Die älteste Republik der Welt ist seit 1960 Mitglied des Madrider Systems. Für Ausländer stellt die Anmeldung einer internationalen Registrierung der einfachste Weg dar, Markenschutz in San Marino zu erlangen. Der Staat ist kein Mitglied der EU, so dass die Gemeinschaftsmarke hier keine Gültigkeit besitzt.
Wie das Markenamt verkündete, müssen ausländische Markeninhaber in San Marino nunmehr Steuern zahlen:
The owners of European patents and international trademarks that want to protect their inventions or trademarks in the Republic of San Marino are required to pay national taxes in San Marino
All applicants originating from countries other than Italy, that require industrial property rights through the international systems (WIPO and EPO), are required to make a deposit in each of the two countries, by paying the taxes both in San Marino and in Italy
Quelle: USBM Press Release
Leider betrifft das geänderte Abkommen auch den Schutzbereich, so dass nun italienische Teile von IR-Marken nicht mehr in San Marino anerkannt werden (Nur für Nicht-Einwohner) und auch umgekehrt. Dies gilt auch für Patente aus PCT und EPÜ. Die Behandlung von Altfällen, d.h. alten Marken oder Patenten ist leider noch ungeklärt. Nationale Marken Patente bleiben davon unberührt.