In der dritten Folge „Aus der Praxis“ erzählt unser Existenzgründer von den Ereignissen, die sich zwischen Namensfindung und Markeninhaberschaft zutragen. „Mit dem Einverständnis meiner Marken-Konkurrenten zur Anmeldung meiner Marke war es leider noch lange nicht getan. Viel Wasser sollte noch die Eider herunter fließen, bis ich tatsächlich eine registrierte Marke mein Eigen nennen durfte.
Meine Anwälte schickten die Markenanmeldung an das Deutsche Patent- und Markenamt. Für mich hieß es nun warten. Würde meine Marke als solche anerkannt und registriert werden? Was sollte ich tun, wenn nicht? Konnte ich überhaupt schon weiter an meiner Existenzgründung arbeiten, wenn der Name noch nicht sicher war? Warten ist nicht meine Stärke und ich kann nur jedem raten, sich währenddessen anderen Aufgaben zu widmen. Denn man wartet länger als man denkt.
Nach zwei Wochen bekam ich ein Schreiben von meinen Anwälten. „Juhu“, dachte ich, „das Ergebnis ist da!“. Ich öffnete gespannt das Couvert und las: „Empfangsbescheinigung des Deutschen Patent- und Markenamtes“. Was? Die hatten zwei Wochen nur dafür gebraucht, um überhaupt zu entdecken, dass meine Markenanmeldung eingegangen war? Unglaublich. Meine Anwälte stimmten mich schon mal vorsichtig darauf ein, dass bis zur tatsächlichen Registrierung beziehungsweise zur Entscheidung darüber vier bis acht weitere Wochen vergehen könnten. Man könne auch ein beschleunigtes Verfahren beantragen, doch das koste noch einmal zusätzlich 200 Euro Amtsgebühren. Unglaublich. Ich entschied, nicht länger zu warten, sondern mich schon einmal mit der weiteren Prozedur vertraut zu machen. Ein Info-Termin bei meinen Anwälten sollte Klarheit bringen. Und das tat er auch. Nur leider nicht in meinem Sinne.
Denn entgegen meiner Vorstellung ist nach Registrierung der Marke „die Kuh noch lange nicht vom Eis“. Anschließend wird die Marke im elektronischen Markenblatt des Patent- und Markenamtes einen Monat lang veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten können nun Markeninhaber älterer Marken gegen diese Registrierung Widerspruch einlegen. Ein anschließendes Widerspruchsverfahren entscheidet über die neu angemeldete Marke – im schlimmsten Fall wird die Marke wieder gelöscht.
Wie mir schnell klar wurde, bedeutet das für den gemeinen Existenzgründer, dass er nun – möchte er auf Nummer Sicher gehen – weitere drei Monate mit dem Geschäftsaufbau stagniert. Denn ohne Namen: kein Logo, keine Internetpräsenz, keine Werbemittel, keine Produktverpackungen und so weiter. Verschärft hat sich diese Situation seit dem Beginn des Jahres 2012 auch noch dadurch, dass der staatliche Existenzgründungszuschuss nur noch 6 Monate voll gezahlt wird. Wenn davon 4 Monate allein der Markenanmeldung zum Opfer fallen, bleiben noch 2 Monate, um ein Geschäft nicht nur von Null auf Hundert aus dem Boden zu stampfen, nein, es muss am Ende der 2 Monate ja auch schon Geld einbringen, und zwar so viel, dass es zum Leben reicht. Ein Witz und vor allem unmöglich machbar. Wer also nicht über ein dickes finanzielles Polster verfügt, hat gar keine andere Wahl als den sicheren Weg zu meiden.
Willkommen in der freundlichen Welt der Existenzgründer.
Fortsetzung folgt.
Bildquelle: "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0