Amazon Markenregistrierung: jetzt auch Wort-/Bildmarken zulässig – amazon brand registry Teil 5

Eilmeldung! Amazon hat seit dieser Woche auch wieder die Möglichkeit eingeräumt, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken zu hinterlegen. Ganz offensichtlich ist Amazon mit der Brand Registry schneller vorangekommen als ursprünglich erwartet. Wir erinnern uns: zunächst waren nur Wortmarken zugelassen.

Jetzt hat Amazon auf seinen amazon brand registry-Webpages über Nacht die Ergänzung eingefügt, dass neben Wortmarken nunmehr auch Bildmarken und Wort-/Bildmarken zulässig sind. Es dürfte ein weitere Registrierungswelle anrollen.

Amazon wird damit aber seiner Linie wieder untreu, nur Wortmarken zuzulassen. Amazon kündigt zudem an, dass alle die Markeninhaber, die bisher vergeblich versucht hätten, ihre Wort-/Bildmarke oder Bildmarke über die amazon brand registry registrieren zu lassen, nunmehr in den nächsten Wochen aktiv von Amazon angeschrieben werden, dass jetzt auch die Registrierung von Wort-/Bildmarken und Bildmarken möglich sind. Man begründet das jetzt damit, dass angeblich technische Probleme der Grund gewesen seien. Irgendwie klingt das Ganze aber danach, dass Amazon einen erneuten Strategiewechsel vollzogen hat. Mit der Rolle rückwärts scheint nunmehr alles wieder beim Alten zu sein. Wozu also die neue brand registry seit Mai 2017? Nicht nur die Amazon-Mitarbeiter raufen sich die Haare.

Gleichwohl gilt weiterhin, dass nur Wortmarken den Schutz eines Namens zweifelsfrei herbeiführen können. Aus einer Wort-/Bildmarke wird man auch weiterhin keinen Mitbewerber bei Amazon auf Unterlassung hinsichtlich eines Markennamens in Anspruch nehmen können.

Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!

Seit Mai 2017 ist für Amazon-Händler, die Inhaber einer eingetragenen Wort-Marke sind, die Eintragung Ihrer Marken bei der modifizierten Amazon-Markenregistierung möglich. Doch weil das System neu ist und markenrechtliche Themen nicht immer einfach sind, kursiert viel Halbwissen und nur sehr wenige wissen, was Amazon tatsächlich vorhat und was demnächst für Probleme auf Sie zukommen können.

Unsere Kanzlei ist seit 17 Jahren fast ausschließlich im Markenrecht tätig und wir zählen auch hunderte Amazon-Händler zu unseren Kunden. Entsprechend erleben wir jeden Tag die Probleme und den Beratungsbedarf unserer Mandanten zum Thema Amazon und Markenrecht.

Die zukünftig anstehenden, ja geradezu revolutionären Neuerungen durch die neue amazon brand registry und was wirklich dahinter steckt, wollen wir mit den nächsten Beiträgen näher beleuchten.

Dabei soll es um die Vorteile der Amazon Markenregistrierung für Markeninhaber aber auch um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Markenregistrierung gehen.

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apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke

Neben sehr erfolgreichen Apothekern betreut unsere Kanzlei natürlich auch viele innovative Mandanten, die Apotheken im Marketing betreuen.

Eine dieser Agenturen hatte für einen Kunden mit uns zusammen eine Vorratsmarke angemeldet und die passende .de, .com und .eu gesichert.

Letztlich hatte der Agenturkunde aber finanzielle Probleme, so dass die Agentur jetzt die Marke und die Domains selbst vermarkten/verkaufen will. Die Marke wurde nie benutzt, ist also noch jungfräulich.

Die Marke ist eine Wortmarke!

Sie heißt „apothekenruf“ und genießt Priorität vom 11.04.2007 – ist also schon 10 Jahre alt.

Die Marke ist an die gängigen Begriffe im medizinischen Bereich, nämlich „Notruf“, „Arztnotruf“ usw. angelehnt und daher sehr eingängig.

Die Marke ist aufgrund des weitreichenden Klassenverzeichnisses offensichtlich vielseitig einsetzbar.

Der Kaufpreis für das Rechtepaket (Marke und Domains) ist frei verhandelbar. Angebote richten Sie bitte an prehm@prehm-klare.de

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Was ist eine Wortmarke?

Die klassische Wortmarke wird dadurch ausgezeichnet, dass sie durch einzelne oder mehrere Wörter, Buchstaben, Zahlen bzw. sogenannte sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. § 7 MarkenV (Markenverordnung) regelt dies abschließend. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München (sowie Dienststellen in Jena und Berlin) verwendet dabei die Standardschriftart „Arial“. Mit berücksichtigt sind neben allen Buchstaben, also Kapitalbuchstaben, kleine Buchstaben und Buchstabenzeichen sowie auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Die exakte Liste erhält man hier: Die möglichen Zeichen für eine Wortmarke.

Die Vorzüge einer Wortmarke liegen zudem darin, dass Zeichen (z.B. Zalando) fast immer in allen verkehrsüblichen Schreibweisen, also z.B. die Groß- (Zalando) und Kleinschreibung (zalando) bzw. die einheitliche Kapitalbuchstabenschreibung (ZALANDO) sowie auch der Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen in sogenannter Binnenversalienschreibweise (ZaLando) geschützt sind.

ACHTUNG! Sofern die Marke abweichende grafische Schriftzeichen enthält, die nicht bei den abschließend aufgezählten Zeichen entsprechen, also z.B. chinesische Schriftzeichen, wird die Markenanmeldung vom DPMA automatische als Wort-/Bildmarke bzw. als Bildmarke eingestuft – auch wenn eigentlich eine Wortmarke beantragt wurde.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Welche Markenarten gibt es und worin besteht der hauptsächliche Unterschied?

Die eingetragene deutsche Marke ist ein nach dem deutschen Markengesetz definiertes Zeichen, welches dazu bestimmt sein soll, Dienstleistungen und/oder Waren eines Unternehmens von anderen Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Man spricht hierbei über die Herkunftsfunktion einer Marke. Spätestens durch die Markeneintragung erhält der Markenanmelder dann ein Ausschließlichkeitsrecht auf die registrierte Marke. Er soll damit in die Lage versetzt werden, zukünftig Dritten die Nutzung eines gleichen Markenzeichens im selben Waren- und Dienstleistungsspektrum untersagen zu können. Dies gilt entsprechend auch für verwechselbare, also klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken mit identischen oder ähnlichen Produkten.

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😸 ist keine Wortmarke

Unicode_logo Gemäß § 3 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Bei der Anmeldung der Marke muss angegeben werden, ob die Marke als Wortmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke, Kennfadenmarke, Hörmarke oder sonstige Markenform in das Register eingetragen werden soll.

Ob die Eintragung als Wortmarke tatsächlich möglich ist, richtet sich nicht danach, ob die Marke ein Schriftzeichen ist, sondern ob die Marke in der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift wiedergegeben werden kann. An internationale Standards für Schriftzeichen, insbesondere Unicode, ist das DPMA nicht gebunden. Das Amt legt vielmehr selbst fest, was die übliche Druckschrift ist.

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Warum Kotztüte eine eingetragene Marke ist

Marke: Kotztüte (Wortmarke)
Registernummer: DE 302010065802
Anmeldetag: 26.11.2010
Inhaber: Manfred Speidel

Klasse 35: Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers

Klasse 36: Erstellen von Steuergutachten und Steuerschätzungen

Klasse 45: Rechtsberatung

Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben.

Die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind immer in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.

Kotztüte ist aus dem einfachen Grund als Marke eingetragen, weil die Angabe Kotztüte mit den beanspruchten Dienstleistungen (s.o.) in keinem Zusammenhang steht. Für Papiertüten (Klasse 16) würde das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung hingegen zurückweisen.

