Die Europäische Kommission hat ihren Bericht über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für 2011 veröffentlicht. Danach haben EU-Zollbehörden im vergangenen Jahr 114 Millionen gefälschte Waren im Wert von über 1,3 Milliarden Euro beschlagnahmt. Gegenüber 2010 handelt es sich um einen Zuwachs von 15%.
Arzneimittel sind mit 24% an der Spitze der Liste der beschlagnahmten Waren, gefolgt von Verpackungsmaterialien und Zigaretten. Produkte des täglichen Gebrauchs (Körperpflegeprodukte, Arzneimittel, Spielzeuge und elektrische Haushaltsgeräte) machten 28,6% der Gesamtzahl der beschlagnahmten Waren aus. China ist mit 73% der Gesamtmenge der beschlagnahmten Waren weiterhin das Hauptursprungsland der gefälschten Waren.
Während China insgesamt an der Spitzenposition steht, kommen die meisten gefälschten Nahrungsmittel aus der Türkei, die meisten gefälschten Alkoholika aus Panama und die meisten gefälschten Mobiltelefone aus Hong Kong. Die meisten Waren wurden von den Zollbehörden in Großbritannien, Italien, Deutschland und Bulgarien beschlagnahmt. In 78% aller Fälle wurden die gefälschten Waren vernichtet.
Nach deutschem Recht kann der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung den Verletzer auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen, § 18 Abs. 1 MarkenG. Eine vergleichbare Norm befindet sich in allen Markengesetzen der EU-Mitgliedsstaaten.
Quelle und vollständiger Bericht:
Report on EU customs enforcement of intellectual property rights
Bildnachweis: © European Union, 2012