Übersicht
Markenanmeldung
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Markenanmeldung
Durch die Markenanmeldung beim zuständigen
Patent- und Markenamt kann der
Markeninhaber mit dem Markenschutz ein absolutes Schutzrecht
erlangen. Die Marke kann sich zu einem immateriellen Vermögensgegenstand
entwickeln, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes
ausmacht.
Vor der erfolgreichen Markenanmeldung sind jedoch diverse
Fragestellungen zu beantworten, welche die Hinzuziehung eines
spezialisierten Rechtsanwaltes empfehlenswert machen:
- Gibt es Schutzhindernisse, die gegen die Markeneintragung
sprechen?
- Welche Markenform, Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke
ist die Richtige?
- Wie ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
zu verfassen?
- Existieren ältere Rechte, die einer erfolgreichen
Markenanmeldung im Wege stehen?
- Hat die Marke ausreichend Unterscheidungskraft?
- Welche Waren und Dienstleistungen sind untereinander verwechselbar?
- Welche Kennzeichen sind untereinander verwechselbar?
Prehm & Klare Rechtsanwälte beantworten
diese Fragen und bringen Ihren Namen als Marke bei nationalen
und internationalen Markenämtern zur Anmeldung:
Deutsche
Marke Wortmarke
Deutsche
Marke Wort-/Bildmarke
Deutsche
Marke Bildmarke
EU-Marke
Wortmarke / W/B Marke / Bildmarke
IR-Marke
Wortmarke / W/B Marke / Bildmarke
Markenanmeldung
USA (IR)
Markenanmeldung
China (IR)
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Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden,
weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende
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