Seit gestern präsentiert sich Google im neuen Gewand.
Neben neu strukturierten Suchergebnissen verwendet Google ein neues Logo.
Die Schattierung wurde weitestgehend entfernt, die Farben sind kräftiger. Insgesamt wirkt das neue Google Logo flacher als zuvor.
Altes Google Logo:
Neues Google Logo:
Das oben abgebildete, alte Google Logo ist als internationale Registrierung Nr. 881006 geschützt. Die Frage ist nun, ob durch die Verwendung des neuen Logos die internationale Registrierung Nr. 881006 weiterhin benutzt wird oder nicht.
Im Fall einer fünfjährigen Nichtbenutzung wird eine Marke wegen Verfalls löschungsreif, § 49 Abs. 1 MarkenG. Aus ihr können im Verletzungsfall keine Ansprüche geltend gemacht werden, § 25 Abs. 1 MarkenG.
(Diese Frage ist allerdings rein akademischer Natur, da der Begriff Google unabhängig von seiner grafischen Ausgestaltung durch eine Wortmarke geschützt ist.)
Die Frage wird durch § 26 Abs. 3 MarkenG beantwortet:
Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern.
Dieser Norm kommt große praktische Bedeutung zu, da Zeichen regelmäßig dem Zeitgeschmack angepasst werden. Ob eine den kennzeichnenden Charakter einer Marke verändernde Abweichung vorliegt, richtet sich danach, ob der Verkehr, sofern er die eingetragene Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH GRUR 2008, 714, 716 – idw).
Als zulässige Änderungen sind Modernisierungen in Schrift und Bild zu bewerten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26 Rn. 112), insbesondere dann, wenn beibehaltene grafische Gestaltungselemente im Vordergrund stehen (BGH GRUR 1989, 510, 512 – Teekanne II). Das alte und das neue Google Logo verwenden dieselbe Schriftart, denselben Farbton und dieselbe Farbtonreihenfolge. Die Unterschiede beschränken sich auf die Schattierung, die als Gestaltungselement aber nicht im Vordergrund steht, und auf die Farbsättigung.
Dies zugrunde gelegt, fällt die Prüfung eindeutig zum Vorteil von Google aus. Es handelt sich um unwesentliche Änderungen, die den kennzeichnenden Charakter der internationalen Registrierung Nr. 881006 nicht verändern. Durch die Benutzung des neuen Logos wird die Benutzung der internationalen Registrierung Nr. 881006 fingiert.
Mehr im offiziellen Goole Blog: A spring metamorphosis — Google’s new look
Besprechung des Logos bei Brand New: An Inconvenient Drop Shadow