Markenschutz in den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind weltweit der umsatzstärkste Handelspartner im deutschen Außenhandel. Nicht zuletzt deshalb ist der Markenschutz in den USA für deutsche Unternehmen höchst interessant.


Quelle: Statistisches Bundesamt 2018

Der einfachste Weg die eigene Marke für die USA zu internationalisieren ist das Madrider Markensystem der WIPO (World Intellectual Property Organization). Voraussetzung für Registrierung einer sogenannten IR-Marke ist allerdings eine eingetragene Heimatmarke. Für deutsche Unternehmen ist dies im Normalfall die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke oder eine europaweit gültige Unionsmarke.

Was kostet der Markenschutz in den USA?

Folgende Kosten fallen bei der Anmeldung einer IR-Marke für die USA an:

Beispielrechnung für eine deutsche Wortmarke in 3 Nizzaklassen
– Anmeldegebühren der WIPO: 1817 CHF (je nach Tageskurs etwa 1550 EUR)
– Amtliche Gebühren des Heimatamtes (hier DPMA): 180.- EUR
– Bankgebühren: ca. 35 EUR
– Anwaltshonorar: 599.- EUR netto

Optionale Kosten für eine Marlen- und Firmennamenrecherche USA
Markenrecherche (US Federal, US State und WIPO): 349 EUR netto
Firmennamrecherche USA: 299.- EUR netto

Selbstverständlich kann man im Zuge einer IR-Markenanmeldung auch mehrere Staaten für den Markenschutz auswählen. Aktuell stehen hierfür über 100 Mitglieder weltweit zur Auswahl.

Bestehende IR-Marken lassen sich zu günstigeren Gebühren um zusätzliche Staaten erweitern.
Sie haben Fragen zur Anmeldung einer IR-Marke oder möchten sich die Kosten für ein konkretes Staatenportfolio kalkulieren lassen? Sprechen Sie uns gerne telefonisch auf Ihr Anliegen an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

WIPO: Statistik zu Markenanmeldungen 2016

WIPODie WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2016 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 7,2 % auf 52.550 gestiegen.

7.741 Anmeldungen stammen aus den USA, 7.551 aus Deutschland, gefolgt von 4.132 aus Frankreich und 3.200 aus China. Mit 150 Anmeldungen stellt L’Oréal den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (141) vor BMW (117) und Lidl (112) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 15.03.2017

WIPO: zahlreiche Gebührenänderungen ab 04. Juli

WIPOFür Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierungen) treten am 04.07.2015 zahlreiche Gebührenänderungen in Kraft, die die individuellen Gebühren der Vertragsstaaten betreffen. Die Gebührenänderungen beruhen auf den starken Änderungen des Wechselkurses von Schweizer Franken zu den jeweiligen nationalen Währungen. So waren bisher (und sind heute am 03.07.) für die Benennung der Europäischen Union individuelle Gebühren in Höhe von 1.111 CHF bis zu drei Klassen und 192 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse zu zahlen. Ab dem 04.07.2015 betragen die individuellen Gebühren der EU 912 CHF bis zu drei Klassen und 157 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse.

Quelle: WIPO, Madrid Highlights 2/2015

DPMA: Jahresbericht 2014

DPMA+Jahresbericht+2014Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2014 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und nationale Kooperationen.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 70.678 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2014 eingegangen. Davon entfallen 4.065 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Insgesamt waren 793.704 Marken im Register eingetragen. Die Zahl der Verlängerungen ist mit circa 30.000 seit 2011 weiterhin sehr konstant. Die Zahl der Löschungen ist angestiegen. Im Jahr 2014 wurden 44.316 Marken gelöscht.

