Damit niemand glaubt, es handele sich um einen Aprilscherz, veröffentlichen wir diese Nachricht am 02.04.2009 😉
Für eine Gemeinschaftsmarke, die im April 2009 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet wird, fallen Gebühren in Höhe von lediglich 750 € statt bisher 1.600 € an (diese Gebühren beziehen sich auf e-filing und drei Klassen, jede weitere Klasse 150 € statt bisher 300 €).
Hintergrund ist die Umstellung des Gebührensystems des HABM. Bis zum 30.04.2009 gilt das alte Gebührensystem. Am 01.05.2009 tritt das neue Gebührensystem in Kraft.
Nach dem bisherigen System fallen für eine Gemeinschaftsmarke Anmeldegebühren in Höhe von 750 € sowie Eintragungsgebühren in Höhe von 850 € an. Zukünftig ist eine einheitliche, bei der Anmeldung zu entrichtende Gebühr in Höhe von 900 € zu zahlen. Da eine im April angemeldete Gemeinschaftsmarke jedoch erst nach Mai und damit im Geltungsbereich des neuen Gebührensystems eingetragen wird, entfällt die bisher zu zahlende Eintragungsgebühr in Höhe von 850 €.
Interessenten sind daher gut in damit beraten, sich noch im April für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zu entscheiden. Der Kostenvorteil gegenüber den bisherigen Anmeldungen beträgt 850 €, gegenüber den Anmeldungen ab Mai 2009 immerhin noch 150 €.