Marken-WM 2010: VUVUZELA

VUVUZELA

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 004140075
  • Anmeldetag: 24.11.2004
  • Inhaber: Masincedane Sport CC
  • Nizzaklassen: 15, 28

Ursprünglich aus Blech hergestellt, wurde die Vuvuzela in Südafrika in den 1990er Jahren populär. Im Jahr 2001 begann das südafrikanische Unternehmen Masincedane Sport mit der Massenproduktion aus Kunststoff, die durch eine Kooperation mit der South African Football Association gefördert wurde.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: Cristiano Ronaldo

  • Markentyp: Wort-/Bildmarke
  • Registernummer: EM 008916711
  • Anmeldetag: 27.02.2010
  • Anmelder: Armando Freitas
  • Verfahrensstand: Anmeldung eingegangen
  • Nizzaklassen: 3, 9, 14, 16, 18, 25

CR9

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 007486004
  • Anmeldetag: 22.12.2008
  • Inhaber: Cristiano Ronaldo Dos Santos Aveiro
  • Nizzaklasse: 43

Nur einen Tag nach seinem 22. Geburtstag führte Cristiano Ronaldo am 6. Februar 2007 erstmals Portugal als Kapitän aufs Spielfeld. Anlass war ein Freundschaftsspiel gegen Brasilien; die Ernennung geschah auf ausdrücklichen Wunsch des portugiesischen Verbandspräsidenten Carlos Silva, der zwei Tage zuvor verstorben war. Portugals Trainer Luiz Felipe Scolari äußerte zwar, dass er Ronaldo als zu jung für dieses Amt ansah, aber Silva diesen Gefallen zu tun bereit war.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: Rafael van der Vaart

RAFAEL VAN DER VAART

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: IR 805014
  • Anmeldetag: 08.04.2003
  • Inhaber: Essel Sports Management B.V.
  • Nizzaklassen: 25, 28, 41

Van der Vaart gab sein Debüt für die Oranje am 6. Oktober 2001 gegen Andorra. Er nahm mit der niederländischen Nationalmannschaft an der EURO 2004 und der WM 2006 teil. Obwohl er bei der EURO 2004 (unter Dick Advocaat) und bei der WM 2006 (unter Marco van Basten) nicht erste Wahl war, kam er zu drei Einsätzen bei der Europameisterschaft und drei bei der Weltmeisterschaft.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: Miroslav Klose

Miroslav Klose

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: DE 302009068046
  • Anmeldetag: 20.11.2009
  • Inhaber: Klose, Miroslav
  • Nizzaklassen: 03, 09, 11, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 41

Sein Debüt in der deutschen Nationalmannschaft gab Klose am 24. März 2001 in Leverkusen beim Sieg gegen Albanien. Dabei erzielte er kurz vor Schluss das entscheidende Tor zum 2:1. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 wurde er mit der deutschen Nationalmannschaft Vizeweltmeister und erhielt mit fünf Toren, die er allesamt mit dem Kopf erzielte (fünf Kopfballtore gelangen bislang noch keinem anderen Spieler bei einer WM), den Silbernen Schuh für den zweitbesten Torschützen des Turniers.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: Wayne Rooney

  • Markentyp: Bildmarke
  • Registernummer: EM 002989044
  • Anmeldetag: 23.12.2002
  • Inhaber: STONEYGATE 48 LIMITED
  • Nizzaklassen: 6, 9, 16, 18, 25, 28

Rooney gab sein Debüt am 12. Februar 2003 gegen Australien, damit wurde er der jüngste Spieler, der je in Englands Nationalmannschaft gespielt hatte. Rooney ist derzeit der jüngste Spieler, der je für die englische Nationalmannschaft ein Tor erzielte. Dieses Tor gelang ihm 2003 gegen Mazedonien. Rooney nahm 2004 an der Europameisterschaft teil. Am 17. Juni 2004 wurde er der jüngste Spieler, der je bei einer EM ein Tor erzielte.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: BAFANA BAFANA

BAFANA BAFANA

  • Markentyp: Wortmarke
  • Registernummer: EM 000664904
  • Anmeldetag: 29.10.1997
  • Inhaber: South African Football Association
  • Nizzaklassen: 25, 28, 32, 38, 39, 41

Die südafrikanische Fußballnationalmannschaft ist das Auswahlteam der South African Football Association. Den bislang einzigen internationalen Titel für den Fußball in Südafrika erreichte die Bafana bafana („die Jungs“) genannte Mannschaft als Afrikameister 1996. Der höchste je erreichte Rang in der FIFA-Weltrangliste war ein 16. Platz.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: SOUTH AFRICA 2010

