Markenportrait: Meereszeiten

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Meereszeiten
Registernummer: 3020151007939
Anmeldetag: 18.03.2015

Klasse(n) Nizza 41:
Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen; kulturelle Aktivitäten; sportliche Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Tagungen und Konferenz
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Vermietung von Konferenz-, Ausstellungs- und Tagungsräumen
Klasse(n) Nizza 44:
Dienstleistungen zur Körper- und Schönheitspflege

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WIPO: zahlreiche Gebührenänderungen ab 04. Juli

WIPOFür Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierungen) treten am 04.07.2015 zahlreiche Gebührenänderungen in Kraft, die die individuellen Gebühren der Vertragsstaaten betreffen. Die Gebührenänderungen beruhen auf den starken Änderungen des Wechselkurses von Schweizer Franken zu den jeweiligen nationalen Währungen. So waren bisher (und sind heute am 03.07.) für die Benennung der Europäischen Union individuelle Gebühren in Höhe von 1.111 CHF bis zu drei Klassen und 192 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse zu zahlen. Ab dem 04.07.2015 betragen die individuellen Gebühren der EU 912 CHF bis zu drei Klassen und 157 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse.

Quelle: WIPO, Madrid Highlights 2/2015

EU-Marke: Neues Gebührensystem

In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 EUR (1 Klasse). Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann auch mit den Verlängerungsgebühren decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Quelle: Europäischer Rat, Dokument ST 9547 2015 ADD 1 vom 8.6.2015