EU-Markenanmeldung bzw. Unionsmarke oder EU-Marke anmelden
Eine Unionsmarke bzw. eine europäische Marke ist eine Marke, die in der ganzen Europäischen Union mit ihren derzeit 27 Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat.
Eine europäische Marke eintragen lassen bzw. eine EU Markenanmeldung durchführen können Sie beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gemäß den Bestimmungen der Unionsmarkenverordnung. Die europäische Marke / Unionsmarke ist 10 Jahre lang gültig und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere 10 Jahren verlängert werden. Die EU-Marke /Unionsmarke gewährt das Recht der ausschließlichen Nutzung für den EU-Markeninhaber und die Möglichkeit, Dritten die Nutzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sowie auch und zusätzlich in der ganzen europäischen Union zu untersagen.
Wir halten für Sie unterschiedliche Leistungspakete zur Markenanmeldung Europa bereit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie bei der Wahl des richtigen Leistungsumfangs für Ihre zukünftige Unionsmarkenanmeldung unsicher sind.
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Informationen zur EU Markenanmeldung / Unionsmarke und deren Eintragung, Registrierung
Europa Marke, EU Marke, Unionsmarke, Europäische Marke, Gemeinschaftsmarke, CTM Marke
meinen alle das Gleiche, nämlich eine Marke, die sowohl auf gesamteuropäischer Ebene gilt und auch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wie eine nationale Marke wirkt.
Wie kann ich eine EU-Marke (seit dem 23.03.2016 Unionsmarke genannt) anmelden, bzw. schützen und registrieren lassen und was muss ich bei einer EU-Markenanmeldung beachten?
Seit dem 01. April 1996 kann man eine einheitliche europäische EU Markenanmeldung (EU-Marke) mit Wirkung für die gesamte Europäische Union (EU) anmelden, registrieren bzw. schützen und eintragen lassen. Die europäische Gemeinschaftsmarke (damals auch CTM-Marken-Registrierung genannt) bietet nach der EU Markenanmeldung bzw. der danach folgenden EU Markenregistrierung bzw. EU Markeneintragung einen einheitlichen EU-Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten. Die seit dem 23.03.2016 Unionsmarke genannte EU-Marke kann man nur für die gesamte EU als Marke anmelden bzw. registrieren, schützen, übertragen oder löschen. Großbritannien ist aus diesem System zum 31.12.2020 ausgeschieden. Jedes Markenzeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar darstellt (einschließlich Wörter, Namen, Slogans, Designs, Logos, Verpackungen) kann Gegenstand der europäischen Unions-Markenanmeldung sein. Eine einzige EU Markenanmeldung kann eine beliebige Anzahl an Waren- bzw. Dienstleistungsklassen umfassen. Das Verfahren der EU Markenregistrierung ist einfach und praktikabel.
Die Einheitlichkeit der EU-Marke bzw. europäische Unionsmarke oder auch Europa-Marke genannt führt zu einem geringeren Verfahrens- und Verwaltungsaufwand, nämlich:
eine EU-Markenanmeldung (Unionsmarke),
eine Hauptverfahrenssprache für die EU Markenanmeldung,
eine zentrale EU Markenanmeldungs- bzw. EU Markeneintragungs- und Verwaltungsstelle (EUIPO),
nach EU-Markenregistrierung eine EU-Markenurkunde (Unionsmarkenurkunde) für 27 Mitgliedsstaaten.
Das Verfahren zur Unionsmarke ist einfach und via elektronischer EU-Markenanmeldung / EU-Markeneintragung beim EUIPO (europäisches Markenamt / bis zum 23.03.2016 Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) sehr schnell.
Wieviel kostet mich eine EU-Markenanmeldung / Unionsmarke?
Die amtlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung zur Unionsmarke, also EU-Markenanmeldung sind zudem vergleichsweise günstig. Für nur 900,- EUR Amtsgebühren (bei elektronischer EU-Markenanmeldung) bekommt man Europa-Markenschutz für zwei Nizzaklassen in allen 27 europäischen Mitgliedsstaaten. Ab der dritten Nizzaklasse fällt (bei elektronischer EU Markenanmeldung) als Aufpreis eine Klassengebühr von 150,- EUR/Klasse an.
Was sollte ich beim Anmelden, Schützen, Registrieren einer EU-Marke / Unionsmarke beachten?
Bei einer EU-Markenanmeldung sollte man vorher jedoch genau recherchieren. Es empfiehlt sich, alle 27 nationalen Marken- und Firmennamensdatenbanken absuchen zu lassen und zudem EU-Marken / Unionsmarken und Internationale Registrierungen (IR-Marken) zu beachten. Man merke: Verursacht bei einer EU-Markenanmeldung auch nur ein Land ein Problem, wird die gesamte EU-Markenanmeldung infiziert und dann droht die gesamte EU-Markenregistrierung, EU-Markeneintragung zu scheitern.