  • Markentyp: Wort-/Bildmarke
  • Registernummer: IR 903360
  • Anmeldetag: 17.07.2006
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

Das offizielle Logo des Turniers wurde nach einjähriger Entwicklung am 7. Juli 2006 im Rahmen einer offiziellen Pressekonferenz in Berlin durch den südafrikanischen Staatspräsidenten Thabo Mbeki präsentiert. Es stellt in abstrakter Form einen Spieler beim Ansatz zum Fallrückzieher vor der stilisierten Silhouette des afrikanischen Kontinents dar.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: FIFA WM-Pokal

  • Markentyp: dreidimensionale Marke
  • Registernummer: EM 09096736
  • Anmeldetag: 11.05.2010
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 04, 05, 06, 09, 11, 14, 16, 20, 21, 26, 34

Das Objekt der Begierde vom 11.06.2010 bis 11.07.2010: Der FIFA WM-Pokal.

Die 1971 vom Italiener Silvio Gazzaniga entworfene und 1973 von der bekannten Gold- und Silberschmiede Werkstatt Bertoni G.D.E. S.r.l. aus Mailand hergestellte Trophäe ist eine flaschengroße Goldstatue. Sie wiegt insgesamt 5,5 kg, davon 4,9 kg 18-karätiges (750 ‰) Gold, und ist 37 cm hoch. Aufgrund des relativ geringen Gewichtes kann man davon ausgehen, dass die Trophähe nicht massiv, sondern im Innern hohl ist. Die Trophäe beschreibt zwei triumphierende Fußballspieler, die gemeinsam die Weltkugel in ihren ausgestreckten Händen halten.
Quelle: Wikipedia

Apple und das Markenrecht

Aus iPhone-OS wird iOS. Das ist nur konsequent, da das mobile Betriebssystem mittlerweile nicht nur auf dem iPhone, sondern auch auf dem iPad und iPod Touch läuft.

Manch einer bei Cisco Systems und Infineon Technologies mag angesichts iOS stutzen.

In Europa besitzt Infineon seit den 1980ern IOS-Wortmarken, Cisco besitzt Cisco IOS seit 1996 – freilich alle eingetragen für Software.

Cisco? Cisco ist auch Inhaberin der Marke iPhone, lizensiert diese jedoch an Apple. Bei iOS folgt dasselbe Spiel. Cisco bleibt Markeninhaberin und lässt sich die Nutzung des Zeichens durch Apple – sicherlich zur Zufriedenheit – vergüten.

Die Markenrechte an iPad gehörten einst Fujitsu, die die Namensanmaßung durch Apple zunächst gar nicht lustig fand, später die Marke aber an Apple verkaufte.

Sämtliche Markenprobleme räumt Apple über die monetäre Schiene aus dem Weg. Das ist grundsätzlich nicht verwerflich, kann bei hartnäckigen Gegnern aber auch böse enden.

Weniger Erfolg hatte bisher Google, die mit dem Nexus One Mobiltelefon eine Klatsche einfuhren, weil der Telekommunikationsanbieter Integra bereits 2005 die Marke hat schützen lassen. Der Ausgang dieser Angelegenheit ist ungewiss. Eine sorgfältig durchgeführte Markenrecherche ist in den meisten Fällen eben doch vorzugswürdig.

Ford: Abschied von Mercury

Das Markensterben in der Automobilindustrie geht weiter: Nach dem Ende von Oldsmobile, Pontiac, Hummer, Saturn und Chrysler – letztere nur in Europa – verschwindet eine weitere US-Automobilmarke vom Markt: die hierzulande weitgehend unbekannte Marke Mercury.

Sieben Jahrzehnte hat die Marke Mercury unter dem Dach von Ford überdauert, nun ist Schluss. Medienberichten zufolge zieht der Konzern die Konsequenzen aus dem anhaltenden Käuferschwund und stellt die Fabrikation der Serie ein.
Quelle: Handelsblatt

Marken:
MERCURY
Registernummer: DE 858408
Anmeldetag: 25.11.1963
Inhaber: Ford Motor Company
Waren: Klasse 12 Landfahrzeuge, nämlich vierrädrige Personenkraftwagen mit Brennkraftmotor ohne Ausdehnung auf motorisierte zweirädrige Kinderfahrzeuge

MERCURY
Registernummer: EM 003548583
Anmeldetag: 19.11.2003
Inhaber: Ford Motor Company
Waren: Klasse 12 Kraftfahrzeuge und Teile dafür, soweit sie in Klasse 12 enthalten sind

Gerichtskosten steigen um 565%

Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise und angesichts der bevorstehenden Euro-Entwertung steigen die Gerichtskosten, die bei der Einreichung einer Klage zu zahlen sind, um 564,63%.

