Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPP

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Patent Portal, das sich mit schneidigen Niederlassungen London, Brüssel, Madrid schmückt, offenbar aber in Vilnius ansässig ist. Für happige 1.988,00 € bekommt man einen Eintrag im IPP, den man auf der Webseite begutachten kann – oder auch nicht:

Screenshot:
WATF

International Patent Portal:
IPP

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

WIPO: Statistik zu Markenanmeldungen 2014

WIPODie WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2014 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 2,3 % auf 47.885 gestiegen. Die USA haben Deutschland als größten Nutzer des Systems verdrängt.

6.595 Anmeldungen kamen aus den USA, 6.506 aus Deutschland, gefolgt von 3.802 aus Frankreich und 3.144 aus der Schweiz. Mit 281 Anmeldungen stellt der schweizerische Pharmakonzern Novartis den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (234) vor dem ungarischen Pharmaunternehmen Egis Gyógyszergyár (132) und dem deutschen Discounter Lidl (128) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 19.03.2015

World Intellectual Property Day 2015

World Intellectual Property Day 2015Am 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

Dieses Jahr werden unter dem Motto “Get up, stand up. For music.” Fragen zur Musik diskutiert. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen. Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen.

World Intellectual Property Day bei der WIPO.

World Intellectual Property Day bei Facebook.

DPMA: Start der E-Akte für Marken

DPMASeit dem 23.03.2015 werden Marken von der Anmeldung bis zur Publikation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchgehend elektronisch bearbeitet. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit dem 01.06.2011 komplett elektronisch bearbeitet.

Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten. Die elektronische Schutzrechtsakte stelle auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte. Ferner bereite die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Akteneinsicht online sei für Marken ab 2016 geplant.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA vom 23.03.2015

brandchannel: 2015 Brandcameo Product Placement Awards

© 2014 PARAMOUNT PICTURES.Seit 15 Jahren vergibt brandchannel am Vorabend der Oscarverleihung die Brandcameo Product Placement Awards. Product-Placement, das ist laut Duden eine in Film und Fernsehen eingesetzte Werbemaßnahme, bei der das jeweilige Produkt wie beiläufig, aber erkennbar ins Bild gebracht wird.

Die Awards ehren die besten und schlechtesten dieser mehr, aber meist weniger beiläufigen Werbemaßnahmen im vergangengen Kinojahr.

Die Auszeichnung für die Errungenschaft, die meisten Marken in einem Film untergebracht zu haben, ging an „Transformers: Ära des Untergangs“. Innerhalb von 165 Minuten wurde der Zuschauer mit 55 ins Bild gebrachten Marken belästigt konfrontiert. Rechnerisch gab es somit alle 3 Minuten eine neue Marke zu sehen.

Quelle und vollständiger Beitrag: brandchannel

DPMA: Statistik 2014

DPMADas DPMA hat eine Statistik für das Jahr 2014 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Markenanmeldungen um 10,7 % auf 66.613 Anmeldungen gestiegen. Knapp über die Hälfte dieser Anmeldungen wurden online ausgeführt. Das anmeldungsreichste Bundesland ist nach wie vor Nordrhein-Westfalen mit 13.767 Anmeldungen. Pro Kopf liegt hingegen Hamburg vorn. Die aktivsten Anmelder im Jahr 2014 waren Boehringer Ingelheim International GmbH und die Daimler AG.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA vom 12.03.2015

😸 ist keine Wortmarke

Unicode_logo Gemäß § 3 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Bei der Anmeldung der Marke muss angegeben werden, ob die Marke als Wortmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke, Kennfadenmarke, Hörmarke oder sonstige Markenform in das Register eingetragen werden soll.

Ob die Eintragung als Wortmarke tatsächlich möglich ist, richtet sich nicht danach, ob die Marke ein Schriftzeichen ist, sondern ob die Marke in der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift wiedergegeben werden kann. An internationale Standards für Schriftzeichen, insbesondere Unicode, ist das DPMA nicht gebunden. Das Amt legt vielmehr selbst fest, was die übliche Druckschrift ist.

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Best Brands: Die besten Marken in Deutschland 2015

best-brands-2015Seit 2004 wird der best brands Award verliehen, bei dem die Konsumenten über die Gewinner entscheiden. Die Grundlage bilden die GfK-Studien über den tatsächlichen wirtschaftlichen Markterfolg und die Beliebtheit der Marke in der Wahrnehmung der Konsumenten.

