Markenportrait: Schönheitszentrum Bremen


Registernummer: 302017106134
Anmeldetag: 20.06.2017

[Anzeige]

Die Entstehung unserer Marke lag auf der Hand: Im geografischen Zentrum von Bremen gelegen mit der – zumindest vor Ort – sehr bekannten Schweineskulptur des Künstlers Lehmann vor der Tür und dem Ziel, die Bremer noch schöner zu machen, als sie ohnehin schon sind. So war schnell das „Schönheitszentrum Bremen“ sowie besagte Skulptur als Wort- und Bildmarke geboren.

Schwierig war dann als Laie der Eintrag beim Deutschen Marken- und Patentamt, dem DPMA, um „unsere“ Marke zu schützen. Wie prüfen, ob es die Marke schon irgendwo in irgendeiner Form gibt? Wie ist der korrekte Ablauf der Anmeldung? Was ist zu beachten? Wie teuer ist der gesamte Prozess?

All diese Fragen wurden schnell, gründlich und seriös sowie äußerst freundlich im persönlichen Gespräch mit den Anwälten von Prehm & Klare gelöst – und das zu überschaubaren Kosten, welche im Paket alles abdecken. Und ohne böse Überraschung.

Auch Nachfragen wurden immer schnell und sehr gut, sprich verständlich, beantwortet. Wir gründen nicht jede Woche ein neues Unternehmen samt Wort- und Bildmarke. Aber wenn, dass immer wieder sehr gerne in Zusammenarbeit mit den Anwälten von Prehm & Klare. Vielen Dank!

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: ASCEND


Registernummer: 302016107419
Anmeldetag: 16.08.2016

[Anzeige]

Als Anbieter öffentlicher WLAN Hotspots, für Städte und Gemeinden, Hotellerie und Gastronomie, sowie viele weitere Branchen, ist ASCEND stets darauf bedacht allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Da unser Schwerpunkt auf der technischen Realisierung liegt, freuen wir uns über die kompetente Beratung von Prehm & Klare im Markenrecht. Vor Kurzem haben wir den Freizeitpark Belantis mit Marketing-WLAN und die Innenstadt von Nagold mit öffentlichen WLAN versorgt. Für Projekte dieser Größenordnung ist gute Teamarbeit von Anfang, bis zum Ende, die wichtigste Voraussetzung. Sowohl vor der Markenanmeldung, als auch danach fühlen wir uns von Prehm & Klare, stets rundum versorgt.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!

Seit Mai 2017 ist für Amazon-Händler, die Inhaber einer eingetragenen Wort-Marke sind, die Eintragung Ihrer Marken bei der modifizierten Amazon-Markenregistierung möglich. Doch weil das System neu ist und markenrechtliche Themen nicht immer einfach sind, kursiert viel Halbwissen und nur sehr wenige wissen, was Amazon tatsächlich vorhat und was demnächst für Probleme auf Sie zukommen können.

Unsere Kanzlei ist seit 17 Jahren fast ausschließlich im Markenrecht tätig und wir zählen auch hunderte Amazon-Händler zu unseren Kunden. Entsprechend erleben wir jeden Tag die Probleme und den Beratungsbedarf unserer Mandanten zum Thema Amazon und Markenrecht.

Die zukünftig anstehenden, ja geradezu revolutionären Neuerungen durch die neue amazon brand registry und was wirklich dahinter steckt, wollen wir mit den nächsten Beiträgen näher beleuchten.

Dabei soll es um die Vorteile der Amazon Markenregistrierung für Markeninhaber aber auch um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Markenregistrierung gehen.

Weiterlesen „Revolution durch amazon brand registry – die neue Amazon Markenregistrierung!“

Markenportrait: Aquapur-Wasserbetten


Registernummer: 302017103519
Anmeldetag: 05.04.2017

[Anzeige]

Wer wir sind!

Aquapur-Wasserbetten wurde von mir gegründet. Mein Name ist Oliver Klein und ich bin der Inhaber von Aquapur-Wasserbetten.

Der Anfang

Mit einem Ladengeschäft fing alles an und jetzt sind wir spezialisiert auf Ersatzteile und Wasserbetten Zubehör im Internet.

