Am 23. März 2015 wird das DPMA die Elektronische Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben einführen.
Alle Verfahren in Markensachen und zu Geografischen Herkunftsangaben werden dann vollständig elektronisch bearbeitet. Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten.
In der Umstellungszeit vom 23. Februar bis 22. März 2015 können sich Einschränkungen ergeben. Ab 23. Februar 2015 werden sämtliche Posteingänge digitalisiert und können grundsätzlich erst ab 23. März 2015 bearbeitet werden.
Im Zeitraum vom 9. bis 22. März ist eine Verfahrensbearbeitung grundsätzlich nicht möglich. Elektronische Markenanmeldungen über DPMAdirekt bzw. DPMAdirektWeb werden allerdings ununterbrochen entgegengenommen (Quelle: DPMA).
Weitere Informationen beim Deutschen Patent- und Markenamt.