Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:
FINWICK
Registernummer: 302012003625
Anmeldetag: 21.03.2012
Klasse(n) Nizza 09:
Computersoftware [gespeichert]; Elektronische Publikationen [herunterladbar]
Klasse(n) Nizza 37:
Installation und Wartung von Computer- und Telekommunikationshardware
Klasse(n) Nizza 38:
Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen; Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet
Klasse(n) Nizza 41:
Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Schulungen, Seminaren und Workshops (Ausbildung) im Bereich Computersoftware
Klasse(n) Nizza 42:
Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Installation und Wartung von Software; technisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Vermietung von Computersoftware; Computerhard- und Softwareberatung; Aktualisieren von Computersoftware; Design von Computersoftware
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Wir die FINWICK UG (haftungsbeschränkt), KMU im Bereich Consulting, Support und Service hatten einen Artikel im Internet gelesen, darin ging es darum, das eine Firma seinen Namen aufgeben musste, weil ein anderer sich den Namen schützen lassen hat.
Wir waren erschrocken und überlegten, ob es sich für uns lohnt, unseren Firmennamen schützen zu lassen. Da aber vieles mit dem Firmennamen verbunden ist, entschieden wir uns unseren guten Namen auch schützen zu lassen, darüber hinaus wollten wir für ein Produkt was wir entwickeln einen Namen schützen lassen.
Nun, für einen Laien ist es schon eine Sache eine Marke anzumelden, Nizza Klassen usw. waren böhmische Dörfer für uns. Wir entschlossen uns daher guten Rat einzuholen und lasen viel im Netz nach der Suche nach dem richtigen Partner für die Sache. In vielen Foren viel immer wieder der Name Prehm & Klare Rechtsanwälte. So gingen wir auf ihre Internetseite und wurden direkt mit der richtigen Sache für uns begrüßt. Flux ausgefüllt für die beiden Namen, die wir schützen lassen wollten und dann abgeschickt. Naja mit den Nizza-Klassen haperte es was. Wir bekamen kurz danach direkt von Herrn Prehm einen Anruf, er fragte uns dann direkt was wir den so machen für die einzutragenden Namen und empfahl uns auch die Recherche durchzuführen, da man zwar alles beantragen kann, kann es aber zu viel Ärger kommen, wenn man das Recht eins anderen dabei verletzt. Wir beauftragen kurzfristig am Telefon noch die Recherche und Herr Prehm machte sich an die Arbeit und Herr Prehm ermittelte auch für uns die passenden Nizza-Klassen.
Nach kurzer Zeit bekamen wir das Rechercheergebnis von Herrn Prehm mitgeteilt, mit unserm Firmennamen sah es gut aus zur Eintragung, aber mit dem Produktnamen gab es Probleme wegen Ähnlichkeiten zu anderen Namen, Herr Prehm riet uns davon ab zu versuchen diesen eintragen zu lassen. Was wir dann auch taten, wir hatten ja noch einen zweiten Namen für das Produkt, der dann auch ging.
Die Rechtsanwälte Prehm & Klare leiteten dann die Anmeldung beim DPMA für uns ein und führten die Namen zu einer erfolgreichen Eintragung.
Mit dieser kompetenten Beratung haben wir unsere Namen erfolgreich eintragen können und das sogar sehr kostengünstig und schnell, womit wir nicht gerechnet hatten, das beim Namen, der sich nicht eintragen ließ, die Kosten auch nur bis zur Recherche berechnet wurden. Ein Vorteil für kleine Unternehmen, da man auf den Cent schauen muss.
Diese Persönlichkeit in der Beratung und auch in der Durchführung zeugt unserer Meinung nach einer sehr großen fachlichen und auch menschlichen Kompetenz der Rechtsanwälte Prehm & Klare.
Wir werden sie weiterempfehlen und bei zukünftigen Markenanmeldungen wieder beauftragen.
Hans-Norbert Fittgen, Geschäftsführer der FINWICK UG (haftungsbeschränkt)
Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.