Heute: Deutschland – Argentinien

10 DIEGOARMANDO MARADONA
Internationale Registrierung: 922852
Wort-/Bildmarke
Priorität: 16.03.2007
Inhaber: PETRONILLA BRAND INVESTMENTS SA

DIEGO ARMANDO MARADONA
Gemeinschaftsmarke: 003053402
Priorität: 27.02.2003
Inhaber: Diego Armando Maradona

DIEGO MARADONA
Gemeinschaftsmarke: 002243947
Priorität: 09.07.2001
Inhaber: Diego Armando Maradona

Joachim Löw
Deutsche Marke: 302009009455
Priorität: 17.02.2009
Inhaber: Joachim Löw

Jogi Löw
Deutsche Marke: 302009009457
Priorität: 17.02.2009
Inhaber: Joachim Löw

Gebührenvergleich Deutschland – Schweiz

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 11: Deutschland – Schweiz.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweiz
550.- CHF für 3 Klassen (entspricht ca. 372,- EUR)
Jede weitere Klasse: 100.- CHF (entspricht ca. 67,- EUR)

Anja Pärson: Die Marke zum Abfahrtsrennen

Was war das gestern für ein Abfahrtsrennen! Die brutale Olympia-Strecke „Franz’s Run“ wurde zum Sturzfestival. Eine Leidtragende war die Mit-Favoritin Anja Pärson, die beim Schlusssprung das Gleichgewicht verlor, heftig stürzte und Prellungen am Bein und Rücken erlitt.

Vielleicht hätte Pärson den Schlusssprung besser kontrollieren können, wenn sie die Haltung entsprechend ihrer Gemeinschaftsmarke eingenommen hätte. Die EU-Bildmarke 004276564 mit Anmeldepriorität vom 07.02.2005 ist eingetragen für „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Reinigungsmittel; Bekleidung; Spielzeug und Sportartikel; Leichte Getränke; Erziehung und Unterhaltung“.

Inhaberin: Anja Pärson
Wiedergabe der Marke EM 004276564:
EM 004276564

Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)

Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

Update zur Meldung vom 08.02.2010:

In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.

In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.

DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.

Quelle: DPMA

Gebührenvergleich Deutschland – Schweden

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 7: Deutschland – Schweden.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweden
1700.- SEK für eine Klasse (entspricht ca. 167,- EUR)
Jede weitere Klasse: 800.- SEK (entspricht ca. 79,- EUR)

HABM: Gebührenzahlung und Priorität

Das Markenrecht wird von dem Grundsatz beherrscht, dass derjenige, der seine Marke früher erworben hat, sich gegenüber demjenigen durchsetzen kann, der seine Marke erst später erworben hat – Prioritätsprinzip.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag.

Damit das Eingangsdatum der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats auf eines der beiden Konten des Amtes erfolgen. Das HABM schickt keine Zahlungsaufforderung.

Wird die Zahlung binnen eines Monats versäumt, gewährt Regel 9 Abs. 1 GMDV dem Anmelder eine weitere Frist von zwei Monaten, die Grundgebühr zu entrichten. In diesem Fall gilt jedoch erst der Tag, an dem die Grundgebühr beim Amt eingegangen ist, als Anmeldetag. Das Versäumnis der ersten Zahlungsfrist wirkt sich somit nachteilig auf die Bestimmung der Priorität aus.

Werden die Gebühren auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht gezahlt, wird die Anmeldung nicht als Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke behandelt.

HABM: Alicante News mit Fokus Luxemburg

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Luxemburg im Fokus.

Aus Luxemburg wurden bisher 4.550 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 740 und damit bereits mehr als doppel so viele wie im Jahr 2005 (359). Die drei häufigsten Klassen sind 35, 9 und 42.

Davon entfielen 58% auf Wortmarkenanmeldungen, gefolgt von 40% Bildmarkenmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Waren der Klasse 09 und Dienstleistungen der Klasse 42.