Wie ist die Schutzdauer einer EU-Marke / Unionsmarke?
Eine EU-Marke / Unionsmarke ist nach der EU Markeneintragung zunächst für die Schutzdauer von 10 Jahren registriert bzw. geschützt. Die Marke kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Wie kann ich eine rechtserhaltende Nutzung einer EU-Marken / Unionsmarke bewerkstelligen?
Wenn Sie eine EU-Marke / Unionsmarke anmelden und schützen lassen, sollten Sie auch wissen, dass diese benutzt werden muss. Mit Eintragung der EU-Marke beginnt zunächst die 5 jährige Benutzungsschonfrist. Ist diese abgelaufen, könnte auf Antrag die Marke ganz oder teilweise gelöscht werden, sofern sie nicht in den beanspruchten Klassen markenmäßig genutzt worden ist. Zur rechtserhaltenden Nutzung muss eine EU-Marke allerdings nicht in allen 27 Ländern genutzt werden. Es reicht erfreulicher Weise die Nutzung in bereits einem der EU-Mitgliedsstaaten.
EU Marke / Unionsmarke anmelden und Seniorität beanspruchen
Das EU-Unionsmarken-System bietet eine Reihe von Überraschungen. So bietet dieses System bei der EU-Markenanmeldung, EU-Markenregistrierung und EU-Markeneintragung die Möglichkeit, innerhalb der EU-Marke eine Seniorität im Sinne der Priorität einer nationalen Marke zu beanspruchen. Es kann also eine nationale Markenpriorität in eine EU-Marke gezogen werden. Man kann dementsprechend die Kosten der nationalen Markenverlängerung zukünftig ggf. einsparen.
Geringere Anforderungen an die Unterscheidungskraft bei der EU-Marke / Unionsmarke als bei DE-Marken?
Wenn Sie eine EU-Marke / Unionsmarke anmelden, schützen oder registrieren lassen bzw. eine EU Markenanmeldungen, EU Markenregistrierung oder EU Markeneintragung durchführen, haben Sie vermutlich schon erfahren, dass derzeit beim EUIPO in Alicante in der Regel geringe Maßstäbe an die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer EU Markenanmeldung gestellt werden, als bei einer deutschen Markenanmeldung. Häufig wird derzeit die EU Markenanmeldung also als Ausweichlösung gefahren.
Kann ich eine EU-Marke / Unionsmarke über eine IR-Marke anmelden, registrieren oder schützen lassen?
Ja, nach dem Beitritt der europäischen Union zum Madrider Markenabkommen kann man man eine EU Marke / Unionsmarke im Rahmen einer IR-Marke anmelden. Zudem kann man eine EU Markeneintragung, EU Markenregistrierung als Basismarke für eine IR-Marke verwenden.
Vorteile der EU-Marke / Unionsmarke auf einen Blick
Die Unionsmarke / EU-Marke gilt überall in der Europäischen Union.
Die Unionsmarke kann von jedem EU-Staat aus angemeldet werden.
Der Inhaber erhält die ausschließliche Rechte an der europäischen Marke.
Das Verfahren zum „EU-Marke registrieren“ ist nicht sonderlich bürokratisch.
Das Kosten /Nutzen Verhältnis bei einer Unionsmarke ist unschlagbar.
Die Unionsmarke ergänzt den nationalen Schutz.
Es kann die Priorität einer ältere bereits vorhandene nationalen Marke beansprucht werden.
Die Benutzungsanforderungen für Marken sind leicht zu erfüllen.
Verletzungsklagen können im eigenen Land angestrengt werden.
Rechtsübergang und rechtsgeschäftliche Übertragung einer EU-Marke sind möglich.
Das ältere Recht einer EU-Marke gilt auch gegenüber neuen nationalen Marken.
Bei EU-Erweiterungen werden die Rechte automatisch in den neuen Staaten aktiv.
