Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950

Dieses Fundstück ist eine Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950 zur Markenanmeldung vom 05.12.1949. Die Anmeldegebühr von 15,- DM (heute: 290,- €) sowie die Klassengebühr von 5,- DM (heute: 100,- € ab der vierten Klasse) wurden nicht entrichtet!

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 18

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

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OLG Frankfurt zur Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für kennzeichenrechtliche Abmahnung

Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden (BGH I ZR 181/09), dass es in Fragen der Kostenerstattung grundsätzlich einer gesonderten Prüfung bedürfe, ob es notwendig ist, zur außergerichtlichen Verfolgung einer Markenverletzung neben einem Rechtsanwalt auch noch einen Patentanwalt zu beauftragen. Ist ein Rechtsanwalt nach seinen kennzeichenrechtlichen Fähigkeiten allein dazu imstande, den Fall rechtlich zu beurteilen und den Verletzer abzumahnen, ist es nicht nötig, zusätzlich noch einen Patentanwalt einzuschalten. Nach dieser Ansicht entschied nun auch das OLG Frankfurt.
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Die Markenstrategie in China

Wer ernsthaft beabsichtigt, seine Waren oder Dienstleistungen auf dem chinesischen Markt anzubieten, sollte dies nicht ohne eine Marke tun. Denn zu groß ist die Kopiergefahr, und auch in China gilt der Grundsatz: „Wer zu erst kommt, mahlt zu erst.“ – Da China bereits seit 1989 Mitglied des Madrider Systems ist, kann der Inhaber einer Basismarke, z.B. einer deutschen oder Gemeinschaftsmarke, den Markenschutz im Rahmen der internationalen Registrierung auf China erweitern. Die Probleme, mit denen ein Markenanmelder in China konfrontiert wird, stecken nicht in der Anmeldung einer Marke, sondern in der Markenstrategie.

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Quadratisch, praktisch, bekannte Marke

Nach Ansicht des Landgerichts Köln handelt es sich bei der Quadratform der Ritter Sport Schokolade, die als dreidimensionale Marke geschützt ist (DE 2913183), um eine überragend bekannte Marke.

Ritter Sport besitzt einen Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten, die Schokolade in dieser quadratischen Form vertreiben.

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Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 01.01.2012

Eine Marke wird stets für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Diese Waren und Dienstleistungen sind in insgesamt 45 Klassen gruppiert. Das Klassensystem soll die Markenanmeldung vereinfachen und insbesondere die beanspruchten Waren und Dienstleistungen länderübergreifend vereinheitlichen.

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Der Benutzungsnachweis in den USA

Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag wegen Nichtbenutzung gelöscht werden können, muss der Markenanmelder bzw. Markeninhaber in den USA aktiv die Benutzung der Marke nachweisen, um den Markenschutz zu erlangen bzw. aufrecht zu halten.

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BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch rein firmenmäßigen Gebrauchs eines Kennzeichens

Der Bundesgerichtshof stellt in einem jüngeren Urteil noch einmal klar, dass ein
rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG (Markenrechtsverletzung) ist. Weiterlesen „BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch rein firmenmäßigen Gebrauchs eines Kennzeichens“

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben XVII

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

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Interbrand: Best Global Brands 2011

Interbrand hat eine umfangreiche Analyse der Top 100 Marken 2011 veröffentlicht. Neben der obligatorischen Liste bietet Interbrand verschiedene Sortierungen nach Branchen, Wachstum oder Geografie. Darüber hinaus kommen Vertreter der Top Marken zu Wort.

Der 38-seitige Report ist auch in elektronischer Form abrufbar: Best Global Brands 2011

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Die Pflicht zur Markenrecherche durch Werbeagentur

Die Frage, ob eine Werbeagentur bei der Erstellung eines Logos eine Markenrecherche durchführen lassen muss, lässt sich nach der Ansicht des Kammergerichts nicht einheitlich beantworten, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass das von der Werbeagentur entwickelte Logo die Markenrechte Dritter verletze; die Werbeagentur sei zur Durchführung einer Markenrecherche verpflichtet gewesen; der Auftraggeber fordert Schadensersatz.

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Volvo sagt Dankeschön [Update]

In Sachen Kundenzufriedenheit liegt Volvo laut der J. D. Power Studie 2011 für den deutschen Markt auf Platz 1 (Volvo Pressemitteilung) und folglich vor allen deutschen Marken.

Da ließen es sich die Schweden nicht nehmen, sich in einem Video bei ihren deutschen Kunden zu bedanken. Und bei BMW, Mercedes-Benz, Audi, Opel, VW und Porsche.

Was sagt das Markenrecht dazu?

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben XVI

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

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Personennamen als Marke

Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.

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Cissé: Vom SC Freiburg zum FC Bayern?

Nachdem Ivica Olic sich im Spiel gegen den HSV beim Torschuss schwer am Hüftbeugemuskel verletzt hat und tendenziell mindestens 6-8 Wochen ausfällt, plagen den FC Bayern München Stürmersorgen. Was passiert, wenn jetzt auch noch der einzig verbliebene Topstürmer Mario Gomez ausfallen würde?

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