Im Jahr 2014 teilten sich den Spitzenplatz der Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen die Boehringer Ingelheim International GmbH und die Daimler AG mit jeweils 93 Eintragungen. Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG folgte mit 62 Eintragungen auf Platz drei. Der stärkste ausländische Anmelder war ein Pharmaunternehmen aus der Schweiz: die Novartis AG.
Quelle: DPMA Jahresbericht 2014

WIPO: Statistik 2014

WIPODie WIPO hat nun ihren vollständigen Jahresbericht zum Madrider System veröffentlicht und präsentiert Daten über Daten auf über 70 Seiten: Madrid Yearly Review.

Unsere ursprüngliche Meldung vom 30.03.2015:

Die WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2014 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 2,3 % auf 47.885 gestiegen. Die USA haben Deutschland als größten Nutzer des Systems verdrängt.

6.595 Anmeldungen kamen aus den USA, 6.506 aus Deutschland, gefolgt von 3.802 aus Frankreich und 3.144 aus der Schweiz. Mit 281 Anmeldungen stellt der schweizerische Pharmakonzern Novartis den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (234) vor dem ungarischen Pharmaunternehmen Egis Gyógyszergyár (132) und dem deutschen Discounter Lidl (128) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 19.03.2015

WIPO: Statistik zu Markenanmeldungen 2014

WIPODie WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2014 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 2,3 % auf 47.885 gestiegen. Die USA haben Deutschland als größten Nutzer des Systems verdrängt.

6.595 Anmeldungen kamen aus den USA, 6.506 aus Deutschland, gefolgt von 3.802 aus Frankreich und 3.144 aus der Schweiz. Mit 281 Anmeldungen stellt der schweizerische Pharmakonzern Novartis den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (234) vor dem ungarischen Pharmaunternehmen Egis Gyógyszergyár (132) und dem deutschen Discounter Lidl (128) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 19.03.2015

WIPO: Japan und das Madrider System

WIPODie WIPO schildert im sehr umfangreichen Madrid Experience Sharing Report den Weg Japans zum Beitritt zum Madrider System im Jahr 2000 sowie die Auswirkungen des Beitritts, das Pro und Kontra sowie die Lektionen, die in der Wirtschaft und der Politik daraus gelernt wurden.

Auszugsweise werden die Befragungen der Unternehmen vorgestellt. Am Beispiel der Hoya Corporation, einem der weltgrößten Produzenten von Spezialgläsern, werden die Vorteile des Systems dargelegt. So sei es durch das Madrider System nicht mehr notwendig, einzelne nationale Marken in Dutzenden Ländern anzumelden, sich um lokale Vertreter zu bemühen, einzelne Gebühren zu zahlen oder sich um einzelne Verlängerungsfristen zu kümmern.

WIPO: Madrid Experience Sharing Report: Japan’s Experience in Joining and Using the Madrid System

WIPO: Beitritt der OAPI zum PMMA

WIPODie Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle, OAPI) wird das 93. Mitglied des Madrider Systems. Ab dem 05.03.2015 kann mit der Anmeldung einer internationalen Registrierung die OAPI benannt werden.

Mitglieder der OAPI sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik. Markenrechtlich sind diese Staaten unter der OAPI zusammengefasst und besitzen ein gemeinsames Markenrecht. Es ist nicht möglich, lediglich nationalen Markenschutz in einzelnen Mitgliedsstaaten zu erlangen.

DPMA: Jahresbericht 2013

dpma+jahresbericht+2013Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2013 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und nationale Kooperationen.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 64.966 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2013 eingegangen. Davon entfallen 4.805 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Anzahl der Anträge ist damit gegenüber dem Vorjahr stabil.

Von den 60.161 direkt bei uns eingegangenen Markenanmeldungen stammen 57.031 aus Deutschland. Dies sind ebenso wie im Vorjahr 94,8 %. Die meisten ausländischen Anmeldungen stammten 2013 aus dem Vereinigten Königreich, gefolgt von Anmeldungen aus der Schweiz und aus China.
Quelle: DPMA Jahresbericht 2013

DPMA: Jahresbericht 2012

Jahresbericht+2012Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2012 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und nationale Kooperationen.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 64.313 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2012 eingegangen. Davon entfallen 4.464 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Anzahl der Anträge ist damit gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken.

