Markenportrait: HumorPille

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

HumorPille
Registernummer: 302015109306
Anmeldetag: 22.12.2015

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Die Seminaragentur HumorPille hat sich 2012 aus einer Idee entwickelt, das Krankenhaus humorvoller zu gestalten. Der Inhaber der HumorPille, Matthias Prehm, ist Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, arbeitet noch in Teilzeit im BG Klinikum Hamburg auf der Intensivstation für Schwerbrandverletzte. Das Motto der HumorPille lautet: Nehmen Sie Humor als Haltung ein! Weiterlesen „Markenportrait: HumorPille“

Die Gefahr von Vorratsmarken: „IKEA“ gelöscht

ikea-logo Das höchste indonesische Gericht hat die Löschung der Marke „IKEA“ angeordnet. Die Eintragung der Marke für den schwedischen Möbelgiganten erfolgte im Jahr 2010. Im Jahr 2013 meldete das indonesische Möbelunternehmen PT Ratania Khatulistiwa ebenfalls „IKEA“ an – und ist nach der Löschung der älteren Marke nun alleiniger Inhaber des weltberühmten Zeichens in Indonesien. Denn die Schweden hatten ihre Marke nicht benutzt. In Indonesien unterliegt eine Marke der Löschung, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nicht benutzt wurde. In Deutschland und der weiteren EU beträgt dieser Zeitraum 5 Jahre. Eine Marke, die länger als 5 Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist durch ein Löschungsverfahren oder eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.

Siehe auch: Markenrechtliche Irrtümer: Benutzung einer Marke

Quelle: The Guardian, „Rattan decision? Ikea loses rights to own name in Indonesia“

Bundesgerichtshof (BGH) zu Hyperlinks

Foto von Stephan Baumann

Haftung für Inhalte fremder Webseiten durch Verlinkung

Der BGH bleibt in seiner neuesten Hyperlinkrechtsprechung konsequent.

Im konkreten Falle bewarb der Beklagte auf seiner Webseite eigene Dienstleistungen. Am Ende eines Textes auf seiner Webseite hatte der Beklagte einen Hyperlink auf den Internetauftritt eines Dritten eingebaut. Der Hyperlink lautete: „weitere Informationen auch über …“. Auf der Drittseite befanden sich dann allerdings wettbewerbswidrige Informationen.

Die Klägerin plädierte, dass der Beklagte sich durch die Verlinkung die wettbewerbswidrigen Inhalte der Drittseite zu eigen gemacht habe und er folglich ebenfalls für die Rechtsverstöße des Dritten hafte.

Der BGH verneinte diese Ansicht im konkreten Fall, hob aber noch einmal seinen Zeigefinger, um die Gefahren auf Verlinkungen zu fremden Inhalten aufzuzeigen.

Weiterlesen „Bundesgerichtshof (BGH) zu Hyperlinks“

Unterlassungserklärungen und ihre gefährliche Kehrseite

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Der Ausgangsfall: Man hat eine Abmahnung erhalten. Die Lösung ist mit oder ohne anwaltliche Konsultation schnell zur Hand. Zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung wegen Wiederholungsgefahr gibt man „mal eben“ eine Unterlassungserklärung ab. Und jetzt ist alles gut?

Oft ist diese Annahme weit gefehlt und bei genauerem Hinsehen hätte man lieber die einstweilige Verfügung „kassieren“ sollen.

Während bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung das Ordnungsgeld in die Staatskasse fließt und der Abmahnende also kein eigenes monetäres Interesse an einer Bestrafung hat, schließt man bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden ab und verspricht ihm, dass man für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe an ihn zahlt. Entweder ist diese Vertragsstrafe im Unterlassungsversprechen schon exakt der Höhe nach fixiert oder nach dem sogenannten Hamburger Brauch in das Ermessen des Abmahnenden gestellt.

Weiterlesen „Unterlassungserklärungen und ihre gefährliche Kehrseite“

HABM wird in EUIPO umbenannt

HABM Am 23.03.2016 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) umbenannt.

Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden automatisch zu Marken der Europäischen Union bzw. Markenanmeldungen der Europäischen Union.

Quelle: Pressemitteilung des HABM

Neue Landesdachmarke von Schleswig-Holstein

Neue Landesdachmarke von Schleswig-Holstein Es ist soweit. 2014 wurde sie von der Landesregierung Schleswig-Holstein feierlich beschlossen und nunmehr Ende 2015 in den Verwaltungen eingeführt, die neue sogenannte Landesdachmarke (Styleguide-SH).

Es handelt sich dabei nicht um das von den Behörden geführte Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein, sondern vielmehr um die in allen (auch kommerziellen) Einsatzbereichen verwendete neue Wort-/Bildmarke des Landes Schleswig-Holstein.

Wie gut die politische Führung des Landes Schleswig-Holstein dabei gearbeitet hat, zeigt sich, wenn man nach dieser Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes sucht.

Es wird lang und breit und mit viel Selbstlob über die tollen neuen Wortmarken „SH“ und „Der echte Norden“ sowie den visualisierten Bestandteil des Markenkonzepts der neuen Wort-/Bildmarke philosophiert, aber vergessen hat die Landesregierung – man mag es kaum glauben – den wichtigsten Teil einer neuen Marke, nämlich die Sicherung des sicherlich teuer bezahlten Vehikels beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Neufassung der Markenrechtsrichtlinie

Europarl Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken neugefasst.

Diese kann ab sofort hier eingesehen werden: RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

Ancelotti: Wem gehört der designierte Bayern Trainer?

Überraschendes aus dem Markenregister gibt es über Carlo Ancelotti, den nächsten Trainer des FC Bayern München, zu berichten. Die EU-weiten Markenrechte für das Kennzeichen „ANCELOTTI“ liegen bei der Chelsea Football Club Limited.

Mit Priorität vom 12.06.2009 (GM 008361032) beansprucht der Londoner Premier League Club die Markenrechte in den Klassen 16, 25 und 26. Konkret umfasst die Marke folgende Waren:

16 Druckereierzeugnisse; Zeitungen, Zeitschriften; Bücher; Fotografien; Programmordner; Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmittel; Geburtstagskarten; Postkarten, Notizblöcke, Fotoalben; Adressbücher; Notizhefte, Schreibstifte, Bleistifte, Radiergummis, Bleistiftspitzer, Lineale, Lesezeichen; Poster und Plakate; Kalender, Geschenktaschen, Geschenkpapier, Kugelschreiberhüllen, Umschläge, Etiketten, Wandtafeln, Größenskalen, Tragetaschen; Drucke; Scheckhefthüllen; Bilder; Postermagazine; Lesezeichen; Terminkalender und Tagebücher; Papierblöcke; alles soweit in Klasse 16 enthalten.

25 Oberbekleidungsartikel; Sportbekleidungsartikel; Schuhwaren, soweit sie Bekleidungsstücke sind; und Kopfbedeckungen; Hemden; Shorts; T-Shirts; Socken; Sweatshirts/Sweater; Mützen (Kopfbedeckung); Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Jacken; Morgenmäntel; Schlafanzüge; Hausschuhe; Boxershorts; Babystiefel; Lätzchen; Strampelanzüge; Schlafanzüge für Babys; Latzhosen; Hosenträger; Armbänder; Trainingsanzüge; Krawatten; Freizeitbekleidung; Bade- und Strandbekleidung; Bademäntel; Unterwäsche und Wirkwaren; Gürtel.

26 Abzeichen, soweit sie in Klasse 26 enthalten sind; Rosetten aus textilen Materialien; Aufnäher; Mini-Fußballausrüstung als Dekorationsartikel.

Von 2009 bis 2011 war Carlo Ancelotti Cheftrainer des FC Chelsea und gewann in dieser Zeit mit seiner Mannschaft die englische Meisterschaft. Nach seinem Wechsel zu Paris Saint-Germain im Sommer 2011 blieben die Markenrechte jedoch in London.

Markenportrait: Immoveo

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Immoveo
Registernummer: 302015107702
Anmeldetag: 10.11.2015

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Immoveo – Immobilienverwaltung mit 360°-Service

Die von Dominik Groebler geführte immoveo Group ist aus einem traditionellen Familienunternehmen der Immobilienwirtschaft hervorgegangen.

Das Unternehmen bietet seinen Kunden als vielseitiger Hausverwaltungsdienstleister einen maßgeschneiderten Service, der alle wichtigen Bereiche der Verwaltung abdeckt.

Dieser wurde im Laufe der Jahre durch die Geschäftsbereichserweiterung um mehrere Tochterfirmen weiter verbessert.

