Kanada: Modernisierung des Markensystems und Beitritt zum PMMA

Mit Wirkung vom 17.06.2019 modernisiert Kanada sein Markensystem. Es stehen große Änderungen bevor. U.a.: Bei der Anmeldung wird es nicht mehr erforderlich sein, die Benutzung der Marke zu beabsichtigen oder gar nachzuweisen; Anmelder werden verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen gemäß der Nizza-Klassifikation anzugeben; die amtlichen Gebühren der Anmeldung werden 330 CAD für die erste Klasse und 100 CAD für jede weitere Klasse betragen; die Schutzdauer der Marke verringert sich von 15 Jahre auf 10 Jahre.

Die für Ausländer wohl wichtigste Neuerung ist Kanadas Beitritt zum Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA). Künftig ist es damit möglich, den Schutz einer deutschen Marke oder Unionsmarke auf Kanada im Wege der internationalen Registrierung zu erweitern.

Erinnerung: auf den Geschmack kommt es nicht an

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels keinen urheberrechtlichen Schutz genießen kann (Urteil vom 13.11.2018, C-310/17). Bei dem Geschmack eines Lebensmittels handele es sich nicht um ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Im Unterschied zu einem literarischen, bildnerischen, filmischen oder musikalischen Werk, das eine präzise und objektive Ausdrucksform darstelle, beruhe die Identifizierung des Geschmacks eines Lebensmittels im Wesentlichen auf Geschmacksempfindungen und ‑erfahrungen, die subjektiv und veränderlich seien. Beim gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sei eine genaue und objektive Identifizierung des Geschmacks eines Lebensmittels, die es erlaube, ihn vom Geschmack anderer gleichartiger Erzeugnisse zu unterscheiden, mit technischen Mitteln nicht möglich.

Dieselbe Argumentation führt zu einem praktisch nicht möglichen Schutz des Geschmacks als Marke. Von der Eintragung als Marke sind Zeichen ausgeschlossen, die sich nicht grafisch darstellen lassen. Die Anforderungen an die grafische Darstellung einer Geschmacksmarke werden durch eine chemische Formel, eine Beschreibung in Worten, die Hinterlegung einer Geschmacksprobe oder eine Kombination dieser Elemente nicht ausreichend erfüllt. Auch gibt es für die grafische Darstellung von Geschmäcken derzeit keine allgemein anerkannte internationale Klassifikation, die die objektive und präzise Erkennung eines Geschmackszeichens dank der Zuteilung präziser Bezeichnungen oder Codes für jeden Geschmack erlauben würde.

Zur Förderung der Vermarktung eines Lebensmittels ist der Anbieter somit gut damit beraten, dem Lebensmittel einen Namen und eine Form zu geben.

OLG München: „Ballermann“ besitzt Kennzeichnungskraft, nicht beschreibend

Der Begriff „Ballermann“ ist seit Jahren nicht nur auf Mallorca als Gastronomie bekannt, sondern auch bei einer Vielzahl abgemahnter Unternehmen, die diesen Namen für Events in Deutschland genutzt haben. Die Markeninhaberin unterhält insoweit eine gute Überwachungsstruktur und versucht entweder Lizenzeinnahmen zu erzielen oder dem abgemahnten Unternehmer die Nutzung zu untersagen. Entsprechend gallig reagieren die Abgemahnten oft und versuchen mit einer naheliegenden Verteidigungsstrategie aus der Sache ohne Kosten herauszukommen.

Gerne wird dann behauptet, dass der Begriff „Ballermann“ doch mittlerweile ein allgemein geläufiger Begriff geworden sei, dem die Unterscheidungskraft fehle. Bei solchen Einwendungen muss das Gericht dann prüfen, ob dem so sein könnte.

Dies ist gerade mal wieder beim OLG München geschehen. Das OLG München sieht die Marke „Ballermann“ dabei weiterhin als unterscheidungskräftig und somit markenrechtlich geschützt an (Urteil im Volltext). Im konkreten Fall hatte der verklagte Gastronomiebetrieb bei seiner Werbung für einen Event mit dem Slogan „Ballermann Party“ geworben.

Weiterlesen „OLG München: „Ballermann“ besitzt Kennzeichnungskraft, nicht beschreibend“

Markenportrait: EmAhls

EmAhls
Registernummer: 302018106383
Anmeldetag: 08.06.2018

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Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Die Unionsmarke und der Brexit

Was Markeninhaber aktuell bedenken müssen: Nach aktuellem Stand der Austrittsverhandlungen gibt es für die Inhaber von Unionsmarken keine Sicherheit, dass ihre Markenrechte nach dem 29. März 2019 im Vereinigten Königreich Gültigkeit behalten.

