DPMA: Änderung der Markenverordnung

DPMAAm 24.06.2016 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung in Kraft getreten. Damit wird unter anderem hinsichtlich farbiger bzw. schwarz-weißer Markenanmeldungen klargestellt, dass die bildliche Wiedergabe von Bildmarken, dreidimensionalen Marken, Kennfadenmarken oder sonstigen Markenformen im Sinne des § 12 der Markenverordnung so einzureichen ist, wie sie in das Markenregister aufgenommen werden soll.

Außerdem ist bei der Wiedergabe der Marke künftig eine Übersetzung, eine Transliteration und eine Transkription einzureichen, falls die Wiedergabe nichtlateinische Schriftzeichen enthält. Das DPMA kann in Zweifelsfällen die Beglaubigung der Übersetzung, der Transliteration und der Transkription nachfordern.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

EM 2016: Sponsoren finden wenig Beachtung

Sponsoren+Beachtung Laut dem Gutachten „Euro 2016 Fans & Technology“ von RadiumOne in Zusammenarbeit mit MindMover werden die offiziellen Sponsoren der UEFA EURO 2016 eher schlecht als recht mit dieser in Verbindung gebracht. Die offiziellen Sponsoren sind adidas, Carlsberg, Coca-Cola, Continental, Hisense, Hyundai/Kia, McDonald’s, orange, SOCAR und Turkish Airlines.

Die Frage, welche Marken am stärksten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung gebracht werden, beantworteten 12 % mit Coca-Cola, 10 % mit adidas und 9 % mit Nike. Dabei ist Nike überhaupt nicht offizieller Sponsor der EM. Den chinesischen Elektronikkonzern Hisense, den staatlichen Energiekonzern Aserbaidschans SOCAR und selbst den südkoreanischen Automobilgiganten Hyundai bringen 1 % oder weniger der Befragten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung.

Interessant wäre die Wiederholung der Befragung nach dem Ende der EM verbunden mit der Frage, ob die Marken nun stärker in das Bewusstsein der Konsumenten gerückt sind.
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Markenportrait: Mount Natural

Mount Natural
Registernummer: 302016103717
Anmeldetag: 20.04.2016

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Mount Natural ist ein Hersteller qualitativ hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel mit einzigartiger Wirkstoff-Rezeptur. Die Idee kam dem Gründer Stefan Voss auf der Suche nach Nahrungsergänzungsmitteln, die der Körper zu einem hohen Anteil aufnehmen kann und die garantiert keine Schadstoffe und Zusatzstoffe enthalten. Das erste entwickelte Produkt Mount Natural Premium Curcuma vereint die hohe Bioverfügbarkeit, also die optimale Aufnahme der enthaltenen Wirkstoffe, und die Hochwertigkeit der im Labor auf Rückstände geprüften Rohstoffe. Darüber hinaus sind keine überflüssigen Konservierungsstoffe oder Füllmittel enthalten. Curcuma wurde als erstes Produkt gewählt, da es in der Traditionellen Chinesischen Medizin und indischen Heilmethoden wie Ayurveda seit Jahrtausenden zur Unterstützung von Heilprozessen sowie Prophylaxe diverser Krankheiten eingesetzt wird. Zu Wirkung von Curcuma gibt es auch zahlreich westliche Studienergebnisse.

Das neustes Produkt von Mount Natural ist ein sehr reines und wirksames Magnesiumcitrat. Magnesium wird auch als „Mineral des Lebens“ bezeichnet.

Warum Komposition und Inhaltsstoffe so wichtig sind?
Ein Nahrungsergänzungsmittel, das dem Körper nicht in ausreichender Dosis und in der richtigen Wirkstoff-Kombination zugeführt wird, ist so gut wie wirkungslos.

Nahrungsergänzungsmittel, die auf langfristige Einnahme für das gesteigerte Wohlbefinden ausgelegt sind, sollten dem Körper nicht zusätzlich langfristig Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen oder unerforschten gentechnisch veränderten Rohstoffen zuführen.

Füllstoffe, Rieselhilfen und Trennmittel dienen der Kosteneinsparung in der Produktion. Warum sollten gesundheitsbewusste Menschen diese Mittel schlucken, um dem Hersteller höhere Gewinne zu bescheren? Ein Großteil dieser Zusatzstoffe sind in der langfristigen Wirkung noch gar nicht erforscht, einige sind nur in begrenzter Tagesdosis zugelassen.