Die vollständige Studie kann hier heruntergeladen werden: best brands: Studie & Gewinner

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San Marino: Markeninhaber müssen Steuern zahlen

Blick_von_san_marino Die älteste Republik der Welt ist seit 1960 Mitglied des Madrider Systems. Für Ausländer stellt die Anmeldung einer internationalen Registrierung der einfachste Weg dar, Markenschutz in San Marino zu erlangen. Der Staat ist kein Mitglied der EU, so dass die Gemeinschaftsmarke hier keine Gültigkeit besitzt.

Wie das Markenamt verkündete, müssen ausländische Markeninhaber in San Marino nunmehr Steuern zahlen:

The owners of European patents and international trademarks that want to protect their inventions or trademarks in the Republic of San Marino are required to pay national taxes in San Marino

All applicants originating from countries other than Italy, that require industrial property rights through the international systems (WIPO and EPO), are required to make a deposit in each of the two countries, by paying the taxes both in San Marino and in Italy

Quelle: USBM Press Release

Gemeinsame Praxis bezüglich des Einflusses nicht kennzeichnungskräftiger Bestandteile

Im Rahmen des Konvergenzprogramms, das die Amtspraxis der nationalen Markenämter und des HABM angleichen soll, haben sich diese auf eine gemeinsame Praxis bezüglich des Einflusses nicht kennzeichnungskräftiger oder schwacher Bestandteile von Marken auf die Prüfung der Verwechslungsgefahr geeinigt.

Für die Amtspraxis des DPMA ergäben sich hieraus keine Änderungen, wie das DPMA mitteilt.

Wenn bei einer mehrgliedrigen Marke Übereinstimmungen in einem Bestandteil bestehen, der eine geringe oder keine Kennzeichnungskraft besitzt, führt dies in der Regel nicht zu einer Verwechslungsgefahr. Eine Verwechslungsgefahr kann jedoch bestehen, wenn die übrigen Bestandteile eine geringere (oder gleich geringe) Kennzeichnungskraft haben oder optisch wenig herausgehoben sind und der Gesamteindruck der Zeichen ähnlich ist oder der Gesamteindruck der Zeichen sehr ähnlich oder identisch ist.

Quelle und weiterführende Informationen: Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zu relativen Eintragungshindernissen – Verwechslungsgefahr (Auswirkungen nicht kennzeichnungskräftiger/schwacher Bestandteile)

Bildquelle: "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

WIPO: Japan und das Madrider System

WIPODie WIPO schildert im sehr umfangreichen Madrid Experience Sharing Report den Weg Japans zum Beitritt zum Madrider System im Jahr 2000 sowie die Auswirkungen des Beitritts, das Pro und Kontra sowie die Lektionen, die in der Wirtschaft und der Politik daraus gelernt wurden.

Auszugsweise werden die Befragungen der Unternehmen vorgestellt. Am Beispiel der Hoya Corporation, einem der weltgrößten Produzenten von Spezialgläsern, werden die Vorteile des Systems dargelegt. So sei es durch das Madrider System nicht mehr notwendig, einzelne nationale Marken in Dutzenden Ländern anzumelden, sich um lokale Vertreter zu bemühen, einzelne Gebühren zu zahlen oder sich um einzelne Verlängerungsfristen zu kümmern.

WIPO: Madrid Experience Sharing Report: Japan’s Experience in Joining and Using the Madrid System

Markenportrait: BeeMagical

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302014008553
Registernummer: 302014008553
Anmeldetag: 02.12.2014

Klasse(n) Nizza 09:
Elektronische Publikationen
Klasse(n) Nizza 28:
Geräte für Zauberkünstler
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet
Klasse(n) Nizza 41:
Organisation und Durchführung von Zauberkursen, Seminaren und Workshops (Ausbildung) auch via Internet im Bereich Zauberkunst; Videoproduktion

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DPMA: Elektronische Schutzrechtsakte ab März

DPMAAm 23. März 2015 wird das DPMA die Elektronische Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben einführen.

Alle Verfahren in Markensachen und zu Geografischen Herkunftsangaben werden dann vollständig elektronisch bearbeitet. Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten.

