Geschmacksmuster heißt jetzt eingetragenes Design

DPMASeit dem 01.01.2014 heißt das Geschmacksmuster eingetragenes Design.

Ferner heißt das Geschmacksmustergesetz jetzt Designgesetz (DesignG; genau genommen Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design).

Mit den neuen Bezeichnungen soll dem zeitgemäßen Sprachgebrauch in den Fachkreisen Rechnung getragen werden, so das Deutsche Patent- und Markenamt.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

DPMA: Online-Anmeldung für Marken und Geschmacksmuster

DPMADas Deutsche Patent- und Markenamt plant ab November 2013 die Einführung von Online-Anmeldungen für Marken und Geschmacksmuster. Bisher standen ein Formular, wahlweise als DOC oder PDF, und die Software DPMAdirekt zur Verfügung.

Die Online-Variante DPMAdirekt WEB soll im Gegensatz zur Software DPMAdirekt ohne Signaturkarte funktionieren und den Anwender in sieben Schritten durch die Anmeldung führen.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

DPMA: Jahresbericht 2012

Jahresbericht+2012Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2012 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und nationale Kooperationen.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 64.313 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2012 eingegangen. Davon entfallen 4.464 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Anzahl der Anträge ist damit gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken.

[…] das Interesse an Marken scheint in Deutschland aber insgesamt spürbar nachzulassen. Da sich die deutsche Wirtschaft im europäischen Vergleich in einer robusten Verfassung befindet, kann diese Entwicklung nur damit erklärt werden, dass es auch bei Markenanmeldungen zyklische Tendenzen gibt, die von äußeren Faktoren wie der Konjunkurentwicklung weitgehend abgekoppelt sind.
Quelle: DPMA Jahresbericht 2012

EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013

Marken, Kindernamen und Priorität

Am 26.01.2012 meldeten Beyonce und Jay-Z den Namen ihrer Tochter Blue Ivy Carter als Marke in den USA an (Serial No. 85526099). Jetzt hat das Amt die Anmeldung wegen der älteren und verwechslungsfähigen Marke Blue Ivy teilweise zurückgewiesen (Registration No. 4015486).

Anders als beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt führt das United States Patent and Trademark Office vom Amts wegen eine Recherche nach älteren verwechslungsfähigen Marken durch, auf Grund derer die Anmeldung zurückgewiesen werden kann.

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DPMA: Jahresbericht 2011

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2011 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 69.117 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2011 eingegangen. Davon entfallen 5.075 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Marken schaffen Werte – sie versprechen für ein Produkt oder eine
Dienstleistung eine bestimmte Qualität, bieten Sicherheit und erwecken
Vertrauen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und sie von
denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um diesen Wert zu schaffen
und vor Nachahmungen sowie vor Verwechslungen zu sichern, kann
der Name eines Produkts oder einer Dienstleistung als Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Quelle: DPMA

DPMA: Anmeldezahlen 2011

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am heutigen Tag die Anmeldezahlen des Jahres 2011 für Patente, Marken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster veröffentlicht.

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 64 042 Marken angemeldet. 51 322 Marken wurden im Markenregister eingetragen, somit im Schnitt 205 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen ging im Vergleich zum Jahr 2010 (69 137) um 7,4 Prozent zurück, die Eintragungen stiegen um gut 3 Prozent (2010: 49 761).
Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950

Dieses Fundstück ist eine Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950 zur Markenanmeldung vom 05.12.1949. Die Anmeldegebühr von 15,- DM (heute: 290,- €) sowie die Klassengebühr von 5,- DM (heute: 100,- € ab der vierten Klasse) wurden nicht entrichtet!

Weiterlesen „Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950“

Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO

EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?

Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.

Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.

Weiterlesen „Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO“

EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 69.072 deutsche Marken (DE-Marken) beim DPMA angemeldet. Im Vorjahr waren 69.069 Markenanmeldungen. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurden dahingegen insgesamt 81.715 EU-Marken angemeldet. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung von satten +12,27 Prozent. Was sind also die Gründe für diese Verschiebung und welche Bedeutung haben DE-Anmeldungen im Vergleich zu EU-Anmeldungen noch?

Weiterlesen „EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?“

DPMA: Jahresbericht 2010

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2010 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Mitarbeiter, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 74.297 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2010 eingegangen. Davon entfallen 5.225 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Zahl der Anträge liegt damit auf dem Niveau des Jahres 2009 (74.822).

Marken begegnen uns täglich: Sie bezeichnen Produkte, die wir kaufen und Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um Nachahmungen und Verwechslungen zu verhindern, können sich Anbieter den gewählten Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Quelle: DPMA

Warum Kotztüte eine eingetragene Marke ist

Marke: Kotztüte (Wortmarke)
Registernummer: DE 302010065802
Anmeldetag: 26.11.2010
Inhaber: Manfred Speidel

Klasse 35: Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers

Klasse 36: Erstellen von Steuergutachten und Steuerschätzungen

Klasse 45: Rechtsberatung

Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben.

Die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind immer in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.

Kotztüte ist aus dem einfachen Grund als Marke eingetragen, weil die Angabe Kotztüte mit den beanspruchten Dienstleistungen (s.o.) in keinem Zusammenhang steht. Für Papiertüten (Klasse 16) würde das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung hingegen zurückweisen.

Bildnachweis: Jeffrey Beall
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0)

Gebührenvergleich Deutschland – Schweiz

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 11: Deutschland – Schweiz.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweiz
550.- CHF für 3 Klassen (entspricht ca. 372,- EUR)
Jede weitere Klasse: 100.- CHF (entspricht ca. 67,- EUR)

Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)

Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

Update zur Meldung vom 08.02.2010:

In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.

In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.

DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.

Quelle: DPMA