Im Fall eines sogenannten „harten Brexits“ kann man davon ausgehen, dass die Markenrechte aus der Unionsmarke im Vereinigten Königreich erlöschen.

Für Markeninhaber ergeben sich daher folgende Überlegungen: Ist das Vereinigte Königreich ein relevanter Markt, oder ist dort ein kurzfristiger Markteintritt geplant?

Wird diese Frage mit ja beantwortet, dann gilt es kurzfristig einen separaten Markenschutz im Vereinigten Königreich zu erlangen, um nicht im nächsten Frühjahr schutzlos dazustehen.

Möglich ist einerseits die nationale Markenanmeldung beim Intellectual Property Office, andererseits kann die vorhandene Unionsmarke über das Madrider Markensystem ins Vereinigte Königreich erstreckt werden. Die Anmeldung einer sogenannten Internationalen Registrierung bei der WIPO verursacht derzeit folgende amtliche Gebühren:

Grundgebühr EUIPO: 300 EUR
Grundgebühr WIPO: 653 CHF
Individuelle Gebühr UK: 227 CHF für die erste Nizzaklasse, 63 CHF für jede weitere Klasse

Der Vorteil dieser Internationalen Registrierung ist die Möglichkeit, zusätzlich zum Vereinigten Königreich weitere Staaten zu beanspruchen, die von der Unionsmarke nicht abgedeckt werden, so zum Beispiel die Schweiz, Norwegen, Russland aber auch außereuropäische Staaten wie China, Japan, USA und Australien.

Sollte UK mittelfristig ein relevanter Markt sein und der Markenschutz dort keine Priorität genießen, so können Unionsmarkeninhaber in Ruhe abwarten, welche Regelungen beim Brexit getroffen werden und bei Bedarf noch nach dem Austritt den Markenschutz im Vereinigten Königreich beantragen.

WIPO: Beitritt Kanadas zum PMMA steht bevor

Kanada und das Madrider System sind sich einen Schritt näher gekommen. Von offizieller Stelle heißt es, dass mit einem Beitritt Kanadas zum Protokoll des Madrider Systems Anfang 2019 gerechnet werden könne (Quelle: WIPO).

Momentan ist der Markenschutz in Kanada ausschließlich durch die Anmeldung einer nationalen kanadischen Marke zu erlangen und auch sonst läuft dort noch einiges anders. Bisher gibt es in Kanada zum Beispiel kein Klassifizierungssystem, die Angabe der Nizzaklasse erfolgt auf freiwilliger Basis. Dies wird sich mit dem Beitritt Kanadas zum Madrider System ändern.

Marken WM 2018: TELSTAR

TELSTAR

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 006826994
  • Anmeldetag: 19/03/2008
  • Inhaber: adidas International Marketing B.V.
  • Nizzaklassen: 28 (Bälle)

Telstar 18 ist der Name des offiziellen Spielballs der Fußball-Weltmeisterschaft 2018. Der Name „Telstar“ geht zurück auf den Namen des Balls der Fußball-Weltmeisterschaft 1970 in Mexiko sowie der 1974 in Deutschland. Die „18“ steht für das Jahr 2018.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: Halbzeit-Eier

  • Markentyp: Wort-Bildmarke
  • Registernummer: DE 30633415
  • Anmeldetag: 30.05.2006
  • Inhaber: Heinrich Goertz GmbH & Co. KG
  • Nizzaklassen: 16, 29

Die Halbzeit bezeichnet in vielen Ball- und insbesondere Torspielen den Zeitpunkt, wenn die Hälfte der regulären Spieldauer abgelaufen ist. Zudem ist die Halbzeit eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Hälfte.
Quelle: Wikipedia

Während der Ostersaison als „Ostereier“ in verschiedenen Färbungen, zu Weihnachten und Neujahr als „Festtagseier“, zu internationalen Fußballturnieren als „Halbzeit-Eier“ oder als „Snack-Ei“ für Zwischendurch – wir haben die Eier.
Quelle: Heinrich Goertz GmbH & Co. KG

Marken WM 2018: Freistoß-Spray

Freistoß-Spray

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: DE 3020140582783
  • Anmeldetag: 22.08.2014
  • Verfahrensstand: Anmeldung zurückgewiesen
  • Anmelder: DS Produkte GmbH
  • Nizzaklassen: 3, 28

Das Freistoßspray (auch Freistoß-Spray geschrieben) ist ein Spray, mit dem der Schiedsrichter beim Fußball vor einem Freistoß die Position des Balls und den Mindestabstand der Mauer zum Ball markiert. Das Freistoßspray soll dem Schiedsrichter dabei helfen, dass alle Spieler bei Freistößen die vorgeschriebene Distanz von 9,15 Metern zum Ball einhalten. Der Schiedsrichter markiert damit die Stelle, an der der Freistoß ausgeführt wird, und die Linie, die die Spieler in der Mauer nicht übertreten dürfen
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: ELFMETER