Im Jahr 2001 eröffnete ich meinen ersten Laden für Wasserbetten. Damals wurden Wasserbetten immer beliebter und bekannter und somit war ich als Fan und Besitzer meines eigenen Softside Wasserbett soweit mich selbstständig zu machen.

Gleichzeitig versuchte im mich immer mehr mit dem neuen Medium Internet zu arrangieren und kurz darauf ging die erste Homepage online. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Kunden über dieses Medium Internet auf unseren Laden aufmerksam.

Und wie gings weiter?

Die logische Folge war dann auch einen Online Shop zu etablieren. Es dauerte nicht all zu lange bis der Online Shop besser funktionierte als der Laden selbst und dann wurde er schließlich geschlossen.

So sind wir seit vielen Jahren ausschließlich im Internet mit diversen Online Shops im Geschäft und haben uns auf Wasserbetten Zubehör und Ersatzteile spezialisiert.

Unsere Stärke liegt darin für jede Art von Wasserbett ein passendes Ersatzteil zu finden und zu liefern. Sonderanfertigungen bei Wasserkernen oder auch Bezügen sind für uns kein Problem. Darin sind wir ein absoluter Profi.

Es gibt nur wenige Wasserbetten, die so extrem im Aufbau sind, dass wir dafür kein Ersatzteil liefern können. Für aber 95% aller Wasserbetten können wir etwas anfertigen lassen und innerhalb weniger Wochen liefern.

www.aquapur-wasserbetten.com

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke

Neben sehr erfolgreichen Apothekern betreut unsere Kanzlei natürlich auch viele innovative Mandanten, die Apotheken im Marketing betreuen.

Eine dieser Agenturen hatte für einen Kunden mit uns zusammen eine Vorratsmarke angemeldet und die passende .de, .com und .eu gesichert.

Letztlich hatte der Agenturkunde aber finanzielle Probleme, so dass die Agentur jetzt die Marke und die Domains selbst vermarkten/verkaufen will. Die Marke wurde nie benutzt, ist also noch jungfräulich.

Die Marke ist eine Wortmarke!

Sie heißt „apothekenruf“ und genießt Priorität vom 11.04.2007 – ist also schon 10 Jahre alt.

Die Marke ist an die gängigen Begriffe im medizinischen Bereich, nämlich „Notruf“, „Arztnotruf“ usw. angelehnt und daher sehr eingängig.

Die Marke ist aufgrund des weitreichenden Klassenverzeichnisses offensichtlich vielseitig einsetzbar.

Der Kaufpreis für das Rechtepaket (Marke und Domains) ist frei verhandelbar. Angebote richten Sie bitte an prehm@prehm-klare.de

Weiterlesen „apothekenruf – Wir helfen unseren Mandanten beim Verkauf einer DE-Wortmarke“

Holstein Kiel seit 117 Jahren ohne eigene eingetragene Marke

Quelle: KSV Holstein v. 1900 e.V.
Wir gratulieren Holstein Kiel ganz herzlich zum 2. Ligaaufstieg!

Nun wollten wir an dieser Stelle die eingetragenen Marken des Vereins darstellen. Zu unserer Überraschung mussten wir aber feststellen, dass der Verein tatsächlich keine einzige Marke besitzt. Das mag ja im Laufe der letzten 36 Jahre nicht notwendig gewesen sein, aber mit der 2. Bundesliga wird nunmehr auch das Merchandising des Vereins in ganz andere Regionen aufsteigen. Dies sollte natürlich durch eingetragene Marken – mindestens für Deutschland eingetragene DE-Marken – abgesichert werden, um sich vor Trittbrettfahrern schützen zu können, die z.B. billige Plagiate herstellen und über eBay, amazon usw. verkaufen. Der seit 2009 bei Holstein Kiel tätige Geschäftsführer Schwenke wird dies jetzt sicherlich kurzfristig nachholen, um den Verein auch an dieser Stelle zweitligareif zu machen.

Zum Schutz kommt unseres Erachtens als allererstes das Vereinswappen in Betracht, welches auf diversen Merchandising-Artikel von Holstein Kiel zu finden ist. Man würde insoweit eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.