[…] das Interesse an Marken scheint in Deutschland aber insgesamt spürbar nachzulassen. Da sich die deutsche Wirtschaft im europäischen Vergleich in einer robusten Verfassung befindet, kann diese Entwicklung nur damit erklärt werden, dass es auch bei Markenanmeldungen zyklische Tendenzen gibt, die von äußeren Faktoren wie der Konjunkurentwicklung weitgehend abgekoppelt sind.
Quelle: DPMA Jahresbericht 2012

DPMA: Jahresbericht 2011

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2011 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 69.117 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2011 eingegangen. Davon entfallen 5.075 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Marken schaffen Werte – sie versprechen für ein Produkt oder eine
Dienstleistung eine bestimmte Qualität, bieten Sicherheit und erwecken
Vertrauen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und sie von
denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um diesen Wert zu schaffen
und vor Nachahmungen sowie vor Verwechslungen zu sichern, kann
der Name eines Produkts oder einer Dienstleistung als Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Quelle: DPMA

Die Markenstrategie in China

Wer ernsthaft beabsichtigt, seine Waren oder Dienstleistungen auf dem chinesischen Markt anzubieten, sollte dies nicht ohne eine Marke tun. Denn zu groß ist die Kopiergefahr, und auch in China gilt der Grundsatz: „Wer zu erst kommt, mahlt zu erst.“ – Da China bereits seit 1989 Mitglied des Madrider Systems ist, kann der Inhaber einer Basismarke, z.B. einer deutschen oder Gemeinschaftsmarke, den Markenschutz im Rahmen der internationalen Registrierung auf China erweitern. Die Probleme, mit denen ein Markenanmelder in China konfrontiert wird, stecken nicht in der Anmeldung einer Marke, sondern in der Markenstrategie.

Weiterlesen „Die Markenstrategie in China“

Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO

EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?

Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.

Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.

Weiterlesen „Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO“

DPMA: Jahresbericht 2010

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2010 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Mitarbeiter, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 74.297 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2010 eingegangen. Davon entfallen 5.225 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Zahl der Anträge liegt damit auf dem Niveau des Jahres 2009 (74.822).

Marken begegnen uns täglich: Sie bezeichnen Produkte, die wir kaufen und Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um Nachahmungen und Verwechslungen zu verhindern, können sich Anbieter den gewählten Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Quelle: DPMA

Umwandlung der Internationalen Registrierung

Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009.

Der gestrige Artikel befasste sich mit der Abhängigkeit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät). Heute geht es um die Umwandlung einer Internationalen Registrierung in eine nationale Marke (Transformation).

Gemäß Artikel 9 quinquies PMMA kann eine im Rahmen des Artikels 6 PMMA gelöschte internationale Registrierung in eine nationale Marke umgewandelt werden.

Ein solcher Umwandlungsantrag ist binnen drei Monaten nach Löschung der internationalen Registrierung beim nationalen Markenamt zu stellen. Mit dem Umwandlungsantrag sind die amtlichen Gebühren zu entrichten, die für die jeweilige nationale Markenanmeldung gelten. Dem Antrag ist ferner eine Bescheinigung der WIPO über die frühere internationale Registrierung beizufügen.

Der große Vorteil einer solchen Umwandlung: Die Priorität der nationalen Marke entspricht dann der Priorität der früheren internationalen Registrierung.

Beispiel:

Der Markeninhaber erwirbt auf Basis seiner deutschen Marke eine internationale Registrierung mit Schutzbereich Schweiz, Türkei und USA. Die internationale Registrierung wird am 01.08.2006 eingetragen.

Am 01.08.2009 wird die deutsche Basismarke gelöscht, z.B. weil ihr ältere Rechte entgegen stehen. Aus der Akzessorietät folgt, dass auch die internationale Registrierung gelöscht wird.

