Markenportrait: MemoMeister


Registernummer: 302017109708
Anmeldetag: 26.09.2017

[Anzeige]

MemoMeister | Bescheid wissen! Ohne zu fragen.
Digitale Austauschplattform für Handwerksbetriebe

Wer wir sind

Unser in Stuttgart sitzendes Unternehmen, die Freiraum GmbH, wurde mit dem Ziel gegründet, den Unternehmensalltag von Handwerksbetrieben zu erleichtern. Mit großem Tatendrang haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, eine intuitiv zu bedienende digitale Lösung mit und für Handwerksunternehmen zu entwickeln, um die betriebliche Informationsflut zu meistern und ihnen somit mehr Freiraum für die wesentlichen Geschäftsaufgaben zu schaffen.

Unsere Lösung für das Handwerk

Unserem Produkt liegt ein bekanntes Problem zugrunde: Die Kommunikation und der Dokumentenaustausch zwischen Büro und Baustelle ist oft unsicher, unstrukturiert oder schwer nachvollziehbar.

MemoMeister ist ein digitales Werkzeug, welches den Arbeitsalltag von Handwerksbetrieben vereinfacht und ihre betriebliche Informationsflut meistert. Dadurch sorgen wir für eine bessere Zusammenarbeit unter allen Mitarbeitern. Mit MemoMeister werden Informationen in Echtzeit über Baustellen, Neuigkeiten und Änderungen ausgetauscht. Denn betriebsrelevante Daten werden gebündelt, sortiert und in einer sicheren, digitalen Ablage gespeichert. Dadurch haben Handwerksunternehmen wichtige Informationen immer und überall dabei. Lästige und zeitintensive Papier- und Sortierarbeit gehören nun der Vergangenheit an.

Um Inhalte zu teilen, sind nur wenige Schritte nötig: Der Mitarbeiter fotografiert die Information, ergänzt das Memo um einen kurzen Kommentar, wählt sogenannte Labels aus und kann diese mit dem nächsten Klick auf dem Smartphone oder Tablet in Echtzeit senden. So können Baudokumentationen, Besprechungsnotizen, Visitenkarten oder Tankbelege vor Ort schnell erfasst und gezielt sowie sicher weitergeleitet werden. Damit nur die Nutzer die Daten erhalten, für die diese auch wichtig sind, können die Labels projekt-, funktions- oder auch prioritätsbezogen angelegt werden.

MemoMeister ist die wohl einfachste, digitale Lösung speziell für das Handwerk. MemoMeister schließt die Kommunikationslücke zwischen Büro und Baustelle und bildet die zentrale Austauschplattform für Handwerksbetriebe, um produktiver und effizienter zusammenzuarbeiten.

Melden Sie sich jetzt für einen 14-tägigen Testzeitraum an.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Amazon Markenregistrierung: jetzt auch Wort-/Bildmarken zulässig – amazon brand registry Teil 5

Eilmeldung! Amazon hat seit dieser Woche auch wieder die Möglichkeit eingeräumt, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken zu hinterlegen. Ganz offensichtlich ist Amazon mit der Brand Registry schneller vorangekommen als ursprünglich erwartet. Wir erinnern uns: zunächst waren nur Wortmarken zugelassen.

Jetzt hat Amazon auf seinen amazon brand registry-Webpages über Nacht die Ergänzung eingefügt, dass neben Wortmarken nunmehr auch Bildmarken und Wort-/Bildmarken zulässig sind. Es dürfte ein weitere Registrierungswelle anrollen.

Amazon wird damit aber seiner Linie wieder untreu, nur Wortmarken zuzulassen. Amazon kündigt zudem an, dass alle die Markeninhaber, die bisher vergeblich versucht hätten, ihre Wort-/Bildmarke oder Bildmarke über die amazon brand registry registrieren zu lassen, nunmehr in den nächsten Wochen aktiv von Amazon angeschrieben werden, dass jetzt auch die Registrierung von Wort-/Bildmarken und Bildmarken möglich sind. Man begründet das jetzt damit, dass angeblich technische Probleme der Grund gewesen seien. Irgendwie klingt das Ganze aber danach, dass Amazon einen erneuten Strategiewechsel vollzogen hat. Mit der Rolle rückwärts scheint nunmehr alles wieder beim Alten zu sein. Wozu also die neue brand registry seit Mai 2017? Nicht nur die Amazon-Mitarbeiter raufen sich die Haare.

