In Indien steigen die Gebühren für eine Markenanmeldung um 125 %

Aber dennoch günstig!

Seit dem 06.03.2017 betragen die Gebühren für die Anmeldung einer indischen Marke 9.000 INR (E-Filing, 10.000 INR für eine Anmeldung in Papierform). Gegenüber den früheren Gebühren von 4.000 INR entspricht dies einer Steigerung von 125 %. Trotz der Steigerung bleibt eine Anmeldung verhältnismäßig günstig. 9.000 INR entsprechen 127,40 EUR (Stand 06.03.2017). Vergünstigungen gibt es hingegen für Einzelpersonen, Startups und Kleinunternehmen: Für diese betragen die Anmeldegebühren 4.500 INR (E-Filing, 5.000 INR in Papierform). Wie sich die Gebührenerhöhung auf die Benennung Indiens im Rahmen der Anmeldung einer internationalen Registrierung auswirkt, ist noch nicht bekannt. Derzeit beträgt die individuelle Gebühr für Indien 62 CHF.

Volltext der Trade Mark Rules, 2017: IP India

EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013

Gebührenvergleich Deutschland – Schweiz

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 11: Deutschland – Schweiz.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweiz
550.- CHF für 3 Klassen (entspricht ca. 372,- EUR)
Jede weitere Klasse: 100.- CHF (entspricht ca. 67,- EUR)

Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)

Gebührenvergleich Deutschland – Schweden

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 7: Deutschland – Schweden.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweden
1700.- SEK für eine Klasse (entspricht ca. 167,- EUR)
Jede weitere Klasse: 800.- SEK (entspricht ca. 79,- EUR)

HABM: Gebührenzahlung und Priorität

Das Markenrecht wird von dem Grundsatz beherrscht, dass derjenige, der seine Marke früher erworben hat, sich gegenüber demjenigen durchsetzen kann, der seine Marke erst später erworben hat – Prioritätsprinzip.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag.

Damit das Eingangsdatum der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats auf eines der beiden Konten des Amtes erfolgen. Das HABM schickt keine Zahlungsaufforderung.

Wird die Zahlung binnen eines Monats versäumt, gewährt Regel 9 Abs. 1 GMDV dem Anmelder eine weitere Frist von zwei Monaten, die Grundgebühr zu entrichten. In diesem Fall gilt jedoch erst der Tag, an dem die Grundgebühr beim Amt eingegangen ist, als Anmeldetag. Das Versäumnis der ersten Zahlungsfrist wirkt sich somit nachteilig auf die Bestimmung der Priorität aus.

Werden die Gebühren auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht gezahlt, wird die Anmeldung nicht als Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke behandelt.

Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 6: Deutschland – Dänemark.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Dänemark
2350.- DKK für eine Klassen (entspricht ca. 316,- EUR)
Jede weitere Klasse: 600.- DKK (entspricht ca. 81,- EUR)

Gebührenvergleich: Deutschland – Großbritannien

In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 3: Deutschland – Großbritannien.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Großbritannien
200.- GBP für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 30.- GBP

Gebührenvergleich: Deutschland – Frankreich

In einer neuen Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 1: Deutschland – Frankreich.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Frankreich
225.- EUR für 3 Klassen
200.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 40.- EUR

Gemeinschaftsmarke: amtliche Gebühren im April EUR 750,- statt bisher EUR 1.600,-

Damit niemand glaubt, es handele sich um einen Aprilscherz, veröffentlichen wir diese Nachricht am 02.04.2009 😉

Für eine Gemeinschaftsmarke, die im April 2009 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet wird, fallen Gebühren in Höhe von lediglich 750 € statt bisher 1.600 € an (diese Gebühren beziehen sich auf e-filing und drei Klassen, jede weitere Klasse 150 € statt bisher 300 €).

Hintergrund ist die Umstellung des Gebührensystems des HABM. Bis zum 30.04.2009 gilt das alte Gebührensystem. Am 01.05.2009 tritt das neue Gebührensystem in Kraft.

Nach dem bisherigen System fallen für eine Gemeinschaftsmarke Anmeldegebühren in Höhe von 750 € sowie Eintragungsgebühren in Höhe von 850 € an. Zukünftig ist eine einheitliche, bei der Anmeldung zu entrichtende Gebühr in Höhe von 900 € zu zahlen. Da eine im April angemeldete Gemeinschaftsmarke jedoch erst nach Mai und damit im Geltungsbereich des neuen Gebührensystems eingetragen wird, entfällt die bisher zu zahlende Eintragungsgebühr in Höhe von 850 €.

Interessenten sind daher gut in damit beraten, sich noch im April für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zu entscheiden. Der Kostenvorteil gegenüber den bisherigen Anmeldungen beträgt 850 €, gegenüber den Anmeldungen ab Mai 2009 immerhin noch 150 €.