Der ehemalige Markeninhaber kann jetzt einen Umwandlungsantrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, beim Türkischen Patentamt und beim United States Patent and Trademark Office stellen und dafür sorgen, dass seine frühere internationale Registrierung in drei nationale Marken umgewandelt wird. Die drei nationalen Marken besitzen nach ihrer Eintragung die Priorität vom 01.08.2006.

Akzessorietät der Internationalen Registrierung

Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009.

Dieser Artikel befasst sich mit der Abhängigheit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät).

Artikel 6 Absatz 2 PMMA lautet

Mit dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an wird diese […] von der Basiseintragung unabhängig.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die internationale Registrierung in den ersten fünf Jahren (gerechnet ab dem Datum der Registrierung) von der Basismarke abhängig ist. Sollte die Basismarke gelöscht werden, so erlischt auch die internationale Registrierung. Bei einer Teillöschung erlischt die internationale Registrierung in demselben Umfang wie der Basisschutz.

Für die Akzessorietät ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Basisschutz erlischt (Verzicht, Verfall, Nichtigerklärung, Ungültigerklärung, Löschung).

Binnen der ersten fünf Jahre bedarf es daher nur eines Angriffes auf die Basismarke, um die internationale Registrierung zu Fall zu bringen. Wird ein solcher Angriff erfolgreich durchgeführt, ist ein gesonderter Antrag an die WIPO zur Löschung der internationalen Registrierung nicht erforderlich. Das DPMA ersucht die WIPO von Amts wegen um Löschung der internationalen Registrierung.

Nach dem Ablauf von fünf Jahren löst sich die internationale Registrierung von der Basismarke und wird unabhängig, Art. 6 Abs. 2 PMMA, siehe oben.

DPMA: vollständiger Jahresbericht 2008 erschienen

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt die Zahlen für die Markenanmeldungen 2008 veröffentlicht hatte (gesamt, nach Bundesländern), gibt es nun den vollständigen Jahresbericht 2008 zum Nachlesen.

Aus dem Bericht möchten wir einige Statistiken und Trends vorstellen:

Während gegenüber 2007 die Zahl der Markenanmeldungen aus dem Ausland um 13,4% gestiegen ist, ist die Zahl der IR-Marken, die für Deutschland angemeldet werden, rückläufig. Den Grund sieht das DPMA am Beitritt der EU zum Madrider Markenabkommen im Jahr 2004. Da ausländische Anmelder über diesen Weg Schutz in der gesamten EU beanspruchen können, sei ein gesonderter Antrag für Deutschland nicht mehr notwendig.

Markenanmeldungen in den „kleinen“ Klassen waren gegenüber 2007 teilweise von starken Schwankungen geprägt. Anmeldungen in Klasse 27 (Bodenbeläge und Verkleidungen) sind beispielsweise um 58,2% eingebrochen, während Anmeldungen in Klasse 23 (Garne und Fäden) um 59,3% gestiegen sind.

In den „großen“ Klassen hatten die stärksten Einbrüche Klasse 38 (Telekommunikation, -17,7%), Klasse 32 (alkoholfreie Getränke und Biere, -16,6%), Klasse 9 (elektrische Apparate und Instrumente, -14,6%) und Klasse 12 (Fahrzeuge, -14,1%) zu verzeichnen. Das DPMA hebt hervor, dass die Entwicklung der Finanzkrise bisher keine Auswirkungen auf Anmeldungen in der Klasse 36 (Versicherungs-, Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen) hatte.

Zur aktuellen Eintragungs- und Löschungspraxis führt das DPMA die „Obama“-Anmeldungen an (mit weiteren Beispielen zu „Diana“ und „Papst Johannes Paul II.“) und rät von derartigen Anmeldungen ab. Es handele sich um keine gute Idee, aus den Namen Kapital schlagen zu wollen. Regelmäßig gelangen derartige Markenanmeldungen nicht zur Eintragung.

Vollständiger Jahresbericht 2008 beim DPMA (PDF).