Konservierungsstoffe sind bei hochwertiger und sauberer Verarbeitung der Kapseln nicht notwendig und werden von einigen Herstellern nur aus Vorsicht zugefügt. Gerade die langfristige Einnahme von Konservierungsstoffen kann Allergien auslösen oder allergieähnliche Beschwerden hervorrufen. Saubere Produktion, hygienische Verpackung und kurze Transportwege ohne Lagerungszeiten sind die Alternative zur Einnahme von Konservierungsstoffen.

Die Marke Mount Natural vereint alle diese hohen Qualitätsanforderungen bei jedem seiner Produkte.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: konformität 4.x

302016102511
Registernummer: 302016102511
Anmeldetag: 17.03.2016

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Das inhabergeführte Ingenieurbüro mr-technik bietet Dienstleistungen im Bereich der europäischen Konformitätsbewertung und Qualitätsmanagement an.

Das Leitmotiv von mr-technik lautet: Produktkonformität durch Prozessintegration. Mit den Kunden werden Möglichkeiten entwickelt, um den Konformitätsbewertungsprozess optimal in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen zu integrieren. Um ein lebendiges System zur Konformitätsbewertung im Unternehmen zu verankern, werden bestehende betriebliche Strukturen, Systeme, Prozesse, die „Sprache des Unternehmens“ sowie die Mitarbeiter miteinbezogen.

Die Marke konformität 4.x – nachhaltig und wertschöpfend bezeichnet den ganzheitlichen Ansatz als das optimale Zusammenspiel aller konformitätsrelevanten Informationen im Unternehmen.
In der konformität 4.x – Strategie werden die Themenfelder: Organisation, Prozesse, Systeme, Wissen und Innovation im individuellen betrieblichen Umfeld betrachtet.
Das Ziel dabei ist: ein auf das Unternehmen passendes individuelles Umsetzungskonzept zu entwickeln anstatt „ein System von der Stange dem Unternehmen überzustülpen“.

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Die neue Gewährleistungsmarke

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0Im ersten Quartal 2016 wurde das EU-Markenrecht erheblich reformiert. Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke, das HABM heißt jetzt EUIPO, die amtlichen Registrierungsgebühren sind geändert worden und es wurde als neue Markenform die Gewährleistungsmarke eingeführt, die weitläufig auch als Zertifizierungsmarke betitelt wird.

Die Idee hinter der Gewährleistungsmarke ist angeblich, dass man anscheinend das Verbrauchervertrauen in eine Marke wieder stärken will. Es geht maßgeblich um den Transport von Botschaften. Es soll nämlich zukünftig über diese Markenform die Botschaft transportiert werden, dass ein mit der Marke versehenes Produkt tatsächlich vom Markeninhaber stammt und einer bestimmbaren Qualität, Herstellungsweise, Material, Genauigkeit bzw. anderen markenmäßig festgelegten Eigenschaften entspricht. Analog gilt dies für Dienstleistungen. Festgelegt werden die Parameter der Gewährleistungsmarke über eine bei der Markenanmeldung mit einzureichenden Satzung.

Ähnlich wie bei Kollektivmarken wird diese Markenform also von Fach- und Wirtschaftsverbänden sowie deren Mitgliedern im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Wer die Marke nutzen will, muss dann dem Verband angehören, sich dessen Vorgaben unterwerfen und dann natürlich auch die Vorgaben der Marke im Hinblick auf die vorgenannten Qualitätsmerkmale einhalten müssen, da er sonst sogleich eine Markenverletzung begeht und von seinem eigenen Verband abgemahnt werden kann. Mitgliedsgebühr kostet so etwas natürlich auch.

Wer also z.B. Nürnberger Bratwürstchen verkaufen möchte, muss dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. beitreten, muss die dort gemachten Qualitätsvorgaben zukünftig noch genauer einhalten und vermutlich diverse Testkäufe über sich ergehen lassen. Wie schön, dass Uli Hoeneß mit seiner Firma HoWe als Marktführer und Gründer dort beim Schutzverband eine Menge mitzureden hat.

Die Markteintrittsbarrieren für Newcomer dürften durch die Gewährleistungsmarke nunmehr noch ein Stück höher hängen. Protektionismus und Verbrauchervertrauen ergänzen sich hier mal wieder auf wundersame Weise.

Bildnachweis: „inbox“ by kevin rawlings, cc by 2.0

EM 2016: Abmahngefahr!

goalkeeperDer MarkenBlog stellt heute die EM-Marken vor. Es handelt sich dabei anlässlich der Fußball EM 2016 von der UEFA angemeldete Marken. Die UEFA geht dabei analog der FIFA zu Fußballweltmeisterschaften vor. Es wird ein ganzer Blumenstrauß an Marken angemeldet und an dann an die diversen Partner lizenziert.