Die Vorteile einer europäischen Marke / Unionsmarke im Detail
Eine europäische Unionsmarke sichern zu lassen, hat viele Vorteile. Zum Beispiel dadurch, dass das „EU Marke anmelden“ automatisch für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union geschieht. Das Registrieren einer europäische Marke muss also nicht für jedes Land extra geschehen. Das vereinfacht nicht nur das Anmelde- und Registrierungsverfahren, sondern senkt natürlich auch die Kosten für das Anmelden der Unionsmarke erheblich. Wird Ihre Unionsmarke registriert, gilt auch diese Registrierung automatisch für alle (momentan) 27 Mitgliedsstaaten und der Markeninhaber erhält ausschließliche und vor allem ältere Rechte für diese Marke in all diesen Staaten. Wird also nach Ihnen eine konkurrierende, aber jüngere Marke auf nationaler Ebene angemeldet, besitzt die Ihre dennoch die älteren Rechte. Umgekehrt können Sie einen bereits bestehenden Schutz einer nationalen Marke durch eine Eintragung einer europäischen Marke mit den gleichen Waren- und Dienstleistungsklassen ergänzen lassen. Für diese Unionsmarke können Sie dann sogar die Priorität dieser älteren nationalen (aber auch einer internationalen) Marke beanspruchen. Die Benutzungsanforderungen an eine europäische Marke sind relativ leicht zu erfüllen: So muss eine EU-Marke innerhalb von 5 Jahren „ernsthaft in der Gemeinschaft genutzt werden“. Diese Anforderung ist allerdings auch dann schon erfüllt, wenn die Marke lediglich in einem Mitgliedsstaat oder sogar nur in einem Teil dieses Mitgliedsstaates genutzt wurde. Auch die Möglichkeit der Klageerhebung wegen Verletzung Ihrer Rechte als Inhaber einer europäischen Marke ist insofern vereinfacht, dass Sie länderunabhängig klagen können. Das heißt, Sie können sich einfach an eines der in Ihrem Land befindlichenUnionsmarkengerichte wenden und müssen nicht in dem Land der Rechtsverletzung direkt klagen. Die Urteile dieser Unionsmarkengerichte gelten dann auch in der gesamten Europäischen Union. Des Weiteren kann Ihre Unionsmarke Gegenstand eines Rechtsübergangs sein und für diese können außerdem Lizenzen vergeben werden.
Risiken beim EU Marke / Unionsmarke anmelden
Warum Recherchen vorm „EU-Marke anmelden“ so wichtig sind
Im Überblick:
Bei Ähnlichkeit mit einer älteren EU-Marke / Unionsmarke informiert das europäische Markenamt den älteren Markeninhaber von der bestehenden Konfliktmöglichkeit aktiv.
Wenn Anmeldung in einem EU-Land scheitert, scheitert die gesamte Unionsanmeldung.
Prioritäten können dadurch verloren gehen.
Kosten für die EU-Markenanmeldung / Unionsmarke sind verloren. Es wird nichts zurückgezahlt.
Im Detail:
Bei der Anmeldung einer deutschen Marke prüft das zuständige Amt nicht, ob bereits ältere Rechte bestehen, die dem „Marke sichern“ entgegen stehen könnten. Wenn Sie hingegen eine europäische Marke anmelden lassen möchten, sollten Sie vorher unbedingt wissen, dass das hierfür zuständige Amt (EUIPO / ehemals HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) die Ähnlichkeit zu älteren EU-Marken / Unionsmarken der 12 Old-Europe Staaten prüft. Wird eine Verwechslungsfähigkeit mit einer dieser EU-Marken / Unionsmarken festgestellt wird der Markenrechtsinhaber mit den älteren Rechten aktiv vom EU Markenamt informiert. Nun muss sich geradezu ein Konflikt anbahnen. Und da Sie die jüngeren Rechte besitzen, ist der Ausgang dieses Konflikts fast klar: Ihre EU Unionsmarke wird wahrscheinlich scheitern. Und selbst, wenn der Markenrechtsinhaber mit den älteren Rechten nur eine nationale Marke inne hat, scheitert Ihre Marke für die gesamte EU. Denn hier gilt: Entweder für alle Staaten oder für keinen. Leider verlieren Sie durch das Scheitern Ihrer Unionssmarke nicht nur die bereits geleisteten Kosten, sondern möglicherweise auch das Prioritätsdatum für eine weitere Anmeldung.
Natürlich könnten Sie nun versuchen, Ihre Marke als nationale Marke in allen EU-Staaten separat anzumelden. Doch das ist so teuer und aufwendig, dass wir nur davon abraten können.
Wie Sie ein solches Szenario verhindern können Wenn die Konsequenzen derart groß sind, stellt sich natürlich schnell die Frage danach, wie ein Scheitern Ihrer EU Markenanmeldung verhindert werden kann. Die Antwort ist recht einfach: nur durch eine professionelle, gewissenhafte und umfassende Recherche im Vorfeld Ihrer Anmeldung – durch auf das Markenrecht geschulte Anwälte wie z.B. Prehm & Klare Rechtsanwälte: Denn wir wissen, wo und wonach wir suchen müssen, um Unionsmarken mit älteren Rechten aufzustöbern, bevor es für Ihre europäische Unionsmarke zu spät ist. Sie müssen nur entscheiden, wie umfangreich unsere Recherchen sein sollen: Wir bieten Ihnen im Paket 999,- EUR eine Identitätsrecherche, welche allein die Marken und Firmennamen erfasst, die der Ihren absolut gleichen. Oder Sie können bei uns auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche im Paket für 2.599,- EUR buchen, die auch ähnliche Marken ausfindig macht - fragen Sie uns. Denn auch eine zu große Ähnlichkeit kann Ihre Unionsmarke scheitern lassen. Durch unsere Erfahrung können wir einschätzen, wie groß die Ähnlichkeit sein darf bzw. ab wann sie zu groß ist.
