Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: DPMA (!)


Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist stopp.png

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Momentan ist eine Rechnung im Umlauf, die das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts sowie eine Unterschrift von Personen aus dem Marken- und Designbereich enthält und zur Zahlung einer bestimmten Summe auf ein ausländisches Konto auffordert. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt.

Malaysia: Beitritt zum Madrider System

Das Madrider System wächst und wächst. Während es im nächsten Monat in Brasilien in Kraft treten wird, ist auch Malaysia bestrebt, dem System der internationalen Registrierung beizutreten. Eine entsprechende Verordnung soll spätestens im Oktober verabschiedet werden. Mit der internationalen Registrierung besteht die Möglichkeit, den Schutz einer Heimat- oder Basismarke auf weitere Staaten zu erstrecken. Das System hat derzeit 105 Mitglieder, die 121 Staaten abdecken.

Bei Fragen zum Markenschutz in Malaysia beraten wir Sie gerne.

Brasilien: Beitritt zum Madrider System

Der brasilianische Senat hat eine Verordnung vorgeschlagen, die den Beitritt Brasiliens zum Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA) betrifft. Künftig soll es damit möglich sein, den Schutz einer deutschen Marke oder Unionsmarke auf Brasilien im Wege der internationalen Registrierung zu erweitern. Die Verordnung muss noch durch den Präsidenten des Landes unterzeichnet werden. Es wird erwartet, dass diese im Oktober in Kraft treten wird.

Update: Das Madrider System tritt in Brasilien am 02. Oktober 2019 in Kraft.

Bei Fragen zum Markenschutz in Brasilien beraten wir Sie gerne.

„Oktoberfest“ – EUIPO wird den Markenschutz verweigern

Wiener Klassifikation 7-2013

Vor nahezu genau drei Jahren erregte die Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München beim Europäischen Markenamt EUIPO große Aufregung. München beanspruchte Markenschutz in insgesamt 27 Waren- und Dienstleistungsklassen. Unter Reiseveranstaltern, Händlern und Unternehmen, die sich rund um das große Volksfest positioniert hatten, entstand die Angst vor juristischen Konflikten und dem möglichen Versiegen dieser Einnahmequelle. Über die Markenanmeldung und die möglichen wirtschaftlichen Folgen wurde bundesweit berichtet.

Im Zuge der Berichterstattung informierten wir über die Möglichkeit gegen diese Markenanmeldung vorzugehen.   Gemäß Artikel 40 UMV (Unionsmarkenverordnung) können „Einsprüche“ durch sogenannte „Bemerkungen Dritter“ bis zum Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist durch Jedermann vorgetragen werden. Man muss dabei natürlich mit juristischen Argumenten vorgehen und vortragen, warum diese Markeneintragung nicht erfolgen darf.

Eine solche Bemerkung Dritter haben wir für einen Mandanten beim EUIPO eingereicht.  Hier können Sie unsere Bemerkung zur Markenanmeldung einsehen.

Nach telefonischer Information des Europäischen Markenamtes schließt sich das EUIPO nun unseren Argumenten an und wird die Markeanmeldung umfänglich zurückweisen.

Sowie der entsprechende Beschluss öffentlich wird werden wir weiter berichten.

Selbstverständlich stehen der Stadt München gegen die Entscheidung des EUIPO Rechtsmittel zur Verfügung. Es muss schon wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Marke von einer  Beschwerde vor dem Europäischen Gericht ausgegangen werden, so dass das letzte Kapitel in dieser Markengeschichte noch nicht geschrieben sein dürfte.

Würden Sie Nivea und Nevius verwechseln?

Der Markeneigentümer und Weltkonzern Beiersdorf aus Hamburg will in dieser Frage eine Klärung zu seinen Gunsten herbeiführen und ist dabei schon zweimal gescheitert. Ein drittes Mal kündigt sich gerade an.

Dieser markenrechtliche Streit läuft auf zwei Ebenen ab. Die erste Angriffsebene ist die abstrakte Klärung, ob die Marken Nevius und Nivea insbesondere hinsichtlich der Nizzaklasse 03 (Körperpflegemittel) als zu ähnlich und damit verwechslungsfähig zu beurteilen sind.

Das DPMA (Deutsche Patent und Markenamt) hat die Verwechslungsgefahr verneint und Beiersdorf mit Nivea in die Schranken gewiesen. Den Beschluss finden Sie hier.