Bildnachweis: Jeffrey Beall
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0)

Wortmarken der Bundesrepublik Deutschland

Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen besitzen Marken, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland – und zwar hunderte.

Das Portfolio beinhaltet Fantasienamen, Abkürzungen, Amtsbezeichnungen und sogar Marken für Parfümeriewaren und Spielzeug. Eine kleine Auswahl an Wortmarken:

V-Modell
39631851, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Druckereierzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmittel; Ausbildung;

ORSIS
39983293, BRD, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung
u.a. Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, nämlich von Simulationsprogrammen für Einsatzplanung, Fördern und Hemmen der Bewegung im Gelände

DPMA
30016949, BRD, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz
u.a. Überwachung, Verwaltung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte für andere; Recherchen nach gewerblichen Schutzrechten

ADMIN
30041082, BRD, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung
u.a. Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;

INKA
30041084, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
Gespeicherte Programme für die elektronische Datenverarbeitung; Erstellen von Programmen für die elektronische Datenverarbeitung

Rohrbuch
30041092, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;

BND
30058359, BRD, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst
u.a. Sammeln, Auswerten, Bereitstellen und Übermitteln von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind

MOCASSIN
30134515, BRD, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
u.a. Druckerzeugnisse; Ausbildung und Unterhaltung

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Fundstücke: Kieler Marken

Bedauerlicherweise wurde die älteste Kieler Marke auf Antrag der Inhaberin im Jahr 2005 gelöscht. Es handelte sich um die Wortmarke Polarstern mit Anmeldepriorität vom 04.11.1896. Die Marke war eingetragen in Klasse 33 für „Branntweine, Liköre und Spirituosen“. Inhaberin war die Seagram Deutschland GmbH, Kiel.

Noch immer als Firmenlogo dient die am 17.06.1913 angemeldete Bildmarke der Raytheon Marine GmbH, Kiel. Die Marke ist eingetragen in Klasse 09 für „Kreiselkompasse, Empfangsapparate, Kreiselkompasse mit Fernübertragung, andere Apparate, die in Verbindung mit Kreiselkompassen gebraucht werden, wie Peildiopter, Kursverzeichner, Registrierapparate, Mess- und Beobachtungsinstrumente mit eingebauten Kreiseln“.
Wiedergabe der Marke:

Raytheon Anschütz A10773
Raytheon Anschütz A10773

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Basics: Die Markenformen

Marken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen und die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

§ 3 Abs. 1 MarkenG nennt Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstiger Aufmachung einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Wortmarken bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern, aus einzelnen Buchstaben oder Zahlen. Beispiele sind Siemens, Hugo Boss, GTI und 4711.

Bildmarken sind Abbildungen jeglicher Art, beispielsweise der angebissene Apfel der Firma Apple. Als Unterfall hierzu existiert die Wort-/Bildmarke, die Wörter mit Abbildungen verknüpft. Ein Beispiel einer Wort-/Bildmarke ist das BMW-Logo, bestehend aus den Buchstaben BMW und der Stilisierung eines Propellers.

Dreidimensionale Marken bestehen aus einer dreidimensionalen Form. Ein Beispiel einer dreidimensionalen Marke ist die markante Form der Toblerone Schokolade. Die grafische Darstellung einer dreidimensionalen Marke erfolgt durch ihre zweidimensionale Abbildung.

Farbmarken bestehen aus einer konkreten Farbe oder einer konkreten Farbzusammenstellung. Die Farbe muss bei der Anmeldung genau klassifiziert werden. Die Farbmarke magenta der Deutschen Telekom AG ist beispielsweise mit RAL 4010, Pantone Rhodamine Red U bezeichnet.

Hörmarken bestehen aus Klängen unterschiedlichster Art. Dies können Melodien, Töne und sonstige Geräusche sein. Die grafische Darstellung einer Hörmarke erfolgt durch Notenschrift oder ein Sonagramm. Als Hörmarke sind oftmals die in der Werbung verwendeten Jingles geschützt.
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