Häufigste Anmelder:

  1. Amazon Europe Holding Technologies SCS (107 Anmeldungen)
  2. Milux Holdings S.A. (90 Anmeldungen)
  3. Biarritz Holdings S.A. (75 Anmeldungen)
  4. Pfizer Enterprises SARL (74 Anmeldungen)
  5. DBA LUX 1 SARL (73 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 6: Deutschland – Dänemark.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Dänemark
2350.- DKK für eine Klassen (entspricht ca. 316,- EUR)
Jede weitere Klasse: 600.- DKK (entspricht ca. 81,- EUR)

Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen

Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen

Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, weitere Informationen

Michael Schumacher ®

Die Meldung, dass der siebenfache Weltmeister wieder zurück in das Cockpit steigt, war für viele Motorsportfans ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. In der Formel 1 Saison 2010 wird Michael Schumacher für Mercedes GP Petronas fahren.

Während einige Kanzleimitarbeiter die 73 Tage bis zum Beginn der Formel 1 Saison 2010 (BAHRAIN GRAND PRIX, Freies Training #1, Freitag 11.03.2010, ab 10:00 Uhr Ortszeit) zählen, werfen wir einen Blick auf Michael Schumachers Marken (mit Aktenzeichen und Anmeldepriorität). Fast alle Marken besitzen dasselbe Klassenverzeichnis, nämlich 03, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 41, 42 und decken damit die relevantesten Waren für das Merchandising ab. Alle Marken sind auf Michael Schumacher persönlich eingetragen.

DE02024805, DE02028453
23.09.1992, 03.10.1992
DE30215606, IR00802827
28.03.2002, 19.06.2003
DE39648551
07.11.1996
DE30215605, IR00802828
28.03.2002, 19.06.2003
DE39514391 (gelöscht)
01.04.1995
EM01022797
21.12.1998
DE39654239, EM00554428, DE30215607
13.12.1996, 10.06.1997, 28.03.2002
DE30239459
13.08.2002
Schumacher Schumi
DE39647462, EM00379487, IR00672263
31.10.1996, 03.10.1996, 29.05.1997
DE39648533, IR00673845
07.11.1996, 26.06.1997
Michael Schumacher
DE39648534, IR00672166
07.11.1996, 22.05.1997

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben V

A Florida-based company („Federated Institute for Patent and Trademark Registry“) was this month found to have violated the state’s Deceptive and Unfair Trade Practices Act by sending out by mass mail misleading “invoices” to patent and trademark applicants—including users of WIPO’s Patent Cooperation Treaty (PCT) which facilitates the process of seeking international patent protection.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 21.12.2009

Laut Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization (weiterführende Mitteilung des Attorney General Bill McCollum) wurde jüngst ein Unternehmen aus Florida wegen wettbewerbswidrigem und betrügerischem Verhaltens verurteilt. Das Unternehmen verschickte massenhaft Schreiben an Patent- und Markenanmelder, die den Eindruck einer amtlichen Rechnung vermittelten. Durch diese Masche soll das Unternehmen 2,6 Mio. USD von den Geschädigten erbeutet haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals eindringlich vor solchen Schreiben warnen und die Markenanmelder bzw. -inhaber zur erhöhten Wachsamkeit raten. Gerade in den letzten Wochen hat der Versand solcher Schreiben sprunghaft zugenommen.

Merken Sie sich: Sollten Sie einen Vertreter oder einen Zustellungsbevollmächtigten für Ihre Marke bestellt haben, werden Ihnen amtliche Schreiben ausschließlich durch diesen zugestellt. Alle Schreiben, die Ihnen direkt zugehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Weitere Informationen: in unserem Markenserviceblog
Beim Deutschen Patent- und Markenamt
Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Bei der World Intellectual Property Organization

Einer der neuen Kanzleischlitten im Drift

Wintereinbruch in Kiel. Darauf haben wir gewartet.

Möglichst freien Parkplatz suchen. DSC ausstellen (BMW lässt das beim X5 leider nicht vollständig zu – fahren zu viele Hausfrauen mit den Dingern rum) und ab auf’s Gas.

Ist wie früher. Schlittenfahren macht immer noch Spaß!

Ups. Fast den Kameramann erledigt!

RA Prehm
Testfahrer
www.markenservice.net