Zu viele neu gegründete Unternehmen kümmern sich nicht um eines ihrer existenziellsten Risiken: Die Verletzung von Geistigem Eigentum. Geistiges Eigentum – auch IP (intellectual property) genannt – umfasst die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen z. B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und Designs.
Gerade Start-ups sind begeistert von ihren neuen Ideen und Problemlösungen. Die oft innovativen Lösungen sind manchem etablierten Anbieter aber ein Dorn im Auge. Durch gezielte Attacken auf die Produkte der neuen innovativen Konkurrenz versucht man ungeliebte neue Wettbewerber wieder vom Markt zu verdrängen. Oft wird hier das scharfe Schwert der Patentverletzung geschwungen, mit dem Gedanken, dass ein Start-up nicht über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt und so keine Möglichkeiten hat sich in kostenintensiven, langjährigen Patentrechtsstreitigkeiten durchzusetzen. Dabei ist die behauptete Schutzrechtsverletzung möglicherweise im Wesentlichen substanzlos aber bis dies in einem Gerichtsurteil festgestellt wird, ist das neue innovative Start-up aufgrund der Rechtskosten schon längst insolvent. Um dieses Risiko in den Griff zu bekommen und sich auch langfristig zur Wehr setzen zu können, ist eine sogenannte Patenthaftpflichtversicherung das Mittel der Wahl.
Was ist eine Patenthaftpflichtversicherung?
Ist eine Patenthaftversicherung etwas anderes als eine Schutzrechtsversicherung? Nein! Die Ausdrücke „Geistige Eigentumsversicherung“, „Patentversicherung“, „Schutzrechtsverletzungspolice“ und „Patenthaftpflicht“ werden in der Regel synonym verwendet.
Die Patenthaftpflichtversicherung ist eine Versicherung um das Geistige Eigentum eines Unterneh-mens zu schützen und/oder die Inanspruchnahme durch Dritte wegen – auch nur behaupteter – Schutzrechtsverletzungen abzudecken. Eine Schutzrechtsverletzungspolice kann Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und Designs abdecken. Es besteht aber auch die Möglichkeit ganz einfach die gesamte betriebliche Tätigkeit gegen Schutzrechtsverletzungen zu versichern – selbst wenn man gar keine eigenen Schutzrechte hält.
Was sollten Start-ups unbedingt zum Thema Schutzrechte wissen?
Hier kommen die drei wichtigsten Fakten, die Sie als Start-up-Unternehmer zum Thema Schutzrechte wissen müssen:
- Es ist egal ob Sie ein Schutzrecht halten oder nicht.
- Falls Sie Schutzrechte halten, kann eine Patenthaftpflichtversicherung helfen Ihre Rechte bei Schutzrechtsverletzungen durchzusetzen.
- Unternehmen, die sich auf Versicherungsverträge mit unzureichender Deckung verlassen, laufen Gefahr, in die Insolvenz zu gehen.
Es ist egal, ob Sie Schutzrechte halten oder nicht.
Patenthaftpflichtversicherungen wehren Ansprüche dritter Parteien ab die behaupten, ein Unter-nehmen habe ihre Rechte am Geistigen Eigentum verletzt. So etwas kann auch passieren, wenn Sie selbst gar keine Schutzrechte halten.
Einige Versicherungen lassen im Rahmen ihrer Risikoprüfung durch Sachverständige Ihr Portfolio auf potentielle Gefahren der Verletzungen prüfen. So entsteht ein umfassendes Bild über die Risikolandschaft des Geistigen Eigentum in Ihrer Branche. Die Prüfung erfolgt, bevor Sie ein Angebot erhalten. Wenn Sie also in Erwägung ziehen, sich im Bereich des Geistigen Eigentums zu versichern, erhalten Sie Informationen, welche Risiken sowohl von Wettbewerbern als auch von Non-Practising-Entities (NPE, „Patenttrollen“) bestehen, die Ihnen eine Entscheidung erleichtern.
Wenn ein Dritter Sie wegen Verletzung seines Patents, seiner Marke, seines Gebrauchs- und Ge-schmacksmusters oder seines Designs verklagt, ist die Patenthaftpflichtversicherungspolice darauf ausgerichtet Ihnen zu helfen, sich zu verteidigen.
Die Versicherung wird auch die Kosten übernehmen, wenn eine Nichtigkeitsklage eingereicht wird. Die Nichtigkeitsklage ist eine gängige Abwehrmaßnahme, wenn anzunehmen ist, dass das angeblich verletzte Schutzrecht unrechtmäßig erteilt wurde.
Falls Sie Schutzrechte halten, kann eine Patenthaftpflichtversicherung helfen Ihre Rechte bei Verletzungen durchzusetzen.
Eine Patenthaftpflichtversicherung hilft Unternehmen auch dabei ihre eigenen Schutzrechte zu schützen. Dieser Teil der Deckung wird als aktiver Rechtsschutz bezeichnet. Wenn Sie auf Marktteil-nehmer stoßen, die Ihre Schutzrechte verletzen, bietet die Patenthaftpflichtversicherung erfahrene IP-Anwälte, die einschreiten.
Unternehmen, die sich auf Versicherungsverträge mit unzureichender Deckung verlassen, laufen Gefahr, in die Insolvenz zu gehen.
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung deckt unter Umständen – meist branchenabhängig – Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen z. B. im Zusammenhang mit der Werbung ab. Aber nur eine dedizierte Patenthaftpflichtversicherung bietet komplette Schutzrechtsdeckung. Und keine andere Versicherung deckt Patentverletzungsansprüche ab.
Patentverletzungsverfahren sind besonders nuanciert und teuer, weshalb Versicherungsunterneh-men das Risiko isoliert auf eine eigenständige Police beschränken wollen. Mit mittleren Gesamtkosten von EUR 770.000 bis EUR 2.500.000 hat eine Klage das Potenzial, ein Unternehmen zu ruinieren.
Die Patenthaftpflichtversicherung reduziert dieses Risiko, da sie den Schutzrechtsstreit finanziert. Außerdem bietet Ihnen die Versicherung ein finanzielles Sicherheitsnetz, um das Ergebnis Ihres Unternehmens zu schützen.
Sie möchten mehr über das Thema lesen?
Sehen Sie sich unsere Blog-Beiträge zur IP-Versicherung an. Über Schutzrechtsverletzungen haben wir geschrieben: Patente: Rechte, Streitigkeiten, Versicherung, Gut gewappnet gegen Patent-Trolle und Kein Futter für Trolle.
Über den Autor:
Christian Becker ist Geschäftsführer der Domke Advice Service GmbH und Experte für die Patenthaftpflichtversicherung. Als Spezialmakler für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ist die Domke Advice Service GmbH seit vielen Jahren erfolgreich am Markt und an den Standorten Konstanz, Bergisch Gladbach und München vertreten.
Beitragsbild: JESHOOTS.COM