Inhaber von Unionsmarken und internationalen Registrierungen mussten bisher darum bangen, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Markenschutz im Vereinigten Königreich zu stehen. Diese Sorge nimmt das IPO UK den Inhabern nun: Am 01.01.2021 klont das IPO UK alle eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit der Benennung der Europäischen Union zu vergleichbaren UK-Marken.
Dieser Vorgang erfolgt automatisch und kostenfrei, eine Mitwirkung der Inhaber der Unionsmarken und internationalen Registrierungen ist nicht erforderlich.
Der Klon wird dieselben Daten besitzen wie die Ausgangsmarke und denselben Status besitzen wie eine nach dem Recht des Vereinigten Königreichs angemeldete nationale Marke. Geklonte Marken sind an der Registernummer UK009 gefolgt von der Registernummer der Unionsmarke oder internationalen Registrierung zu erkennen.
Beispiel: Aus der Unionsmarke Nr. 000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996 wird die vergleichbare UK-Marke Nr. UK009000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996.
Inhaber von eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen werden somit weiterhin einen Markenschutz im Vereinigten Königreich besitzen.
Davon abweichend ist allerdings die Situation in Bezug auf Unionsmarken und internationale Registrierungen, die angemeldet, aber bis zum 01.01.2021 nicht eingetragen sind. Diese anhängigen Anmeldungen werden nicht automatisch geklont. Anmelder haben vielmehr die Gelegenheit, eine vergleichbare UK-Marke unter Beibehaltung des Anmeldetags der Unionsmarke oder der internationalen Registrierung kostenpflichtig bis zum 30.09.2021 beim IPO UK zu beantragen.