Google teilt heute mit, dass zum 14.September 2010 eine neue Richtlinie für die Buchung von Keywords in Kraft gesetzt wird.
Der Suchmaschinenriese Google setzt zum 14. September eine neue Richtlinie für die Buchung von Keywords in Kraft. Im Kern wird sie die Verwendung von Markennamen erlauben, auch wenn der Werbungtreibende nicht Inhaber der Marke ist.
Quelle: W&V
Demnach erlaubt Google jetzt wieder bei seiner AdWords-Werbung das Einsetzen fremder Marken als AdWord.
Der EuGH hatte in den Louis Vuitton und Eurochallenges-Entscheidungen Google von der Haftung für derartige Markenrechtsverstöße freigesprochen.
Nunmehr führt Google für sich einen Befreiungsschlag durch – anscheinend um Entlastung im eigenen Beschwerdemanagement für den Missbrauch von fremden Marken herzustellen.
Für Googles Werbekunden ist das aber kein Freibrief. In der Bananabay-Entscheidung des EuGH hat dieser viel mehr dargelegt, dass Werbung mit fremden Marken über Google AdWords-Kampagnen sehr wohl eine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn z.B. der Konsument hinsichtlich der Markenherkunft verwirrt wird.
Google legt dies anscheinend dahingehend aus, dass AdWords erlaubt buchbar sind, diese Markennamen aber nicht als Werbetext in der Kampagne auftauchen dürfen.
Hoffentlich wissen die Google-Werbekunden das auch, die nämlich im Gegensatz zu Google für solche Verstöße in der Regel haften. Es scheint so, dass zukünftig viele ins offene Messer laufen werden.
Hallo Herr Prehm, vielen Dank für Ihre Hinweise bzgl. der weiterbestehenden Verantwortung der AdWords-Werbekunden in diesem Fall. Das stützt unsere Bedenken, die wir seit gestern im Google-AdWords-Forum diskutieren: http://www.google.com/support/forum/p/adwords/thread?tid=2862a33dbe92bd9f&hl=de