Gleichwohl gilt weiterhin, dass nur Wortmarken den Schutz eines Namens zweifelsfrei herbeiführen können. Aus einer Wort-/Bildmarke wird man auch weiterhin keinen Mitbewerber bei Amazon auf Unterlassung hinsichtlich eines Markennamens in Anspruch nehmen können.

Markenportrait: FMB

FMB
Registernummer: 302017109288
Anmeldetag: 14.09.2017

[Anzeige]

Meine neue Marke „FMB“ hat sich im Laufe der Jahre aus dem Wort „Fledermausbrille“ entwickelt, welches schon als Wort-Bildmarke existiert. Da ich FMB oft als Abkürzung für meine Fledermausbrillen benutze und demnächst ein neues Produkt damit markieren möchte, bin ich froh, dass mir Herr Prehm dazu geraten hat, dies als Wortmarke und nicht als Wort-Bildmarke eintragen zu lassen. Damit bin ich viel freier in der Gestaltung von „FMB“.

Im Vergleich zu meinem damaligen Anwalt für meine erste Marke, war ich hier wesentlich besser und professioneller beraten worden. Da man nachträglich an der Eintragung nichts verändern kann, ist eine gute Beratung viel Wert.

Die Kommunikation war sehr einfach ohne Fachchinesisch und Antworten auf Fragen kamen prompt. Auch die vorherige sehr umfassende Recherche war mehr als ich erwartet habe. Das hätte ich als Laie nicht hinbekommen.

Jetzt kann ich meine ausgefallenen Fledermausbrillen mit dem neuen Markennamen „FMB“ als Wortmarke noch besser vermarkten.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Schönheitszentrum Bremen


Registernummer: 302017106134
Anmeldetag: 20.06.2017

[Anzeige]

Die Entstehung unserer Marke lag auf der Hand: Im geografischen Zentrum von Bremen gelegen mit der – zumindest vor Ort – sehr bekannten Schweineskulptur des Künstlers Lehmann vor der Tür und dem Ziel, die Bremer noch schöner zu machen, als sie ohnehin schon sind. So war schnell das „Schönheitszentrum Bremen“ sowie besagte Skulptur als Wort- und Bildmarke geboren.

Schwierig war dann als Laie der Eintrag beim Deutschen Marken- und Patentamt, dem DPMA, um „unsere“ Marke zu schützen. Wie prüfen, ob es die Marke schon irgendwo in irgendeiner Form gibt? Wie ist der korrekte Ablauf der Anmeldung? Was ist zu beachten? Wie teuer ist der gesamte Prozess?

All diese Fragen wurden schnell, gründlich und seriös sowie äußerst freundlich im persönlichen Gespräch mit den Anwälten von Prehm & Klare gelöst – und das zu überschaubaren Kosten, welche im Paket alles abdecken. Und ohne böse Überraschung.

Auch Nachfragen wurden immer schnell und sehr gut, sprich verständlich, beantwortet. Wir gründen nicht jede Woche ein neues Unternehmen samt Wort- und Bildmarke. Aber wenn, dass immer wieder sehr gerne in Zusammenarbeit mit den Anwälten von Prehm & Klare. Vielen Dank!

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

WIPO: Beitritt Indonesiens zum PMMA

Als 100. Mitglied ist Indonesien dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken beigetreten. In Kraft tritt das Protokoll am 02.01.2018. Künftig ist es damit möglich, den Schutz einer deutschen Marke oder Unionsmarke auf Indonesien im Wege der internationalen Registrierung zu erweitern. Pressemitteilung der WIPO.

Amazon Markenregistrierung: Was ich noch wissen sollte – amazon brand registry Teil 4

Viele unserer Mandanten / Amazon Händler kommen täglich zu uns und berichten über ihre Erfahrungen mit der amazon brand registry.

Dabei kommen immer wieder erstaunliche Dinge ans Tageslicht. So wird uns heute von einem Händler berichtet, dass er seine DE-Marke seinerzeit selbst o h n e A n w a l t angemeldet hat und damit auch nur selbst mit seiner Zustellanschrift im DE-Marken-Register – also ohne anwaltlichen Vertreter – eingetragen ist. Bei der Amazon Markenregistrierung in/für Deutschland, gab es dann für ihn keine Probleme seine Wortmarke erfolgreich durch die Amazon Markenregistrierung laufen zu lassen.

Als er allerdings danach versuchte, die amazon brand registry über amazon.com zu durchlaufen, wurde ihm mitgeteilt, dass dies ohne anwaltlichen VERTRETER im Markenregister nicht funktionieren wird. Was meint amazon.com damit, fragte sich der Händler also?

Nun, die Antwort ist recht einfach. amazon.com möchte zukünftig Jobs in der Verwaltung einsparen. Häufig sehr emotionale Diskussionen mit Händlern möchte man auf das Minimum einschränken. Entsprechend sollen zukünftig markenrechtliche Verstöße auch nicht den Händlern selbst gemeldet werden, sondern dessen im Markenregister eingetragenen Rechtsvertretern.

Fazit: Wer also Händler bei Amazon ist und seine Marke selbst angemeldet hat bzw. bisher selbst verwaltet und eben kein anwaltlicher VERTRETER im Markenregister hinterlegt ist, dürfte zukünftig bei der amazon brand registry Probleme mit Amazon bekommen. Dies könnte auch sehr schnell bei der Amazon Markenregistrierung für Deutschland Einzug halten. Falls dies der Fall sein sollte, muss der Markeninhaber einen Anwalt konsultieren, damit dieser sich für die Marke im Markenregister als anwaltlicher VERTRETER verzeichnen lässt. Dass dies natürlich anwaltliche Gebühren nach sich ziehen wird, ist klar. Die jährliche anwaltliche Verwaltungsgebühr dürfte im Durchschnitt bei 50- 100 EUR/Jahr liegen.

Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3

Die amazon brand registry wird von deutschen Händlern derzeit hauptsächlich mit deutschen Wortmarken gefüttert.
Viele Händler, die nur eine Wort-/Bildmarke besitzen, versuchen derzeit fast schon hektisch ihre Wort-/Bildmarke auch als Wortmarke schützen zu lassen. Das klappt oftmals aber nicht, was zu Frust führt.

Die allermeisten Wort-/Bildmarken wurden nämlich in dieser Form (also Kombination aus Wort und Grafik) so angemeldet, weil der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig (zu beschreibend) war. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass die Anwälte der Wort-/Bildmarkeninhaber für diese einfach nur die Marke angemeldet haben, ohne die Händler darüber aufzuklären, dass eine Wort-/Bildmarke gerade nicht den Schutz für ein Wort oder die Worte verschaffen kann, die nur glatt beschreibend, also nicht kennzeichnend sind. Wenn ein Beleuchtungs-Händler also eine Wort-/Bildmarke „LED-Shop“ besitzt (rein zufälliges Beispiel), ist diese eigentlich nichts wert, weil die Worte „LED-Shop“ für den Handel mit LEDs nicht schutzfähig sind.

Auch wenn Amazon zukünftig in der amazon brand registry die Hinterlegung von Wort-/Bildmarken in einer zweiten Welle wieder zulassen sollte, kann der Wort-/Bildmarkeninhaber von „LED-Shop“ selbst nach erfolgter Hinterlegung mit dieser Marke nicht verhindern, das andere Händler sich an die Angebote anhängen und die Buybox mit besetzten. Wir erinnern uns: nur Wortmarkeninhabern wird diese Möglichkeit vorbehalten sein.

TIPP: Sofern es sich allerdings um Grenzfälle der Eintragungsfähigkeit von Wortmarken handelt, gibt es noch eine Hintertür, die die Händler kennen sollten.
Oftmals werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nämlich Wortmarkeneintragungen abgelehnt, die vom EU-Markenamt (EUIPO) als wortmarkeneintragungsfähig beurteilt werden. Die EU-Marke (europäische Marke) gilt nach Eintragung in allen 28 europäischen Mitgliedsländern. Der Grund für die unterschiedliche Eintragungspraxis liegt ganz klar darin begründet, dass beim EU-Markenamt viele ausländische Prüfer arbeiten, die etwas lockerer sind.

Weiterlesen „Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3“

OLG Frankfurt: keine irreführende Werbung mit ®, falls …

… falls eine bestehende Marke lediglich geringfügig abgewandelt wird und sich die Abweichungen in dem Rahmen halten, der den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.

In Abgrenzung zu den Fällen, in denen überhaupt kein Markenschutz besteht, hat das OLG Frankfurt erneut über einen Fall entschieden, in welchem der Verwender des Symbols ® Inhaber einer Wort-/Bildmarke ist, in einem Angebot bei Amazon jedoch nur einen Wortbestandteil dieser Marke mit dem Symbol ® kennzeichnete.

Dies stelle in dem konkreten Fall keine irreführende Werbung dar. Denn bei dem mit dem Symbol ® gekennzeichneten Wortbestandteil handele es sich um den allein kennzeichnungskräftigen Bestandteil der Wort-/Bildmarke. Die Weglassung der weiteren Bestandteile verändere deshalb den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht maßgeblich.

Leitsätze:

  1. Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz beansprucht („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es gleichwohl an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 MarkenG darstellt.
  2. Eine Wort-/Bildmarke wird auch durch Verwendung eines Wortbestandteils allein rechtserhaltend benutzt, wenn dieser Wortbestandteil für sich kennzeichnungskräftig ist, weitere Wortbestandteile rein beschreibenden Charakter haben und die Bildbestandteil so unauffällig sind, dass sie vom angesprochenen Verkehr vernachlässigt werden (im Streitfall bejaht).

Entscheidung im Volltext: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17

Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2

Wie versprochen führen wir die Serie „amazon brand registry“ fort. Zuletzt hatten wir über das Verifizierungsverfahren und den Verifizierungscode gesprochen.

Auf vielfachen Wunsch kommen wir noch einmal darauf zu sprechen, warum Amazon nur Wortmarken und keine Wort-/Bildmarken für die neue Amazon Markenregistrierung zulässt. Dazu muss man sich zunächst einmal vor Augen führen, wo der Unterschied zwischen diesen Markenformen liegt. Die Wortmarke zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verwendet dabei die Standardschrift „Arial“. Mit umfasst sind neben allen Buchstaben (Kapitalbuchstaben oder kleine Buchstaben sowie Buchstabenzeichen) auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Weiterlesen „Meine Marke bei Amazon registrieren – amazon brand registry Teil 2“

Markenportrait: ASCEND


Registernummer: 302016107419
Anmeldetag: 16.08.2016

[Anzeige]

Als Anbieter öffentlicher WLAN Hotspots, für Städte und Gemeinden, Hotellerie und Gastronomie, sowie viele weitere Branchen, ist ASCEND stets darauf bedacht allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Da unser Schwerpunkt auf der technischen Realisierung liegt, freuen wir uns über die kompetente Beratung von Prehm & Klare im Markenrecht. Vor Kurzem haben wir den Freizeitpark Belantis mit Marketing-WLAN und die Innenstadt von Nagold mit öffentlichen WLAN versorgt. Für Projekte dieser Größenordnung ist gute Teamarbeit von Anfang, bis zum Ende, die wichtigste Voraussetzung. Sowohl vor der Markenanmeldung, als auch danach fühlen wir uns von Prehm & Klare, stets rundum versorgt.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!

Seit Mai 2017 ist für Amazon-Händler, die Inhaber einer eingetragenen Wort-Marke sind, die Eintragung Ihrer Marken bei der modifizierten Amazon-Markenregistierung möglich. Doch weil das System neu ist und markenrechtliche Themen nicht immer einfach sind, kursiert viel Halbwissen und nur sehr wenige wissen, was Amazon tatsächlich vorhat und was demnächst für Probleme auf Sie zukommen können.

Unsere Kanzlei ist seit 17 Jahren fast ausschließlich im Markenrecht tätig und wir zählen auch hunderte Amazon-Händler zu unseren Kunden. Entsprechend erleben wir jeden Tag die Probleme und den Beratungsbedarf unserer Mandanten zum Thema Amazon und Markenrecht.

Die zukünftig anstehenden, ja geradezu revolutionären Neuerungen durch die neue amazon brand registry und was wirklich dahinter steckt, wollen wir mit den nächsten Beiträgen näher beleuchten.

Dabei soll es um die Vorteile der Amazon Markenregistrierung für Markeninhaber aber auch um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Markenregistrierung gehen.

Weiterlesen „Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!“

Änderungen der Unionsmarkenverordnung

Am 01.10.2017 treten zahlreichen Änderungen der Unionsmarkenverordnung in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die grafische Wiedergabe von Marken, die Einführung der Unionsgewährleistungsmarken und Verfahrensmodalitäten.

Zu den Änderungen der UMV bietet das EUIPO eine Informationsseite: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/eu-trade-mark-regulation.

Markenportrait: Aquapur-Wasserbetten


Registernummer: 302017103519
Anmeldetag: 05.04.2017

[Anzeige]

Wer wir sind!

Aquapur-Wasserbetten wurde von mir gegründet. Mein Name ist Oliver Klein und ich bin der Inhaber von Aquapur-Wasserbetten.

Der Anfang

Mit einem Ladengeschäft fing alles an und jetzt sind wir spezialisiert auf Ersatzteile und Wasserbetten Zubehör im Internet.

Im Jahr 2001 eröffnete ich meinen ersten Laden für Wasserbetten. Damals wurden Wasserbetten immer beliebter und bekannter und somit war ich als Fan und Besitzer meines eigenen Softside Wasserbett soweit mich selbstständig zu machen.

Gleichzeitig versuchte im mich immer mehr mit dem neuen Medium Internet zu arrangieren und kurz darauf ging die erste Homepage online. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Kunden über dieses Medium Internet auf unseren Laden aufmerksam.

Und wie gings weiter?

Die logische Folge war dann auch einen Online Shop zu etablieren. Es dauerte nicht all zu lange bis der Online Shop besser funktionierte als der Laden selbst und dann wurde er schließlich geschlossen.

So sind wir seit vielen Jahren ausschließlich im Internet mit diversen Online Shops im Geschäft und haben uns auf Wasserbetten Zubehör und Ersatzteile spezialisiert.

Unsere Stärke liegt darin für jede Art von Wasserbett ein passendes Ersatzteil zu finden und zu liefern. Sonderanfertigungen bei Wasserkernen oder auch Bezügen sind für uns kein Problem. Darin sind wir ein absoluter Profi.

Es gibt nur wenige Wasserbetten, die so extrem im Aufbau sind, dass wir dafür kein Ersatzteil liefern können. Für aber 95% aller Wasserbetten können wir etwas anfertigen lassen und innerhalb weniger Wochen liefern.

www.aquapur-wasserbetten.com

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke

Neben sehr erfolgreichen Apothekern betreut unsere Kanzlei natürlich auch viele innovative Mandanten, die Apotheken im Marketing betreuen.

Eine dieser Agenturen hatte für einen Kunden mit uns zusammen eine Vorratsmarke angemeldet und die passende .de, .com und .eu gesichert.

Letztlich hatte der Agenturkunde aber finanzielle Probleme, so dass die Agentur jetzt die Marke und die Domains selbst vermarkten/verkaufen will. Die Marke wurde nie benutzt, ist also noch jungfräulich.

Die Marke ist eine Wortmarke!

Sie heißt „apothekenruf“ und genießt Priorität vom 11.04.2007 – ist also schon 10 Jahre alt.

