Zu viele neu gegründete Unternehmen kümmern sich nicht um eines ihrer existenziellsten Risiken: Die Verletzung von Geistigem Eigentum. Geistiges Eigentum – auch IP (intellectual property) genannt – umfasst die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen z. B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und Designs.
Gerade Start-ups sind begeistert von ihren neuen Ideen und Problemlösungen. Die oft innovativen Lösungen sind manchem etablierten Anbieter aber ein Dorn im Auge. Durch gezielte Attacken auf die Produkte der neuen innovativen Konkurrenz versucht man ungeliebte neue Wettbewerber wieder vom Markt zu verdrängen. Oft wird hier das scharfe Schwert der Patentverletzung geschwungen, mit dem Gedanken, dass ein Start-up nicht über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt und so keine Möglichkeiten hat sich in kostenintensiven, langjährigen Patentrechtsstreitigkeiten durchzusetzen. Dabei ist die behauptete Schutzrechtsverletzung möglicherweise im Wesentlichen substanzlos aber bis dies in einem Gerichtsurteil festgestellt wird, ist das neue innovative Start-up aufgrund der Rechtskosten schon längst insolvent. Um dieses Risiko in den Griff zu bekommen und sich auch langfristig zur Wehr setzen zu können, ist eine sogenannte Patenthaftpflichtversicherung das Mittel der Wahl.
Was ist eine Patenthaftpflichtversicherung?
Ist eine Patenthaftversicherung etwas anderes als eine Schutzrechtsversicherung? Nein! Die Ausdrücke „Geistige Eigentumsversicherung“, „Patentversicherung“, „Schutzrechtsverletzungspolice“ und „Patenthaftpflicht“ werden in der Regel synonym verwendet.
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