Das, was die Sponsoren teuer bezahlten, wird aber sehr häufig blauäugig auch von Nichtlizenzpartnern wie dem Supermarkt um die Ecke, dem T-Shirtverkäufer über eBay, der Waschstraße als Give-away usw. genutzt.

Diese Lizenzverstöße verfolgt die UEFA gnadenlos. Es erfolgt zunächst eine Abmahnung mit einem hohen Streitwert (250.000,- EUR Streitwert und mehr sind der Regelfall) durch UEFA-Partner-Anwälte und wenn nicht binnen sehr kurzer Frist das unterlassen wird, was gefordert wurde, segelt auch schon die einstweilige Verfügung ins Haus. Für Kleingewerbetreibende ist dann häufig die Panik groß, weil nunmehr schon die 10.000 EUR Kostenmarke in Sichtweite rückt.

Aber dem nicht genug. Nachdem man alle Sachen verschrottet hat (Beseitigungsanspruch der UEFA) kommen dann auch noch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche hereingeflattert. Eine eigentlich kleine Lizenzverletzung weitet sich damit zum Flächenbrand aus. Also Finger weg von den UEFA-Marken!

Die Unionsmarke und der Brexit

Victory Regent StreetIn zwei Wochen ist es soweit: Am 23.06. fragt das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union die britischen Staatsbürger in England, Schottland, Wales und Nordirland, ob das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen soll.

Im Fall des Austritts stellt sich für die Inhaber von Unionsmarken die Frage, was mit ihren Markenrechten im Vereinigten Königreich geschieht. Mehr dazu im Markenblog.

DPMA: Jahresbericht 2015

DPMAJahresbericht2015Nach der Infografik für die Markenanmeldungen 2015 hat das Deutsche Patent- und Markenamt nun den vollständigen Jahresbericht 2015 veröffentlicht.

Im Jahr 2015 zählt das Deutsche Patent- und Markenamt 69.130 Markenanmeldungen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

Neben umfangreichen Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten bietet der Jahresbericht Informationen zu den Tätigkeiten des Amts, Kooperationen und Zusammenarbeit, Projekte und Entwicklungen.

EUIPO: Jahresbericht 2015

EUIPOJahresbericht2015Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Entwurf des Jahresberichts 2015 veröffentlicht.

Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind 130.401 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2015 eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 stellt dies eine Steigerung von 11 % dar. Davon entfallen 21.886 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Der Entwurf des Jahresberichts enthält darüber hinaus einen umfangfangreichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes.

Entwurf des Jahresberichts 2015

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: Verzeichnis von Landesmarken oder auch Zentrales Grundregister für Marken und Patente mit gar wundersamen Formulierungen.
Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente“

Markenportrait: DOCBOX

302015107935
Registernummer: 302015107935
Anmeldetag: 17.11.2015

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aktivweb ist Lösungslieferant kaufmännischer Geschäftsprozesse, digitaler Archivierung sowie CMS-Systeme und Webanwendungen. Mit mehr als 20 Mitarbeitern und 4 freiberuflichen Experten konzipiert und implementiert das Unternehmen Web- und CMS-Anwendungen im deutschsprachigen Raum, in Österreich und der Schweiz, vorwiegend auf Basis von Typo3 und Magento.

Mit ihrem Softwareprodukt DOCBOX®, über 40 autorisierten Vertriebspartnern und mehr als 10.000 Benutzern zählt aktivweb zu den führenden Entwicklungs- und Vertriebsunternehmen auf dem nationalen Wachstumsmarkt für Archivierungs- und digitales Dokumentenmanagement. Die DOCBOX® verbindet revisionssichere Archivierung-, professionelles Dokumentenmanagementsystem und Workflow-Management zu einer wegweisenden Enterprise Content Management-Lösung. Die Bestandskunden kommen nahezu aus allen Branchen und allen Größenordnungen – von globalen Konzernen, innovativen mittelständischen Betrieben bis zu Einzelunternehmen.

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Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016

World Intellectual Property Day 2016

wipo_ipday2016_poster_300Am 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

Dieses Jahr werden unter dem Motto “Digital Creativity: Culture Reimagined” die Fragen diskutiert, wie wir sicherstellen können, dass künstlerisch und kreativ Schaffende fair für ihre Arbeit bezahlt werden und ein globales System aussehen soll, das geistiges Eigentum auch in der Weite unserer digitalen Welt schützt. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen.

Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen.

Weitere Informationen bei der WIPO.
Aktivitäten des DPMA.

500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

BayerischesReinheitsgebotAm 23.04.1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt, dass „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Heute ist dies als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannt. Das dazu passende „Bayerisches Bier“ ist als Kollektivmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (Registernummer 000226621 vom 03.05.1996). Inhaber ist der Bayerischer Brauerbund e.V.