ELFMETER

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: DE 302009073066
  • Anmeldetag: 09.12.2009
  • Inhaber: WM Wrigley Jr. Company
  • Nizzaklassen: 30 (Süßwaren, Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons, Minzpastillen, Drops und Lutschpastillen)

Der Strafstoß, umgangssprachlich auch als Elfmeter, Hand-Elfmeter, Foul-Elfmeter oder Elfer bezeichnet, beim Fußball ist eine vom Schiedsrichter verhängte Spielstrafe, die anstatt eines direkten Freistoßes für die angreifende Mannschaft im Strafraum des Gegners verhängt wird.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: KYLIAN MBAPPÉ

  • Markentyp: Bildmarke mit Wortelementen
  • Registernummer: EM 017157363
  • Anmeldetag: 30/08/2017
  • Inhaber: Kylian Mbappé Lottin
  • Nizzaklassen: 9, 16, 18, 24, 25, 28

Am 25. März 2017 wurde Mbappé beim 3:1-Sieg im WM-Qualifikationsspiel gegen Luxemburg in der 78. Minute für Dimitri Payet eingewechselt und debütierte somit im Alter von 18 Jahren und 95 Tagen in der A-Nationalmannschaft. Damit wurde er zum jüngsten Nationalspieler Frankreichs seit 62 Jahren, als Maryan Wisnieski sein Debüt bei den Bleus gab. Drei Tage später berücksichtigte Nationaltrainer Didier Deschamps Mbappé bei einem Freundschaftsspiel gegen Spanien in der Startelf.
Quelle: Wikipedia

Markenportrait: Hafenprinzessin

Hafenprinzessin
Registernummer: 302018105941
Anmeldetag: 29.05.2018

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Hafenprinzessin – Treibgut des Herzens

Die Buchserie „Hafenprinzessin“ ist eine stetig um weitere Varianten wachsende Linie an Geschenkbüchern. Zahlreiche Ausfüllbücher für verschiedenste Anlässe und Empfänger (z.B. „Heimatgefühle“ Geschenkbuch und „Herzverankert“ Gutscheinheft) haben das Fundament für den Erfolg der Buchreihe im deutschsprachigen Raum gelegt.

Der Name „Hafenprinzessin“ verkörpert dabei ideal den Charakter dieser Geschenkidee für den Schenkenden und den Beschenkten: Wertschätzung, Liebe/Zuneigung, Freundschaft und ein maritimes urbanes Lebensgefühl.

Um dem Herausgeber gerade im Aspekt des Wachstums und des kontinuierlichen Ausbaus der Buchserie größtmögliche Sicherheit zu verleihen, wandte sich dieser vertrauensvoll an die auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Prehm & Klare, welche die Markenanmeldung von „Hafenprinzessin“ einwandfrei und schnell koordinierte und durchführte.

Damit steht der Ausweitung des Mottos „herzverankerndgut“ nichts im Wege.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Marken WM 2018: NEYMAR JR

NEYMAR JR

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 014343545
  • Anmeldetag: 08/07/2015
  • Inhaber: NEYMAR SPORT E MARKETING S/S LIMITADA
  • Nizzaklassen: 25

Neymar da Silva Santos Júnior, kurz Neymar Júnior, meist nur Neymar, ist ein brasilianischer Fußballspieler. Der Stürmer steht seit August 2017 nach dem bisher teuersten Transfer der Fußballgeschichte in Höhe von 222 Mio. Euro bei Paris Saint-Germain in der französischen Ligue 1 unter Vertrag und spielt für die brasilianische Nationalmannschaft.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: PAULO DYBALA

PAULO DYBALA

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 016488967
  • Anmeldetag: 20/03/2013
  • Inhaber: STAR IMAGE LIMITED
  • Nizzaklassen: 9, 16, 25, 28, 41

  • Markentyp: Bildmarke mit Wortelementen
  • Registernummer: EM 016486979
  • Anmeldetag: 20/03/2013
  • Inhaber: STAR IMAGE LIMITED
  • Nizzaklassen: 9, 16, 25, 28, 41

Paulo Bruno Exequiel Dybala ist ein argentinischer Fußballspieler. Der Stürmer steht seit dem 1. Juli 2015 bei Juventus Turin in der Serie A unter Vertrag. Sein Spitzname lautet La Joya (spanisch für Das Juwel). Er bildet im aktuellen Kader der Nationalmannschaft Argentiniens zusammen mit Sergio Agüero, Gonzalo Higuain, Lionel Messi sowie Eduardo Salvio die argentinischen Stürmer für die WM 2018 in Russland.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: HOST BROADCAST SERVICES

