BGH in Sachen Tippfehlerdomain wetteronline.de

In einer brandaktuellen Entscheidung zur Tippfehlerfehlerdomain „wetteronlin.de“ versagt der BGH dem bekannten deutschen Wetterdienst „wetteronline.de“ die Anerkennung eines schutzfähigen Namensrechts/Firmenkennzeichenrechts und setzt damit seine Domaingrabber freundliche Rechtsprechung fort.

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Markenportrait: Beuth IT Service Laserstern.de

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302013008027
Registernummer: 302013008027
Anmeldetag: 08.01.2014

Klasse(n) Nizza 35:
Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, Fahrzeugzubehör, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren und Sportwaren
Klasse(n) Nizza 40:
Lasergravuren

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Markenportrait: Treppenlift-Zentrum

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302013042139
Registernummer: 302013042139
Anmeldetag: 17.07.2013

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Unser Portal Treppenlift-Zentrum.de vermittelt mehrere Angebote zum Treppenlift mieten oder kaufen innerhalb der Produktgruppe Treppenlifte. So können Interessenten sich auch eingehend zum Thema Preise und Technik orientieren. Die Produktgruppe der Rollstuhl Hebebühne findet immer mehr Anwendung um Einfamilienhäuser ebenerdig zugänglich zu machen. Innerhalb eines Hauses ist allerdings immer noch der Klassiker “Treppenlift” an erster Stelle. Hierbei die Kosten zu vergleichen macht vor allem dann Sinn, wenn man einen Treppenlift gebraucht als Alternative einsetzen kann und somit als Option zum Neukauf in Betracht kommt.

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Geschmacksmuster heißt jetzt eingetragenes Design

DPMASeit dem 01.01.2014 heißt das Geschmacksmuster eingetragenes Design.

Ferner heißt das Geschmacksmustergesetz jetzt Designgesetz (DesignG; genau genommen Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design).

Mit den neuen Bezeichnungen soll dem zeitgemäßen Sprachgebrauch in den Fachkreisen Rechnung getragen werden, so das Deutsche Patent- und Markenamt.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA