Wie DIE WELT heute berichtet, hat die FIFA mal wieder peinlich ihre Muskeln spielen lassen und unserem Formelfahrer Nico Rosberg die neue von Nationalstolz geprägte Helmillustration mit dem Weltpokal verboten.
Ein Schelm wer da gleich denkt, dass der Engländer Hamilton den deutschen Teamkollegen aus Neid bei der FIFA verpfiffen hat. Die Engländer waren bei der WM 2014 mal wieder kläglich in der Vorrunde ausgeschieden.
Genauso kläglich hat Nico Rosberg aber sogleich die Fahne wieder eingezogen, da sein Management ihm Glauben machte, dass „die Rechtslage eindeutig sei und kein Handlungsspielraum bestehe“.
Dazu kann man nur sagen: Schade Nico! Schade Mercedes! Bei Eurem Background hättet Ihr der FIFA mal die Stirn bieten können. Deutsche Kennzeichengerichte hätten das im Eilverfahren vermutlich nicht gegen Euch entschieden.
Die bloße Helmillustration des WM-Pokals auf dem Helm von Nico Rosberg im Rahmen des anstehenden Rennens auf dem deutschen Hockenheimring ist ganz offensichtlich keine Nutzung im markenrechtlichen Sinne, sondern eine bloße bildliche Verwendung des WM-Pokals zum Ausdruck der privaten Gesinnung Nico Rosbergs.
Zwar hat z.B. der BGH (Urt. v. 14.04.2011, Az. I ZR 33/10) im Rahmen der werblichen Nutzung der VW-Bildmarke freien Werkstätten verboten, dieses Emblem als Außenwerbung zu nutzen, weil dadurch ein Imagetransfer verbunden sei, hier ist ein solcher markenrechtlicher Imagetransfer der FIFA-Bild-Marke auf Nico Rosberg aber sinnlos, weil jeder weiß, Nico Rosberg kein Fußballer ist. Das der Helm nicht von der FIFA stammt, liegt auch auf der Hand.
Zwar besitzt die FIFA eine in der Benutzungsschonfrist liegende Weltpokal-Bildmarke im Bereich Schutzshelme (EM 009113391), aber eine Durchsetzung dieser Bildmarkenrechte dürfte aus den vorgenannten Gründen vor deutschen Gerichten scheitern.
Lass dich das nächste Mal besser beraten guter Nico Rosberg!
Bildnachweis: pdbreen, Creative Commons Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)
Abstimmung zum Thema unter
http://www.markenblog.de/2014/07/18/weltpokal-verzierung-oder-markenmasige-nutzung/