HOST BROADCAST SERVICES

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 007346331
  • Anmeldetag: 27/10/2008
  • Inhaber: HOST BROADCAST SERVICES (HBS) S.A.
  • Nizzaklassen: 41

Zum fünften Mal wird das zur Schweizer Infront-Sportrechte-Agentur gehörende Unternehmen Host Broadcast Services (HBS) die Fernsehbilder der Fußball-Weltmeisterschaften nach FIFA-Richtlinien herstellen. Auch für die Produktion des Radiosignals, und für weitere Übertragungsdienste und -einrichtungen wird HBS verantwortlich sein.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: CHRISTIAN ERIKSEN

CHRISTIAN ERIKSEN

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 009622549
  • Anmeldetag: 23/12/2010
  • Inhaber: The Talents Sportsmanagement
  • Nizzaklassen: 25, 28, 35, 41

2012 nahm Eriksen mit der Nationalmannschaft an der Fußball-Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine teil. Er gehörte in allen drei Gruppenspielen gegen die Niederlande, gegen Portugal und gegen Deutschland in der Anfangsformation. Als Gruppendritter schieden die Dänen aus.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: SERGIO RAMOS

  • Markentyp: Bildmarke mit Wortelementen
  • Registernummer: EM 009534645
  • Anmeldetag: 18/11/2010
  • Inhaber: SERMOS 32, S.L.
  • Nizzaklassen: 3, 6, 9, 14, 16, 18, 25, 28, 41

In der A-Nationalmannschaft debütierte er am 26. März 2005 gegen China. Damit war er der erste 18-jährige Debütant seit Torwart Juan Acuña 1941. Mit Spanien nahm er an der WM 2006, der EM 2008, dem Konföderationen-Pokal 2009 der WM 2010 und an der EM 2012 teil. Während Spanien bei der WM 2006 nach einer sehr guten Vorrunde im Achtelfinale am späteren Vize-Weltmeister Frankreich scheiterte, begann 2008 eine einzigartige Siegesserie: Spanien gewann die Europameisterschaft und Weltmeisterschaft hintereinander und verteidigte den EM-Titel 2012.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: errea

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: EM 000812891
  • Anmeldetag: 28/04/1998
  • Inhaber: Erreà Sport S.p.A.
  • Nizzaklassen: 25

Die einzige von Erreà ausgerüstete Fußballnationalmannschaft, die es jemals (Stand 2016) in einen großen Wettbewerb geschafft hat, ist die Isländische Fußballnationalmannschaft, die unter anderem durch einen 2:1-Sieg im Achtelfinale der Fußball-Europameisterschaft 2016 gegen England dem Unternehmen internationale Aufmerksamkeit bescherte.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: PAUL POGBA

PAUL POGBA

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 012540035
  • Anmeldetag: 28/01/2014
  • Inhaber: Aftermath Limited
  • Nizzaklassen: 3, 9, 14, 18, 25, 28, 32, 35, 41

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: EM 012540514
  • Anmeldetag: 28/01/2014
  • Inhaber: Aftermath Limited
  • Nizzaklassen: 3, 9, 14, 18, 25, 28, 32, 35, 41

POGBOOM

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 017050196
  • Anmeldetag: 28/07/2017
  • Inhaber: Aftermath Limited
  • Nizzaklassen: 3, 9, 14, 18, 25, 28, 32, 35, 41

Im Juli 2013 gewann Pogba mit der französischen U-20-Auswahl unter Trainer Pierre Mankowski bei der U-20-WM in der Türkei den Titel und wurde zum besten Spieler des Turniers gewählt. Im Finale setzte sich seine Mannschaft gegen Uruguay mit 4:1 nach Elfmeterschießen durch. Im Achtelfinale der Fußball-WM in Brasilien 2014 erzielte er das erste Tor im Spiel gegen Nigeria. Am Ende des Spiels wurde er zum Man of the Match gewählt. Außerdem wurde er am Ende des Turniers von der FIFA zum besten Nachwuchsspieler gewählt.
Quelle: Wikipedia

Marken WM 2018: ZABIVAKA

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: EM 015855786
  • Anmeldetag: 23/09/2016
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Das offizielle Maskottchen der WM 2018 ist der Wolf Zabivaka (russisch Забивака / Sabiwaka, übersetzt: „Der Torschütze“). Er ist in den Landesfarben gekleidet und trägt eine Sonnenbrille. Offiziell vorgestellt wurde Zabivaka am 26. Oktober 2016 bei einer Live-Sendung im russischen Fernsehen. Der Wolf setzte sich gegen einen Tiger und einen Kater durch. Für die Vorschläge konnte einen Monat lang auf der Website der FIFA oder während der TV-Show abgestimmt werden. Insgesamt eine Million Stimmen wurden abgegeben.
Quelle: Wikipedia