auch zur Sprache. Wie wir später am Abend im Rahmen der Vorberichterstattung im Fernsehen erfuhren, hatte der FC Bayern im Vorfeld dieses Champions League-Halbfinales bereits mehrere zehntausend T-Shirts und Schals mit der Markenkennzeichnung „Bestia Negra“ über seine Fanshops verkauft.
Fast ungläubig stellten wir bei unseren Recherchen fest, dass weder der FC Bayern München noch Dritte über all die Jahre den Markenschutz für diese Marke beantragt hatten. Wie prekär die markenrechtliche Situation dadurch sein kann, werden wir später noch behandeln.
Da der Geschäftsführer unserer Mandantin, genauso wie wir, ein ausgeprägter Fußballfan ist und mein Fußballherz für den FC Bayern schlägt, war die Idee kurzer Hand geboren, ein kleines markenrechtliches Abenteuer mit dem Ziel zu starten, dem FC Bayern München rechtzeitig zum Champions League-Finale als gutes Omen eine bereits eingetragene Wortmarke „Bestia Negra“ zu schenken.
Uns war klar, dass die Zeit ab dieser Sekunde gegen uns lief, da natürlich Markengrabber auf die gleiche Idee kommen könnten.
Sehr zu Hilfe kam uns dabei unser Anwaltsdasein und das wir als Kanzlei mit den meisten deutschen Markenanmeldungen im Jahr 2011 über die notwendige Technik fügen, mittels der elektronischen Markenanmeldung binnen Sekundenschnelle eine Markenanmeldung zu platzieren. Gesagt, getan. Bereits vor dem Anpfiff des Spiels hatten wir für unsere Mandantin eine Wortmarkenanmeldung auf den Namen „Bestia Negra“ für Bekleidungswaren, Sportartikel und alkoholische und nichtalkoholische Getränke in trockene Tücher gebracht (genaueres siehe Markenregister).
In Rekordtempo – vielen Dank an dieser Stelle an das Deutsche Patent- und Markenamt – haben wir die Marke dann am 04.05.2012 eingetragen bekommen. Wie wir alle wissen, hatte der FC Bayern zwischenzeitlich am 25.04.2012 im Rückspiel gegen Real Madrid nach einem 0:2 Rückstand seinem Namen Bestia Negra wieder alle Ehre gemacht und ein bereits verloren geglaubtes Spiel über die Verlängerung ins Elfmeterschießen gerettet und dort in einem Herzschlagfinale gewonnen. Die schwarze Bestie hatte wieder zugeschlagen.
Am 09.05.2012 hielten wir dann die ersehnte Markenurkunde in der Hand und flugs war ein Schreiben mit Bekanntgabe der Schenkung an den Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG, Kalle Rummenigge, und dessen Aufsichtsratsvorsitzenden, Uli Hoeneß, geschrieben und abgesendet.
Wie die Verantwortlichen des FC Bayern München reagiert haben und warum der FC Bayern München richtig Glück hatte, dass wir die markenrechtliche Situation gerade noch rechtzeitig erkannt haben, berichten wir nächste Woche nach dem Champions League-Endspiel am kommenden Samstag. Wir wünschen dem FC Bayern München das notwendige Glück, den Champions League-Pokal ein Jahr in München zu behalten. Für das gute Omen haben wir ja bereits Sorge getragen.
Nette Geschichte… Nur der Vollständigkeit halber: „Bestia Negra“ heißt einfach „Angstgegner“ – spanische Zeitungen würden also auch die Dortmunder Borussia als die Bestia Negra des FCB bezeichnen…
Da dürfte der Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gegen die Marke “Angstgegner” wohl nicht lange warten. Außerdem wäre der Aufdruck auf einem T-Shirt ohnehin keine rechtsverletzende markenmäßige Benutzung und könnte nicht untersagt werden: http://www.designschutznews.de/2011/06/kammergericht-markenaufdruck-auf-t-shirts-zu-deko-zwecken-ist-keine-markenverletzung-%E2%80%93-abwehrargument-gegen-abmahnungen/
Hallo Herr Kollege Plüschke,
„Angstgegner“ ist sicherlich eine assoziative Übersetzung. Aber es steht natürlich auch Ihnen gerne frei, gegen den FC Bayern München vorzugehen. Sie sollten dann aber bitte über den Ausgang des Verfahrens berichten. Kann mir bei der Ausgangslage schon jetzt schon ein Schmunzeln nicht verkneifen. Weltbekannter Verein aus München, in Südeuropa allseits bekannt unter dem Synonym „Bestia Negra“ soll beim DPMA in München seine Marke wegen eines Löschungsantrages eines weitgehend unbekannten Anwalts aus einer 2.Ligastadt verlieren. Wohl kaum.
Ihre Ausführungen zum T-Shirtaufdruck aufgrund von Einzelfallentscheidung sind so auch sicherlich eher Wunschdenken derer, die Sie zukünftig über solche Äußerungen vertreten wollen.