So wird durch die Erweiterung um den Versicherungsmakler Curamondo eine schnelle Abwicklung im Schadensfall gewährleistet. In Kombination mit dem Wärmemessdienst thermoveo soll die Kundenzufriedenheit garantiert werden. Durch den Zuwachs wird eine Unabhängigkeit von dritten Dienstleistern gewährleistet, wodurch effizienter und qualifizierter gearbeitet werden kann.
Zur Pflege und Instandhaltung der von immoveo verwalteten Liegenschaften wurden die Wichtelmänner angeschlossen. Mit den Bereichen Hausmeisterservice, Winterdienst, Garten- und Grünpflege sorgen sie dafür, dass alle am Gebäude anfallenden Arbeiten zuverlässig ausgeführt werden.

Durch die Tochtergesellschaften werden alle Bereiche des Immobilienmanagements abgedeckt – sie arbeiten so Hand in Hand, greifen ineinander und sorgen für höchste Kundenzufriedenheit.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Publication Register

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Trademark Publication Register

ITPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Markenportrait: homefort

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homefort
Registernummer: 302015106154
Anmeldetag: 17.09.2015

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Wie so oft im Leben erkennt man einen Bedarf dann, wenn man ihn selbst hat. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses war Firmengründer und Geschäftsführer Oliver Kremers auf der Suche nach der passenden Alarmanlage für sich und seine Familie. Die Suche war wenig zufriedenstellend, denn wenn man eine Alarmanlage kaufen möchte, hat man es vom Hersteller über den Monteur bis hin zum Sicherheitsdienst mit unterschiedlichsten, allesamt teuren Ansprechpartnern zu tun. Jeder von ihnen spricht eine hochkomplexe Sprache.

homefort hat es sich zur Aufgabe gemacht, Privatkunden Sicherheitsleistungen bereitzustellen, die sonst in Deutschland fast ausschließlich Unternehmen oder zahlungskräftigen Privatpersonen zur Verfügung stehen. Hierbei geht es um Smart Security-Alarmanlagen in Kombination mit Wachdienstleistungen. Beides ist in der Regel recht teuer und somit nur für einen Bruchteil der Bevölkerung zugänglich. Wir von homefort sind aber der Auffassung, dass Sicherheit kein Luxus sein sollte.

Auf unserer Internetseite kann sich der Kunde über die verschiedenen Komponenten unseres Angebotes informieren. Gerne berät ihn unser Kundendienst. Entweder er wählt eines der fertigen Pakete oder stellt sich selbst eins zusammen. Im Anschluss an die Beauftragung wird ein Installationstermin vereinbart. Während diesem wird das zuvor gebuchte Angebot je nachdem noch einmal angepasst. Vielleicht merkt der Kunde ja, dass er eine Komponente gar nicht braucht. Vor Ort wird er in die Alarmanlage und je nachdem auch in die dazugehörige App eingewiesen. Es erfolgt ein Test zusammen mit dem Wachdienst, außerdem wird gemeinsam ein Alarmplan festgelegt, also die Frage geklärt: Wie möchte der Kunde, dass wir im Falle eines Alarms vorgehen?

Von der Zusammenarbeit mit Prehm & Klare Rechtsanwälte waren wir begeistert, da wir selber Fans von persönlichen, professionellen und schnellen Service sind. Unsere Markenanmeldung verlief völlig unkompliziert.

homefort

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: STRANDHAUS LONG ISLAND

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302015106829
Registernummer: 302015106829
Anmeldetag: 09.10.2015

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Sylt-Beraterin für Immobilien Baerbel Wiegandt ist mit Herz und Seele Gastgeberin. Sie liebt es ihre Gäste zu verwöhnen und es macht ihr große Freude zu sehen, wenn diese sich ausgesprochen wohlfühlen. So überprüft sie jedes Objekt persönlich, bevor sie es im Auftrag des Eigentümers vermietet und betreut nicht mehr als 130 Objekte zur gleichen Zeit. Ob es sich um den Verkauf von Immobilien oder um die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern handelt, die Sylt- Beraterin kümmert sich jeden Tag darum, dass alle Details perfekt stimmen oder ob etwas verbessert oder erneuert werden muss. „Wir pflegen
den direkten Kontakt zum Kunden und interessieren uns sehr für seine Wünsche“, betont sie. Mit Bodenständigkeit, Herzlichkeit und viel Engagement kümmert sie sich gemeinsam mit ihrem Team um das Wohl ihrer Gäste. Neben den gepflegten Appartements und Ferienhäusern gibt es noch ihre ganz besonderen „Perlen“: Die Häuser „Boardinghouse“, „Strandhaus Long Island“ und „Meerlust“ sind auch für die Langzeitvermietung bestens geeignet: Großzügig, persönlich, individuell, genau wie Baerbel Wiegandt es sich wünscht.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Crosspandables

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Crosspandables
Registernummer: 302013004644, 302015104367
Anmeldetag: 04.07.2013, 14.07.2015

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Vor ca. 3 Jahren sprach ich während meiner Fitness Trainer Tätigkeit mit einem Bekannten darüber, einen Kurs im Fitness Studio nur für „Männer“ anzubieten!
Anfangs waren wir 5 Personen und trainierten ohne richtiges Konzept einfach drauf los.

