Das Fernsehen hat ihn für sich entdeckt: den gemeinen Existenzgründer. Viele Sendungen, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch und besonders im privaten TV, begleiten junge Start-up-Unternehmen in der Phase der Existenzgründung.
Da ein komplett durchorganisierter und -strukturierter Jungunternehmer aus Mediengesichtspunkten eher uninteressant ist, finden wir im Fernsehen Menschen, die mit der Umsetzung ihrer Geschäftsidee heillos überfordert sind – immer nah am Rande des Nervenzusammenbruchs. Doch wenn wir uns die Realität anschauen und die Unterhaltungsintention des Fernsehens von den Geschichten subtrahieren, bleiben typische Fallen, die viele Existenzgründer nahezu magisch anzuziehen scheinen.
Eine dieser Fallen ist das Markenrecht.
Kein Wunder, ist das Thema doch kaum im Alltag präsent und zur Allgemeinbildung gehört es erst recht nicht. Da fehlendes Wissen aber leider nicht vor den Konsequenzen bewahrt, ist eine Start-up-Karriere oftmals schon beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat – wie der folgende Fall eindrücklich illustriert.
An ihrem 50. Geburtstag fällt einer netten Dame plötzlich auf, dass ihr Leben bisher nicht das versprochen hatte, was sie sich einst als junges Mädchen erträumte: Erfüllung im Beruf zu finden, frei zu arbeiten, flexibel und erfolgreich eigenständig in einer Branche, die ihr liegt. Stets hatte sie sich nur um das Wohl anderer gekümmert: zuerst hatte sie die Karriere ihres Mannes gefördert, dann hatte sie die Kinder versorgt und später dann die kranke Mutter gepflegt. Arbeit war für sie stets ein Mittel zum Zweck gewesen; nämlich, um all diese Dinge finanzieren zu können. Doch nun war sie an der Reihe. Das Leben musste doch mehr zu bieten haben als das bisher Dagewesene. Und sie entschied, sich selbstständig zu machen.
Da unsere Dame nicht den klassischen Existenzgründer-Sendungen entspringt, hat sie durchaus eine Menge im Köpfchen und geht ihren Traum gut durchdacht und perfekt vorbereitet an. Sie absolviert ein Existenzgründer-Seminar, holt sich Beratung von ihrem Steuerberater und erstellt einen Businessplan, der sowohl eine Umsatzvorschau enthält als auch einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Auch die Konkurrenz, ihre Zielgruppen und den effektiven Einsatz von Marketingmaßnahmen bindet sie in ihre Planung mit ein. Nur eine Sache bedenkt sie nicht…
Sechs Monate später – der Firmenauftritt steht, der Investitions-Topf ist schon fast gelehrt – bekommt die sympathische Dame ein Anwaltsschreiben. In diesem wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Benutzung ihrer Firmen- und Produktnamen eine Markenrechtsverletzung darstelle, da ein anderer Unternehmer sich diese Namen habe beim Patent- und Markenamt als Marke schützen lassen. Weiterhin droht ihr die Kanzlei mit einem Gerichtsverfahren, sollte sie die Benutzung der Namen nicht unverzüglich einstellen. Ferner habe sie Lizenzgebühren zu entrichten, sowie die Anwaltskosten für die Abmahnung in vierstelliger Höhe zu tragen. Innerhalb einer Woche habe sie außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Fall abzugeben. Die Strafsumme sei hierbei auf 5.001 EUR beziffert.
Unsere freundliche Dame fällt beinahe vom Küchenstuhl. Nach Einnahme eines Gläschen Melissengeists und der nachweislichen Normalisierung ihres Blutdrucks, greift sie zum Telefonhörer und wählt die Nummer ihres Rechtsberaters. Dieser verweist sie an einen Kollegen. Dort wird ihr Versäumnis deutlich: Sie hätte ihre Namen als Marke anmelden müssen – zumindest aber hätte sie zuvor recherchieren müssen, ob dieser schon von anderen verwendet wird. Was aber weit unangenehmer ist: Der Anwalt macht ihr klar, dass es keinen anderen Weg gibt, als die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sich einen neuen Namen zu suchen und die gegnerischen Anwaltskosten sowie ggf. die Lizenzgebühren zu bezahlen.
Frustriert beginnt die Dame wieder ganz von vorn: Namensfindung, neues Logo, neues Briefpapier, neue Webseite, neue Domains, neue SEO-Maßnahmen bei Google, neue Werbeflyer, neues individualisiertes Verpackungsmaterial und so weiter. Kurz: der finanzielle Aufwand verdoppelt sich. Doch nicht nur das. Auch der immaterielle Schaden ist immens. Die bisher gewonnen Kunden verlieren den Kontakt zu ihrem Unternehmen, das sie noch mit dem alten Namen verbinden.
Wenn sie das vorher gewusst hätte… Die Recherchen und die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt wären letztlich nur eine Investition von ein paar hundert Euro gewesen. Doch nun sieht sie sich einem Kostenberg von 10.000,- EUR gegenüber. Und welches Jung-Unternehmen kann das schon verkraften.
Weil das Markenrecht für viele Existenzgründer zur Falle wird, möchten wir in einer neuen Serie diese Zielgruppe zu Wort kommen lassen. Unter dem Titel „Aus der Praxis: Markenanmeldung für Existenzgründer“ wird dieses Blog aus den Untiefen des Markenrechts berichten – aber nicht aus Anwaltssicht, sondern aus der eines Jungunternehmers. Wir sind gespannt.
Bildquelle: "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0