In der Umstellungszeit vom 23. Februar bis 22. März 2015 können sich Einschränkungen ergeben. Ab 23. Februar 2015 werden sämtliche Posteingänge digitalisiert und können grundsätzlich erst ab 23. März 2015 bearbeitet werden.

Im Zeitraum vom 9. bis 22. März ist eine Verfahrensbearbeitung grundsätzlich nicht möglich. Elektronische Markenanmeldungen über DPMAdirekt bzw. DPMAdirektWeb werden allerdings ununterbrochen entgegengenommen (Quelle: DPMA).

Weitere Informationen beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Markenportrait: IMMOBRÜDER

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302014008253
Registernummer: 302014008253
Anmeldetag: 20.11.2014

Klasse(n) Nizza 36:
Immobilienwesen; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet
Klasse(n) Nizza 42:
Inspektion von Gebäuden [Erstellung von Gutachten]

Weiterlesen „Markenportrait: IMMOBRÜDER“

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen 2013

Der Markenblog hat das „Ranking der Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung“ für deutsche Markenanmeldungen 2013 frisch veröffentlicht. Auch in 2013 konnte unsere Kanzlei wieder glänzen.

Wie in den Jahren 2011 und 2012 konnte unsere Kanzlei auch in 2013 den 1. Platz im Bereich Anzahl deutscher Markenanmeldungen erringen. Besonders erwähnenswert finden wir dabei, dass wir trotz der gesteigerten Anzahl an Markenanmeldungen unsere Eintragungsquote auf über 90% steigern konnten und damit laut Markenblogstatistik auch einen oberen Wertungsplatz in dieser Kategorie belegen konnten. Qualität und Quantität konnten folglich einhergehen.

Wir danken unseren Mandanten für ihr gerechtfertigtes Vertrauen in unsere Kanzlei und für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn das Marktumfeld schwieriger geworden ist, prognostizieren wir für uns in 2014 bereits wieder Platz 1 bei der Anzahl deutscher Markenanmeldungen.

Libyen: Markenanmeldungen möglich

Mehrfach berichteten wir über Markenanmeldungen in Libyen und dass diese aufgrund des Aufstands und Bürgerkriegs aus dem Jahr 2011 nicht möglich seien. Nun die gute Nachricht: Das libysche Markenamt hat die Tätigkeit wieder aufgenommen und nimmt Markenanmeldungen entgegen. Falls Sie sich für eine Markenanmeldung in Libyen interessieren, unterstützen wir Sie gerne.

Bildnachweis: matteo caprari, Creative Commons Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

WIPO: Beitritt der OAPI zum PMMA

WIPODie Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle, OAPI) wird das 93. Mitglied des Madrider Systems. Ab dem 05.03.2015 kann mit der Anmeldung einer internationalen Registrierung die OAPI benannt werden.

Mitglieder der OAPI sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik. Markenrechtlich sind diese Staaten unter der OAPI zusammengefasst und besitzen ein gemeinsames Markenrecht. Es ist nicht möglich, lediglich nationalen Markenschutz in einzelnen Mitgliedsstaaten zu erlangen.

Markenportrait: HR Expertgroup

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302014007433
Registernummer: 302014007433
Anmeldetag: 23.10.2014

Klasse(n) Nizza 35:
Personalberatung; Unternehmensberatung; Personalvermittlung; Personalmarketing; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet, insbesondere für psychologische Testverfahren
Klasse(n) Nizza 41:
Training; Coaching; Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Schulungen, Seminaren und Workshops (Ausbildung); Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Berufs- und Karriereberatung

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Markenportrait: ocuvia

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

ocuvia
Registernummer: 302014007730
Anmeldetag: 04.11.2014

Klasse(n) Nizza 09:
Mobiltelefone und Smartphones, auch in Form von Armbanduhren
Klasse(n) Nizza 14:
Uhren, sowie deren Teile und Zubehör, soweit in Klasse 14 enthalten; Uhrenetuis; Uhren und Uhrarmbänder, die Daten an Smartphones übermitteln
Klasse(n) Nizza 35:
Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Uhren, Uhrenzubehör, Mobiltelefone und Smartphones, sowie deren Teile und Zubehör
Klasse(n) Nizza 42:
Design von Uhren

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