Markenportrait: Cocktailmobil

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302012004797
Registernummer: 302012004797
Anmeldetag: 11.05.2012

Klasse(n) Nizza 39:
Auslieferung von Speisen und Getränken (nicht zum sofortigen Verzehr)
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Catering; Auslieferung von Speisen und Getränken (zum sofortigen Verzehr)

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Cocktailmobil – Neue Cocktailmaschinen im Verleih

Neu: Verleih von „Tender-One Cocktailmaschinen“ – Cocktailzubereitung in nur 4 Sekunden

Neu ist bei Cocktailmobil seit Kurzem der Verleih von Cocktailmaschinen. Mit der Tender-One Cocktailmaschine können Sie Ihren Gästen und Kunden schnell und einfach eine Auswahl von über 30 leckeren Cocktails bieten. Basis ist nicht ein vorgefertigtes Pulver oder billige Fertigware, sondern 20 verschiedene, exakt dosierte Einzelzutaten von höchster Qualität. Das Cocktailmobil-Team liefert Ihnen die Cocktailmaschine inklusive aller Zutaten wie Spirituosen, Säfte und Sirup. Nach 4 Sekunden ist der Cocktail fertig und muss nur noch aufgeshakt werden.

Cocktailmobil ist seit Jahren ein verlässlicher Partner für mobiles Cocktail & Beverage Service. Das professionell ausgebildete Team bereitet im Großraum München bei Messeauftritten, Firmenfeiern, privaten Feiern und anderen Anlässen Cocktails und Getränke von höchster Qualität zu. Neu ist seit Kurzem der Verleih von Cocktailmaschinen.

Cocktails dürfen auf keiner Veranstaltung fehlen. Cocktailmobil vermietet „Tender-One Cocktailmaschinen“ an Privat- und Businesskunden. Mit dieser Maschine können Sie Ihren Gästen und Kunden schnell und einfach eine Auswahl von über 30 leckeren Cocktails bieten. Basis ist nicht ein vorgefertigtes Pulver oder billige Fertigware, sondern 20 verschiedene, exakt dosierte Einzelzutaten von höchster Qualität. . Das Cocktailmobil-Team liefert Ihnen die Cocktailmaschine inklusive aller Zutaten wie Spirituosen, Säfte und Sirup. Nach 4 Sekunden ist der Cocktail fertig und muss nur noch aufgeshakt werden. Somit ist die Tender-One die schnellste Cocktailmaschine der Welt. Mobiler Cocktailservice hat viele Vorteile. Sie bekommen identisch schmeckende Cocktails ohne sich zuvor mit dem komplizierten Wareneinkauf beschäftigen zu müssen.

Die einfache Bedienung und Handhabung kann von jedermann ausgeführt werden. Das heißt, Sie müssen kein Personal einschulen oder sich selbst durch komplizierte Rezepte und Bedienungsanleitungen kämpfen. Somit ist der Service für jede kleine oder große Veranstaltung bestens geeignet – von der Party bis zum Stadtfest. Durch die klare Abrechnung sind Sie vor überraschenden Rechnungen nach der Feier sicher. Sie müssen mit 1,90 Euro nette pro verkauften Cocktail rechnen. Dieser Preis inkludiert bereits alle Zutaten, wie Alkohol, Säfte und Sirup. Gläser, Strohhalme, Dekoobst und Eis werden, wenn Sie möchten, auch mitgeliefert. Die Cocktail-Karte inkludiert Getränke mit oder ohne Alkohol, Longdrinks und Caipis. Gerne liefern wir auch die Zutaten und Rezepte für Aperitifs mit. Diese müssen Sie selbstverständlich nicht extra in der Cocktailmaschine zubereiten. Bier, Wein und andere Getränke können Sie ebenso ordern. Auch die Planung und Organisation der Veranstaltung können wir übernehmen.

Eine Cocktailmaschine mieten inkludiert bei Cocktailmobil auch die An- und Ablieferung, den Auf- und Abbau und auf Wunsch eine Veranstaltungsbetreuung nach Vereinbarung. In diesem Fall werden der Barkeeper und die Bar gleich mitgeliefert. So können auch Sie sich den ganzen Abend entspannt zurücklehnen und verwöhnen lassen. Cocktailmobil bietet, wie Sie sehen, ein Rund-um-Service der Sonderklasse.

Machen Sie sich auf unserer Webseite selbst ein Bild von den kompakten Cocktailmaschinen. Sie werden bereits am Bedienfeld erkennen: Einfacher geht es nicht. Schreiben Sie uns einfach eine unverbindliche Email und wir unterbreiten Ihnen in kürzester Zeit ein individuelles Angebot. Ihr Event wird so zum sicheren Erfolg.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

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