Seit dem 01.01.2014 heißt das Geschmacksmuster eingetragenes Design.
Ferner heißt das Geschmacksmustergesetz jetzt Designgesetz (DesignG; genau genommen Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design).
Mit den neuen Bezeichnungen soll dem zeitgemäßen Sprachgebrauch in den Fachkreisen Rechnung getragen werden, so das Deutsche Patent- und Markenamt.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA