Das Kreiselmandat:
- Ein neuer Mandant.
- Der kauft eine Gaststätte nebst scheinbar alteingesessenem Namen.
- Die neue Webseite wird unter dem Namen installiert.
- Es folgt Abmahnung durch prioritären Markeninhaber.
- Und ein Abmahnverfahren mit außergerichtlichem Vergleich einschließlich Aufbrauchfrist.
- Danach Suche und Sicherung eines Ersatznamens mit diversen Recherchen.
- Mandant klagt gegen den Verkäufer der Gaststätte auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz.
- Gerichtlicher Vergleich.
- Mandant bezahlt seinen Anwalt, den Autor dieses Beitrags.
- Den Rest kann Mandant nicht zahlen und geht pleite.
- Aufgrund Eigentumvorbehalts fällt die Gaststätte zurück an den alten Eigentümer.
- Dieser verkauft sie erneut und nunmehr sogar unter Vorspiegelung, dass man diese unter dem scheinbar alteingesessenen Namen führen kann.
- Es kommt, was kommen muss.
- Abmahnung vom selben Gegner mit demselben Anwalt von damals.
- Gegenanwalt empfiehlt Abgemahnten den Autor, der schon damals tätig war.
- Das Spiel geht von Neuem los.
- Fazit: 2x volle Wertschöpfungskette mit demselben Sachverhalt.
- To be continued…
….was für ein freundlicher Kollege auf der Gegenseite……
Soll’s auch noch geben.
Wahrscheinlich hat er sich aber daran erinnert, dass wir damals den Streitwert von 40.000,- EUR auch für angemessen erachtet haben… 😉