Wie lange dauert eine EU Markenanmeldung
Ablauf der Unionsmarkenanmeldung
Im Überblick:
EU27-Identitätsrecherchen oder gegen Aufpreis zusätzliche EU27-Ähnlichkeitsrecherchen.
Erstellung des Klassenverzeichnisentwurfs.
Erstellung der Unionsmarkenanmeldung.
Einreichung der Anmeldung beim EUIPO.
Prüfung auf absolute Schutzhindernisse durch das EUIPO.
Recherchen des EUIPO im Bestand der EU-Marken.
Veröffentlichung der EU Marke und Beginn der Widerspruchsfrist.
Eintragung der europäischen Marke / Unionsmarke.
Im Detail:
Wie unter „Risiken vermeiden“ bereits dargestellt, sind die Risiken einfach zu groß, das Anmelden der Unionsmarke ohne vorherige Recherche vorzunehmen. Darum ist zumindest eine einfache Recherche (EU27-Identitätsrecherche) immer Teil unserer EU-Angebote für das „Unionssmarke registrieren lassen“.
Haben die Recherchen keine Ergebnisse in Hinsicht auf bereits vorhandene ältere Marken ergeben, widmen wir uns der Erstellung des Klassenverzeichnisentwurfs, in dem festgelegt wird für welche Waren- und Dienstleistungsklassen der europaweite Schutz gelten soll. Anschließend legen wir Ihnen den Klassenverzeichnisentwurf vor. Wenn Sie keine Beanstandungen haben, kann es sofort weitergehen mit der Anmeldung beim EUIPO, dem EU-Markenamt. Hierbei achten wir für Sie darauf, dass diese auch formgerecht geschieht.
Die Prüfung des EU-Markenamtes EUIPO bis zum „EU-Marke eintragen“ nehmen etwa 5-6 Monate in Anspruch. Sofern kein Widerspruch eingeht. Denn nach Veröffentlichung der europäischen Marke haben Dritte die Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einzulegen. (Diese Frist ist schon in die 5-6 Monate Bearbeitungszeit des EUIPO integriert.)
Was ist eine EU Marke / Unionsmarke ?
Die EU Marke / Unionsmarke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen (zum Beispiel ein Firmen- oder Produktname oder ein Logo), das zwischen Angeboten, Waren oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen differenzieren soll. Ein Markenrecht erhalten Sie, wenn Sie eine Marke beim zuständigen Amt anmelden und registrieren lassen (für Deutschland ist das das Deutsche Patent- und Markenamt [DPMA]. Um eine EU-Marke anmelden zu können, können Sie sich außerdem an das European Intellectual Property Organisation EUIPO wenden. Früher wurden deutsche rechtlich geschützte Zeichen als „Warenzeichen“ bezeichnet. Da hierunter aber nicht nur Waren sondern auch Dienstleistungen fallen, wurde das „Warenzeichen“ im Zuge der deutschen Markenrechtsreform Mitte der 90er Jahre durch die „Marke“ ersetzt. Die EU Marke ist deutlich jünger bzw. das EU Markenamt wurde erst März 1994 gegründet und die ersten EU Marken konnte man ab dem 01.01.1996 anmelden.
Warnung vor nicht amtlichen Zahlungsaufforderungen bei der EU Markenanmeldung!
Betrügerische Unternehmen bieten immer häufiger unter Verwendung behördenähnlichen Bezeichnungen eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung der Marke in nichtamtliche Register an. Diese geschickt getarnten Zahlungsaufforderungen sollen den Anschein erwecken, dass es sich um eine offizielle Zahlungsaufforderung des Markenamtes im Rahmen der getätigten Markenanmeldung handelt. Da es bei EU-Markenanmeldung um hohe dreistellige und häufig sogar vierstellige Amtsgebühren geht, lohnen sich diese Betrugsversuche besonders.
Da diese Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen größtenteils den Anschein amtlicher Bescheide erwecken, fallen sogar die anwaltlich vertretenen Markenanmelder zu häufig auf diese Masche rein. Hat man das Geld erst einmal gezahlt, bekommt man es nie wieder. Der Klageweg ist in aller Regel vergebens, da der Gegner spätestens bei der Vollstreckung eines Gerichtstitels nicht (mehr) greifbar ist.
Diese Zahlungsaufforderungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA, dem EU-Markenamt EUIPO oder der World Intellectual Property Organization WIPO. Die Betrügerorganisationen lesen lediglich deren öffentlich zugängliche Markenregister aus und verwenden diese Daten dann für ihre Betrugsversuche.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.
Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung
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Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.
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