Durch unsere Facebook Webseite erreichten wir allerdings einige Gleichgesinnte und waren schnell Gesprächsthema in den Fitness Studios, in denen ich arbeitete.
Viele sagten: „Daraus kann nichts werden“ oder „Zirkus Training“.
Leider empfand ich den damaligen Namen nicht passend für das Projekt.
Per Zufall kam mir nach ein paar Feierabend Bier und einen Expendables Trailer der Name Crosspandables in den Kopf.

Weiterlesen „Markenportrait: Crosspandables“

Gemeinsame Praxis zur Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden Wörtern

Im Rahmen des Konvergenzprogramms, das die Amtspraxis der nationalen Markenämter und des HABM angleichen soll, haben sich diese auf eine gemeinsame Praxis zur Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden oder nicht unterscheidungskräftigen Wörtern geeinigt.

Nicht als Marke eintragungsfähig sind grundsätzlich Wort-/Bildmarken, bei denen der Wortbestandteil in einer gängigen Schriftart dargestellt wird. In diesem Fall verleiht auch das Hinzufügen einer Farbgestaltung oder von Satzzeichen oder anderen üblicherweise im Geschäftsverkehr verwendeten Symbolen oder einfachen geometrischen Formen dem Zeichen keine Unterscheidungskraft.

Eine Wort-/Bildmarken mit beschreibenden oder nicht unterscheidungskräftigen Wörtern kann allerdings Unterscheidungskraft erlangen, wenn sie zusätzliche grafische Elemente als Teil der Beschriftung aufweist, die die Aufmerksamkeit des Verbrauchers von der beschreibenden Bedeutung abzulenken vermögen.

Das vollständige Konvergenzprogramm kann hier abgerufen werden: Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden7nicht unterscheidungskräftigen Wörtern (PDF)

Bildquelle: "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

Markenportrait: ADVA

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ADVA
Registernummer: 302015000874
Anmeldetag: 06.02.2015

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ADVA
ADVA BERATER aus Dresden ist spezialisiert auf Steuerberatung, Unternehmensberatung und Unternehmensfinanzierung. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit als Steuerberater und Unternehmensberater verfügen die Gründungspartner Steuerberaterin Susan Lösch, Steuerberater Karsten Lorenz und Unternehmensberater Lie Milbratt über umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen in den Fachgebieten Unternehmensgründung, Wachstum, Unternehmensnachfolge sichern, Unternehmensbewertung und Unternehmensfinanzierung. Die Beratung ist dabei speziell auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen im Raum Sachsen ausgerichtet.
Weiterlesen „Markenportrait: ADVA“

Markenportrait: EFFITION

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

EFFITION
Registernummer: 302015100379
Anmeldetag: 05.03.2015

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effition® – Klarheit – Effizienz – Sicherheit

Anfang 2015 beschlossen wir, unser Unternehmen neu auszurichten und die fast 20-jährige Erfahrung in den Themen rund um Organisation und IT in einer neuen Marke zu bündeln.

Die Begriffsfindung ging dabei sehr schnell: effition, zusammengesetzt aus Effizienz durch Information. Die Marke bildet perfekt ab, worum es uns geht.

Die Kanzlei Prehm & Klare unterstützte uns dabei kompetent, sicher und schnell mit der Eintragung dieser Marke ins Markenregister.
Weiterlesen „Markenportrait: EFFITION“

Markenportrait: Görte & Tiedemann

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005309811
Registernummer: EM 005309811
Anmeldetag: 13.09.2006

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Das Kieler Traditionsunternehmen Görte und Tiedemann (GuT), gegründet 1865, feierte am 2. Juli diesen Jahres sein 150-jähriges Jubiläum. Firma Görte und Tiedemann ist heute Sortimentsgroßhandel mit über 6000 Artikeln aus dem Bereich Haus, Hof und Garten und insbesondere Artikeln der persönlichen Schutzausrüstung sowie Systemlieferant für *Handschuhe die Begeistern*, bekannt unter dem Logo GUT-Produkte – die mit der aufsteigenden Möwe.

Weiterlesen „Markenportrait: Görte & Tiedemann“