Die Marke ist an die gängigen Begriffe im medizinischen Bereich, nämlich „Notruf“, „Arztnotruf“ usw. angelehnt und daher sehr eingängig.

Die Marke ist aufgrund des weitreichenden Klassenverzeichnisses offensichtlich vielseitig einsetzbar.

Der Kaufpreis für das Rechtepaket (Marke und Domains) ist frei verhandelbar. Angebote richten Sie bitte an prehm@prehm-klare.de

Weiterlesen „apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke“

Holstein Kiel seit 117 Jahren ohne eigene eingetragene Marke

Quelle: KSV Holstein v. 1900 e.V.
Wir gratulieren Holstein Kiel ganz herzlich zum 2. Ligaaufstieg!

Nun wollten wir an dieser Stelle die eingetragenen Marken des Vereins darstellen. Zu unserer Überraschung mussten wir aber feststellen, dass der Verein tatsächlich keine einzige Marke besitzt. Das mag ja im Laufe der letzten 36 Jahre nicht notwendig gewesen sein, aber mit der 2. Bundesliga wird nunmehr auch das Merchandising des Vereins in ganz andere Regionen aufsteigen. Dies sollte natürlich durch eingetragene Marken – mindestens für Deutschland eingetragene DE-Marken – abgesichert werden, um sich vor Trittbrettfahrern schützen zu können, die z.B. billige Plagiate herstellen und über eBay, amazon usw. verkaufen. Der seit 2009 bei Holstein Kiel tätige Geschäftsführer Schwenke wird dies jetzt sicherlich kurzfristig nachholen, um den Verein auch an dieser Stelle zweitligareif zu machen.

Zum Schutz kommt unseres Erachtens als allererstes das Vereinswappen in Betracht, welches auf diversen Merchandising-Artikel von Holstein Kiel zu finden ist. Man würde insoweit eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.

Die Kieler sind aber auch unter dem Namen „Die Störche“, „Kieler Störche“, „STÖRCHECLUB“ bekannt. Dieser Begriff könnte als sogenannte Wortmarke registriert werden.

Welche Kosten kommen auf den Verein zu? Die amtlichen Gebühren pro Marke richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede Klasse kostet vereinfacht ausgedrückt 100,- EUR Amtsgebühren. Man erhält Schutz für 10 Jahre und kann die Marke dann immer wieder verlängern. Wenn man sich an dieser Stelle mal bei einem 2.Ligaverein wie St. Pauli orientiert, stellt man fest, dass es im Merchandisingbereich üblich ist, sich breiter aufzustellen und auf jeden Fall Bekleidung, Taschen, Regenschirme, Schlüsselanhänger, Tassen, Druckereiprodukte usw. zu schützen. Mit 10 sogenannten Nizza-Klassen sollte man also schon rechnen, was dann mal 1.000,- EUR Amtsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt nach sich zieht. Also liebes Holstein Kiel, gebt nicht alles Geld für den Stadionumbau aus, sondern sorgt mal für den registerlichen Schutz Eurer Marken!

Markenportrait: vollgeherzt

vollgeherzt
Registernummer: 302017102384
Anmeldetag: 08.03.2017

[Anzeige]

Ausfüllbücher von Leo Vollgeherzt

In der Buchserie „vollgeherzt“ von Leo Vollgeherzt ist ein umfassendes Sortiment an Ausfüllbüchern für verschiedenste Anlässe enthalten. Die Besonderheit ist, dass in aktiver Kooperation zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten jedes Ausfüllalbum eine persönliche beiderseitige Note erhält. Jedes Buch wird hochwertig gedruckt in einem großen quadratischen Format geliefert. Das Cover ist hochglänzend veredelt.

Hier einige beispielhafte Varianten:
• Als Geschenkidee für Lieblingsmenschen
• Als Geschenkidee für den Freund
• Als Geschenkidee für die Freundin
• Als Geschenkidee für die Mama
• Als Geschenkidee für den Papa
• Als Geschenkidee für den Opa
• Als Geschenkidee für die Oma
• Als Geschenkidee für den Nachbarn
• Als Geschenkidee für die Nachbarin
• Als Geschenkidee für den Bruder
• Als Geschenkidee für die Schwester
• Als Geschenkidee für den Cousin
• Als Geschenkidee für die Cousine
• Als Geschenkidee für den Kollegen
• Als Geschenkidee für den Vorgesetzten

Das perfekte Geschenk für einen lieben Menschen!

