Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden (BGH I ZR 181/09), dass es in Fragen der Kostenerstattung grundsätzlich einer gesonderten Prüfung bedürfe, ob es notwendig ist, zur außergerichtlichen Verfolgung einer Markenverletzung neben einem Rechtsanwalt auch noch einen Patentanwalt zu beauftragen. Ist ein Rechtsanwalt nach seinen kennzeichenrechtlichen Fähigkeiten allein dazu imstande, den Fall rechtlich zu beurteilen und den Verletzer abzumahnen, ist es nicht nötig, zusätzlich noch einen Patentanwalt einzuschalten. Nach dieser Ansicht entschied nun auch das OLG Frankfurt. Weiterlesen „OLG Frankfurt zur Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für kennzeichenrechtliche Abmahnung“→
Dass der Schöpfer eines Logos nicht automatisch alle Rechte an diesem inne hat, klingt für Nicht-Juristen merkwürdig. Dass eine andere Person aber ungefragt mit diesem Logo werben darf, erscheint mehr als unglaubwürdig. Und doch machte der Kieler Grafiker Holger Franke genau diese Erfahrung.
1983 entwirft Franke als Mitarbeiter des „ide stampe – Büro für Gestaltung“ eine Karikatur für das Kieler Dentaldepot Stolzenburg: einen lächelnden Backenzahn namens Denti. Dann verschickt Stolzenburg die Grafik als Einladung an Zahnärzte. Dort findet Denti so regen Anklang, dass Folienaufkleber mit seinem Konterfei produziert und an die Zahnärzte verteilt werden – mit der Erlaubnis, diese in ihren Praxen zu benutzen. Die Zahnärzte sind hocherfreut, schließlich wirkt Dentis Fröhlichkeit der Angst so mancher Patienten entgegen. Ein Dentalmediziner klebt den lachenden Zahn sogar unter sein Praxisschild – als freundlicher Willkommensgruß an seine Patienten. Holger Franke freut die Beliebtheit seiner Schöpfung.