Waren bei einem Streitwert von 25.000,- EUR bisher Gerichtskosten in Höhe von 933,- EUR zu entrichten, so sind ab sofort 5.268,- EUR einzuzahlen oder zu überweisen.

Vielleicht hat das Landgericht Hannover die Gerichtskosten auch einfach nur auf einem Streitwert von 250.000,- EUR statt 25.000,- EUR berechnet.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VII

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

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EuGH: Bananabay – Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

In seiner neuesten Entscheidung über Google AdWords (EuGH, Beschl. v. 26.03.2010 – Az. C-91/09 – Bananabay) führt der EuGH seine Rechtsprechungspraxis (siehe EuGH, Urt. v. 23.03.2010 – C 236/08 bis C 238/08 – Louis Vuitton und Eurochallenges) strikt fort.

Zu entscheiden hatte er hier über folgende Frage:

Ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung darstellt.

Der EuGH meint hierzu, dass die Nutzung einer fremden Marke als Keyword dann eine Markenverletzung sei, wenn dem Betrachter nicht klar wird, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber, sondern von einem Dritten stammen.

Inhaltlich deckungsgleich hatte der EuGH schon in Sachen Louis Vuitton und Eurochallenges argumentiert.

Was helfen uns diese vorgenannten Entscheidungen nun? Zunächst einmal leider gar nichts. Die verschiedenartige Auslegung dieser Urteile und Beschlüsse des EuGH in den juristischen Fachkreisen zeigt leider, dass den praktizierenden Rechtsanwälten mit diesen Urteilen nicht gedient ist.

Die Frage, ob eine Google-AdWords Werbung hinreichend deutlich eine Verwechslung ausschließt, also für den Durchschnittsinternetnutzer erkennen lässt, ob die in der AdWords-Kampagne beworbenen Waren und Dienstleistungen vom Markeninhaber oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, haben nunmehr die nationalen Instanzengerichte und letztlich wohl in einigen Jahren wieder der BGH zu entscheiden.

Ob schon eine markenfremde URL im AdWords-Werbebanner als Unterscheidungskriterium dafür ausreicht, bleibt folglich ebenso abzuwarten wie ein konkretes Urteil dazu, ab wann die Grenze einer deutlichen Abgrenzung unterschritten wird.

Geholfen hat der EuGH mit seinen Rechtseinschätzungen zunächst einmal nur dem Werbegeschäftsprinzip von Google.

Die Kunst, eine Domain zu löschen

Haben Sie schon einmal versucht, binnen der Abmahnfrist eine .de-Domain löschen (CLOSE) zu lassen?

Bei der 1&1 Internet AG hat man anscheinend viel Spaß.

Trotz der Übersendung des offiziellen Faxformulars am 06.05.2010, wiederholten Anrufen bei den Hotlines, zwischenzeitlicher Einschaltung unserer Kanzlei, erneuten Telefonaten des Anwalts mit Fachhotlines und anwaltlichen Drohschreiben lässt sich die 1&1 Internet AG bis heute (17.05.2010) nicht erweichen.

Am Freitag lief die in der Abmahnung gesetzte Frist aus. Die einstweilige Verfügung ist von der Gegenseite bestimmt schon beantragt.

Bleibt wohl nur, den fast 5stelligen Schaden bei 1&1 später einzuklagen und im eV-Verfahren den Streit zu verkünden. 1&1 gaukelt in seinen TV-Spots Kundennähe vor. Die Realität sagt was anderes. Mal gucken, wie schnell die Rechtsabteilung von 1&1 auf diesen Blogbeitrag reagiert.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VI

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

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Markentorhüter

René Adler fährt aufgrund seiner Verletzung nicht mit zur WM. Es stellt sich damit die Frage, ob Manuel Neuer oder Tim Wiese die neue Nr. 1 im Tor der Nationalmannschaft sein wird.

Geht es nach den eingetragenen Marken, hat der innovative Manuel Neuer die Nase vorn. Im Gegensatz zu Tim Wiese hat er seinen guten Namen markenrechtlich für diverse Waren und Dienstleistungen schützen lassen.

Auf der Suche nach der neuen Nr. 3 raten wir Jogi zu Hans Jörg Butt, der seinen Namen schon lange hat markenrechtlich schützen lassen.

P.S.: Der ausgeschiedene René Adler hat auch keine Marke…

Manuel Neuer
Gemeinschaftsmarke EM08670457
Anmeldedatum 06.11.2009
Nizzaklassen 09, 25, 28, 38, 41

Hans Jörg Butt
Deutsche Marke DE39974905
Anmeldedatum 29.11.1999
Nizzaklassen 28, 35, 41