Bitte fühlen Sie sich „vollgeherzt“
Ihr Leo Vollgeherzt

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Was ist eine Wortmarke?

Die klassische Wortmarke wird dadurch ausgezeichnet, dass sie durch einzelne oder mehrere Wörter, Buchstaben, Zahlen bzw. sogenannte sonstigen Schriftzeichen gebildet wird. § 7 MarkenV (Markenverordnung) regelt dies abschließend. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München (sowie Dienststellen in Jena und Berlin) verwendet dabei die Standardschriftart „Arial“. Mit berücksichtigt sind neben allen Buchstaben, also Kapitalbuchstaben, kleine Buchstaben und Buchstabenzeichen sowie auch Zahlen, Zahlenbrüche, Hochzahlen und die üblichen Satzzeichen wie Punkt, Doppelpunkt, Komma, Bindestrich, Semikolon, Apostroph, Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Fragezeichen, runde und eckige und geschweifte Klammern sowie +, -, &, @, %, $, #, /, *, >, =, <, _, ~, §, Währungszeichen sowie eine ganze Reihe von Zeichen, die man nicht unbedingt täglich verwendet. Die exakte Liste erhält man hier: Die möglichen Zeichen für eine Wortmarke.

Die Vorzüge einer Wortmarke liegen zudem darin, dass Zeichen (z.B. Zalando) fast immer in allen verkehrsüblichen Schreibweisen, also z.B. die Groß- (Zalando) und Kleinschreibung (zalando) bzw. die einheitliche Kapitalbuchstabenschreibung (ZALANDO) sowie auch der Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen in sogenannter Binnenversalienschreibweise (ZaLando) geschützt sind.

ACHTUNG! Sofern die Marke abweichende grafische Schriftzeichen enthält, die nicht bei den abschließend aufgezählten Zeichen entsprechen, also z.B. chinesische Schriftzeichen, wird die Markenanmeldung vom DPMA automatische als Wort-/Bildmarke bzw. als Bildmarke eingestuft – auch wenn eigentlich eine Wortmarke beantragt wurde.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden dem Anwalt im Laufe der Jahre viele Fragen gestellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, die grundlegenden sowie interessantesten Fragen nunmehr regelmäßig im Blog zu präsentieren und natürlich in der gebotenen Kürze zu beantworten.

Heute: Welche Markenarten gibt es und worin besteht der hauptsächliche Unterschied?

Die eingetragene deutsche Marke ist ein nach dem deutschen Markengesetz definiertes Zeichen, welches dazu bestimmt sein soll, Dienstleistungen und/oder Waren eines Unternehmens von anderen Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Man spricht hierbei über die Herkunftsfunktion einer Marke. Spätestens durch die Markeneintragung erhält der Markenanmelder dann ein Ausschließlichkeitsrecht auf die registrierte Marke. Er soll damit in die Lage versetzt werden, zukünftig Dritten die Nutzung eines gleichen Markenzeichens im selben Waren- und Dienstleistungsspektrum untersagen zu können. Dies gilt entsprechend auch für verwechselbare, also klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken mit identischen oder ähnlichen Produkten.

Weiterlesen „Häufig gestellte Fragen zum Thema Marken“

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Register der Deutschen Marken

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Ungewöhnlich offen geht man damit beim Register der Deutschen Marken um: „Die Registrierung der Marke beim Register der Deutschen Marken sowie die Zahlung in Höhe von 770,00 EUR, die für das Entstehen und Bestehen des rechtlichen Schutzes der Marke und für sonstige Rechtsfolgen im Deutschen Patent- und Markenamt irrelevant ist, kann spätestens bis zum 10.05.2017 per SEPA-Überweisung auf folgendes Bankkonto erfolgen.
Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Register der Deutschen Marken“