Markeneintragung, Markenregistrierung und
Namensschutz
Sie können für Ihren Markennamen oder Firmennamen Schutz durch eine Markeneintragung / Markenregistrierung erlangen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft jedoch nicht,
ob schon ältere identische oder ähnliche Markenregistrierungen / Markeneintragungen oder auch Markenanmeldungen
vorliegen. Bevor Sie Ihren Firmennamen anmelden bzw. Ihren Firmennamen schützen lassen, sind deswegen
ausführliche Recherchen unerlässlich, um die Gefahr
teurer Konflikte mit älteren Markeneintragungen oder Markenanmeldungen zu vermeiden. Der Zeitpunkt des Eingangs
der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt kann bei
späteren Markenrecht-Auseinandersetzungen entscheidend
sein, denn die prioritätsälteste, d.h. erste Markenanmeldung
berechtigt dazu, über einen Löschungsantrag oder
Widerspruch gegen andere Markenanmeldungen vorzugehen. Bei
der Markenanmeldung müssen neben der Wiedergabe der Marke
(Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke u.a. Wiedergabeformen)
die Waren- und Dienstleistungsklassen angegeben werden, für
die die Marke Markenschutz genießen soll. Das Deutsche
Patentamt und Markenamt hat dafür eine Liste mit 45
Waren- und Dienstleistungsklassen vorgegeben, deren Einteilung
bei der Markenanmeldung Verwendung finden sollte. Zu beachten
ist, dass eine nachträgliche Erweiterung des Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisses nicht möglich ist.
Nach Eingang der amtlichen Anmeldeformulare
beim zuständigen Patentamt bzw. Markenamt erhält
der Anmelder die Empfangsbestätigung und den Gebührenbescheid,
der sich nach der Anzahl der für die Marke aufgeführten
Waren- und Dienstleistungsklassen richtet. Bei nationalen
Marken fällt für die Markenanmeldung bei bis zu
drei Klassen eine amtliche Gebühr von EUR 300,00 an,
jede weitere Klasse kostet EUR 100,00. Die Gebühren für
eine nationale Markenanmeldung reichen daher von mindestens
EUR 300,00 bis EUR 4.500,00; hinzu können zusätzliche
Gebühren z.B. für eine beschleunigte Bearbeitung
der Markenanmeldung kommen. Bei der europäischen Gemeinschaftsmarke
fällt für die Markenanmeldung bei bis zu drei Klassen
insgesamt eine amtliche Gebühr von nur noch EUR 1.050,00 (bei elektronischer Anmeldung nur noch EUR 900,00)
an; jede weitere Klasse kostet jeweils insgesamt EUR 150,00. Die Kosten für die
Internationale Registrierung richten sich nach der Auswahl
der beanspruchten Staaten und Klassen, betragen aber mindestens
726,- Schweizer Franken.
Mit der Zahlung der jeweils geforderten Gebühr
beginnt der eigentliche Prüfungsprozess durch des zuständigen
Patent- und Markenamt zunächst dahingehend, ob die angemeldete
Marke überhaupt schutzfähig ist. Für die Schutzfähigkeit
von Marken müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sein:
Die Marke muss für die beanspruchten
Waren oder Dienstleistungen unterscheidungskräftig bzw.
keine freihaltebedürftige Angabe sein. Genauso wenig
können z.B. „hoheitsmäßige, irreführende
oder ärgerniserregende“ Darstellungen als Marke
eingetragen werden. Kurz gefasst kann gesagt werden, dass
Begriffe oder Zeichen, die für einen bestimmten Produkt
oder Dienstleistungsbereich zu „allgemein“ sind,
nicht als Marke eingetragen werden können. So ließe
sich der Begriff „Automobil“ nicht als Wortmarke
in der Klasse 12 (Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung
auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser) eintragen,
könnte allerdings in der Klasse 30 (Brot, feine Backwaren
usw.) eintragungsfähig sein. Allgemeine Begriffe können
allerdings durch den Zusatz von Bildelementen doch eintragungsfähig
sein, wenn sich aus dieser Zusammenstellung ein phantasievolles,
neues Gesamtzeichen ergibt. Für weitere Fragen benutzen
Sie bitte unser pauschales Beratungsangebot.
Die Entscheidung über die Eintragung
von Marken ist vielschichtig und kann durch die Auswahl des
Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und die Auswahl und
Entwicklung einer entsprechenden Marke als Wort-, Wort/Bild-
oder Bildmarke beeinflusst werden. Beim Aufstellen des Waren-
und Dienstleistungsverzeichnisses und der Klärung der
Frage, „ob andere schon früher die gleiche Marken-
oder Firmennamenidee hatten“, muss auf entsprechend
geeignete Markenrecherchen bzw. Handelsregisterrecherchen
zurückgegriffen werden. Mit der nationalen, europäischen
oder internationalen Markeneintragung erlangt der Markeninhaber
schließlich das Recht, die eingetragene Marke für
bestimmte Waren und Dienstleistungen exklusiv in den beanspruchten
Ländern zu nutzen. Wird dieses Markenrecht verletzt,
kann der Markeninhaber die Unterlassung der unberechtigten
Benutzung seiner Marke verlangen und Schadenersatzansprüche
(z.B. im Wege der Lizenzanalogie) gelten machen. Angezeigt
wird die eingetragene Marke i.d.R. durch das "®".
Die Markenschutz-Dauer für eine Marke beträgt zunächst
10 Jahre und kann danach beliebig oft verlängert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten
Sie auf unserer Seite FAQ.
Die Übersicht zu nationalen und internationalen Markenanmeldungen
erhalten Sie hier.
Die Übersicht zu den Recherchen nach Marken, Firmennamen
usw. finden Sie hier.

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