Beiersdorf wollte dies natürlich nicht auf sich bewenden lassen und ist in die Beschwerde zum BPatG (Bundespatentgericht) gegangen. Schließlich will man die Marke Nivea weiträumig freihalten. Die mündliche Verhandlung hierzu findet am 02.07.2019 in München vorm 27. Beschwerdesenat des BPatG statt. Im Vorwege der mündlichen Verhandlung hat der Senat bereits einen rechtlichen Hinweis gegeben. Demnach scheint es so, dass Beiersdorf wieder auf der Strecke bleibt.

Den rechtlichen Hinweis finden Sie hier.

UPDATE 17.06.2019: Kanzleiwechsel bei Beiersdorf (nunmehr die dritte Kanzlei) und Terminsverlegung auf den 20.08.2019.

Die zweite Angriffsebene von Beiersdorf ist die gerichtliche Ebene über die zuständigen Kennzeichenkammern zur Untersagung der Benutzung des Zeichens NEVIUS im geschäftlichen Verkehr. Gezielt wird dabei darauf abgestellt, dass die Marke NEVIUS in goldenen Buchstaben auf schwarzer Flasche (siehe links) verwechslungsfähig mit den NIVEA Produkten von Beiersdorf sei.

Der Streitwert in dieser Sache wurde von Beiersdorf entsprechend hoch angesetzt, um den Markeninhaber von NEVIUS finanziell in die Ecke zu drängen.

Die von Beiersdorf angerufene Kennzeichenkammer des Landgerichts Hamburg sah die Verwechslungsgefahr der Kennzeichen jedoch anders als die Klägerin und erteilte Beiersdorf eine Abfuhr. Das Urteil finden des LG Hamburg finden Sie hier.

Beiersdorf ist erwartungsgemäß in die Berufung gegangen. Die Sache liegt jetzt beim OLG Hamburg. Sollte Beiersdorf vorm Bundespatentgericht unterliegen, dürfte ein Sieg vorm OLG Hamburg nicht einfacher werden.

Wir werden weiter berichten.

RA Prehm von Prehm & Klare RAe

www.markenservice.net

Markenportrait: PGS Haustechnik

PGS Haustechnik
Registernummer: 302019101172
Anmeldetag: 30.01.2019


[Anzeige]

PGS Haustechnik, berufend auf der Erfahrung die begründet aus den Ursprüngen voraus gehender Jahrzehnte lang – des gleichlautendem Inhaber Peter Graßmann – geführtem Handwerksbetrieb für Sanitär & Heizungstechnik, ist ein Europa (EU) weit tätiges Online Fachhandel Unternehmen im Kernbereich Sanitär, Heizung, Werkzeug.

Als Inhaber ist Peter Graßmann ausgebildeter Fachmann für Sanitär-, und Heizungstechnik und kann mittlerweile auf einen Erfahrungsschatz von über 45-jährige Berufsjahre zurückgreifen.

Erfolgreich handeln mit einer großen und ständig wachsendem Sortimentsvielfalt das ist PGS Haustechnik – unter https://www.sanitär-heizung-fachhandel.de

Wir sind ein mittelständisch tätiges Fachhandelshaus mit Sitz in 35410 Hungen / Hessen und betreuen, beliefern Geschäftspartner in den Bereichen Endkunden, Heimwerker, Geschäftskunden und ebenso Fachpartner wie Installateure, Heizungsbauer aus dem Handwerk.

2019 haben wir einen weiteren Schritt in die Zukunft unternommen und unter Zuhilfenahme der Anwaltskanzlei Prehm & Klare, Kanzlei für Markenrecht in Kiel unseren Unternehmensnamen // PGS Haustechnik // beim Deutschen Patentamt als eine geschützte Bild-, Wortmarke registrieren und eingetragen lassen.

PGS Haustechnik“ ® ist unser eingetragenes Markenzeichen und wird durch die Kanzlei Prehm & Klare auch weiterhin bestens betreut. Gut und Kompetent aufgehoben fühlen das ist bei Prehm & Klare nicht nur ein Slogan sondern Programm.

Gute Leute muss man bei uns nicht suchen, denn wir haben sie.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser ganzer Stolz. Sie verkörpern im wahrsten Sinne des Wortes das, was unser Unternehmen ausmacht: Engagement, Knowhow und Leistungsstärke. Das, was man heutzutage „Hands-on-Mentalität“ nennt, haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon immer, denn die Draußen-nur-Kännchen-Einstellung war noch nie unser Ding. Wir von PGS Haustechnik geben immer unser Bestes – und das ist eine ganze Menge an Service, Leistung, Fachwissen, Zuverlässigkeit usw.!

Wir sind richtig gut und wollen immer noch besser werden – unsere Kunden erwarten das zu Recht von uns. Deshalb setzen wir gemäß unserem Motto PREISWERT – GUT – SCHNELL unter anderem auf kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn innovative Produkte, neue Materialien und Methoden und sich wandelnde Anforderungen erlauben kein Ausruhen auf dem einmal erworbenen Wissen.

Wir freuen uns auf Sie
Ihr Peter Graßmann


Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Mindful BC

Mindful BC
Registernummer: 302018108970
Anmeldetag: 10.08.2018


[Anzeige]

Die Herausforderungen moderner Arbeits- und Lebenswelten bieten ungeahnte Chancen und Möglichkeiten, gleichzeitig fordern sie auch einiges ab: Von Organisationen und von jedem Einzelnen. Als Coach und Trainerin unterstütze Menschen dabei, in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung agil zu sein, einen guten Job zu machen, mit Spaß an der Herausforderung, ohne die eigene Gesundheit zu gefährden.

Basis meiner Coachings und Trainings ist der von mir entwickelte Coaching Ansatz mindful BC®. Mindful BC® fußt auf neuesten Erkenntnissen aus der Hirnforschung über Motivation & Lernen, einer neuro-systemischen Grundhaltung und vereinigt 7 Kernkompetenzen, durch die Menschen meist erstaunlich schnell in der Lage sind, Lösungen in sich selbst zu finden. Mindful BC ist eine schnelle, elegante Methode, nachhaltige Veränderungen zu erzielen, um da anzukommen, wo man wirklich hin will.

Mit mir als Coach

  • entwickeln Menschen Visionen und erreichen ihre Ziele schneller, mit Humor & Leichtigkeit.
  • Stärken Menschen ihr psychisches Immunsystem: der beste Schutz vor Stressfolgen und Burn-out
  • Bekommen Menschen die wirkungsvollsten Tools aus dem mindful BC Programm an die Hand, wie sie Lösungen in sich selbst finden, wissenschaftlich fundiert, praxiserprobt: ein Training für mehr Lebensqualität

Meine Angebote richten sich an

  • Unternehmens- und Personalverantwortliche sowie Gesundheitsbeauftragte, die ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft machen möchten
  • Einzelpersonen, die mit Persönlichkeit und innerer Stärke ihre Ziele und Visionen leichter erreichen möchten.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: brainbits

brainbits
Registernummer: 302017108228
Anmeldetag: 16.08.2017


[Anzeige]

brainbits – Agentur für anspruchsvolle IT-Projekte

Was wir tun

Wir sind brainbits: 40 Menschen planen und realisieren innovative Lösungen für Internet, Intranet und webbasierte Anwendungen. Dabei übernehmen wir die gesamte Prozesskette:

Beratung
Konzept
Gestaltung
technische Umsetzung
Betrieb
Support

Als autorisierter Atlassian Gold Solution Partner unterstützen wir unsere Kunden bei der Einführung und Entwicklung digitaler Geschäftsprozesse mit JIRA, Confluence und Co.

Wie wir denken              

Digitale Projekte sind oft kompliziert. Wir sind es nicht. Wir sagen, was wir denken, und wir tun, was wir sagen. Wir lieben herausfordernde Aufgaben und streben nach Außerordentlichem. Damit am Ende alle zufrieden sind. Weniger reicht uns nicht.

Wie wir arbeiten

Wir arbeiten mit agilen Methoden. Und wir leben diese Agilität. Für unsere Kunden heißt das: Sie arbeiten eng mit uns zusammen und behalten die volle Kontrolle. Wir gehen offen mit Ihnen um. Sind verbindlich und transparent. Darauf können Sie sich verlassen.

Übrigens: Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN ISO EN 9001:2008 zertifiziert.


Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPATD

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist stopp.png

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Das IPATD informiert den Anmelder, dass seine Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen worden sei und geeignet sei, in das „International Patent and Trademark Directory“ eingetragen zu werden. Der Mitgliedsbeitrag für 1 Jahr: 1.493,00 EUR.

Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPATD“

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IOIP

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

In diesem Fall wünscht die IOIP-„International Organisation Intellectual Property“ von dem Markenanmelder die Zahlung von 1.956,00 EUR.

Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IOIP“