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 MarkenG eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden (§ 97 MarkenG).

Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verschiedener Anbieter mit übereinstimmenden Eigenschaften verwendet und können insoweit beispielsweise als ein Gütezeichen verstanden werden. Aber auch geografische Herkunftsangaben sind als Kollektivmarke eintragbar (§ 99 MarkenG).

Für die Anmeldung einer Kollektivmarke bedarf es im Rahmen einer Markensatzung genauer Angaben über den Zweck des Verbandes, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, über den Kreis der zur Benutzung befugten Personen, die Bedingungen für die Benutzung und über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen (§ 102 MarkenG).

Zoll: Jahresstatistik 2015

Zoll+Jahresbericht+2015Der Jahresstatistik des Zolls lassen sich zahlreiche Daten zur Tätigkeit der Zollverwaltung entnehmen. So haben die Zolldienststellen im Jahr 2015 rund 4 Millionen Waren im Gesamtwert von 132 Mio. Euro beschlagnahmt. Die im Wert höchste Kategorie stellt persönliches Zubehör wie Brillen, Taschen, Uhren und Schmuck, die im Gesamtwert von 65 Mio. Euro beschlagnahmt wurden. Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber. Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden.

Quelle und Download: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2015

Markenportrait: Stolzenburg Security

302012004274
Registernummer: 302012004274
Anmeldetag: 19.04.2012

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Die Stolzenburg Security GmbH, der freundliche Sicherheitsdienst Berlin, bietet unsere Dienstleistungen seit dem Jahre 2004 an. Hilfsbereite & top ausgebildete Mitarbeiter verschafften uns einen so guten Ruf in der Branche, dass wir mittlerweile für viele öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland tätig sind. Gerade deshalb war es für uns unumgänglich, unser Logo bzw. unsere Marke europaweit schützen zu lassen. Hierzu haben wir uns einen kompetenten Partner ausgesucht, die Kanzlei Prehm & Klare, mit dessen Arbeit wir sehr zufrieden sind.

 

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

DPMA: Wichtiger Hinweis für Nutzer von DPMAdirektWeb

DPMADas Deutsche Patent- und Markenamt bittet alle Markenanmelder, die im Zeitraum vom 01.03.-08.03.2016 eine Marke über das Portal DPMAdirektWeb angemeldet haben, mit der Markenabteilung unter der Telefonnummer 089 2195 1013 Kontakt aufzunehmen. Aufgrund technischer Probleme seien ca. 600 Markenanmeldungen nicht ordnungsgemäß erfasst worden. Welche Anmeldungen betroffen sind, könne das Amt allerdings nicht ermitteln und insoweit die Anmeldungen auch nicht selbst wiederherstellen (Quelle: Legal-Patent). Anmeldungen, die über die Software DPMAdirekt eingereicht wurden, sind nicht betroffen.

PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

dpma+euipo

Kein Markenschutz für PEGIDA

Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stehen der Anmeldung der Wortmarke PEGIDA die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Nach dieser Norm sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Bezeichnung PEGIDA stehe als schlagwortartige Bezeichnung für eine Anti-Islambewegung in Deutschland und sei als solche mittlerweile bekannt. Daher werde der Verkehr diese Bezeichnung wegen seiner entsprechenden Verwendung in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel für ein bestimmtes Unternehmen verstehen.

pegida+dpma

Weiterlesen „PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“

Indisches Markenamt löscht 200.000 Anmeldungen

Das ging nach hinten los!

Der Weg von der Anmeldung zur Eintragung einer indischen Marke dauert gewöhnlich mehrere Jahre. Um dem Bearbeitungsrückstau Herr zu werden, hat das indische Markenamt einen drastischen Schritt unternommen: Es hat kurzerhand 200.000 Markenanmeldungen gelöscht. Die Löschungen erfolgten ohne Anhörung des Markenanmelders und sollten beanstandete Anmeldungen beseitigen, die vom Anmelder bisher nicht korrigiert wurden. Die auf einem Softwarealgorithmus basierende Löschung eliminierte jedoch wesentlich mehr Anmeldungen und auch solche, die vom Anmelder korrigiert, aber vom Amt nicht weiter bearbeitet wurden. Die Klärung des gesamten Ausmaßes der Löschung wird Monate in Anspruch nehmen. Rechtsanwälte vor Ort wurden eingeladen, eingereichte Anmeldungen mit dem verbliebenen Bestand beim Amt abzugleichen. In der Folgezeit werden wir Mandanten über das Schicksal ihrer Anmeldung informieren.