Seit dem 23.03.2015 werden Marken von der Anmeldung bis zur Publikation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchgehend elektronisch bearbeitet. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit dem 01.06.2011 komplett elektronisch bearbeitet.
Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten. Die elektronische Schutzrechtsakte stelle auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte. Ferner bereite die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Akteneinsicht online sei für Marken ab 2016 geplant.