Die Kieler sind aber auch unter dem Namen „Die Störche“, „Kieler Störche“, „STÖRCHECLUB“ bekannt. Dieser Begriff könnte als sogenannte Wortmarke registriert werden.

Welche Kosten kommen auf den Verein zu? Die amtlichen Gebühren pro Marke richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede Klasse kostet vereinfacht ausgedrückt 100,- EUR Amtsgebühren. Man erhält Schutz für 10 Jahre und kann die Marke dann immer wieder verlängern. Wenn man sich an dieser Stelle mal bei einem 2.Ligaverein wie St. Pauli orientiert, stellt man fest, dass es im Merchandisingbereich üblich ist, sich breiter aufzustellen und auf jeden Fall Bekleidung, Taschen, Regenschirme, Schlüsselanhänger, Tassen, Druckereiprodukte usw. zu schützen. Mit 10 sogenannten Nizza-Klassen sollte man also schon rechnen, was dann mal 1.000,- EUR Amtsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt nach sich zieht. Also liebes Holstein Kiel, gebt nicht alles Geld für den Stadionumbau aus, sondern sorgt mal für den registerlichen Schutz Eurer Marken!

Markenportrait: vollgeherzt

vollgeherzt
Registernummer: 302017102384
Anmeldetag: 08.03.2017

[Anzeige]

Ausfüllbücher von Leo Vollgeherzt

In der Buchserie „vollgeherzt“ von Leo Vollgeherzt ist ein umfassendes Sortiment an Ausfüllbüchern für verschiedenste Anlässe enthalten. Die Besonderheit ist, dass in aktiver Kooperation zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten jedes Ausfüllalbum eine persönliche beiderseitige Note erhält. Jedes Buch wird hochwertig gedruckt in einem großen quadratischen Format geliefert. Das Cover ist hochglänzend veredelt.

Hier einige beispielhafte Varianten:
• Als Geschenkidee für Lieblingsmenschen
• Als Geschenkidee für den Freund
• Als Geschenkidee für die Freundin
• Als Geschenkidee für die Mama
• Als Geschenkidee für den Papa
• Als Geschenkidee für den Opa
• Als Geschenkidee für die Oma
• Als Geschenkidee für den Nachbarn
• Als Geschenkidee für die Nachbarin
• Als Geschenkidee für den Bruder
• Als Geschenkidee für die Schwester
• Als Geschenkidee für den Cousin
• Als Geschenkidee für die Cousine
• Als Geschenkidee für den Kollegen
• Als Geschenkidee für den Vorgesetzten

Das perfekte Geschenk für einen lieben Menschen!

Bitte fühlen Sie sich „vollgeherzt“
Ihr Leo Vollgeherzt

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Shomato

Shomato
Registernummer: 302016111847
Anmeldetag: 30.12.2016

[Anzeige]

SHOMATO – Ein Fotomagazin der besonderen Art.

Auf Shomato zeigen die beiden Initiatoren, Mareike Suhn und Christian Geisler, nicht nur eigene Fotostrecken zu den Themen People, Places und Travel.

„Wir verstehen uns als eine besondere, als eine einzigartige Plattform für künstlerische Fotografie. Entscheidend ist die Art, wie ein Bild entsteht, wie es wirkt und was es transportiert“.

Emotionen transportieren, Menschen porträtieren und den Betrachter faszinieren – das ist es, was Shomato als modernes Online Fotomagazin erreichen will. Fotografen aus aller Welt können dabei helfen, indem sie eigene Bilderstrecken einreichen. Auf diese Weise können ambitionierte – und vielleicht noch unbekannte – Fotokünstler auf Shomato Bilder veröffentlichen und so die eigene Arbeit einem breiten Publikum präsentieren.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Giffel

Giffel
Registernummer: 302016109189
Anmeldetag: 11.10.2016

[Anzeige]

Um die Interessen von kleinen Handwerkern oder Dienstleistern zu vertreten wurde das Netzwerk für Kleinunternehmer Giffel e.V. im Oktober 2017 in Hannover gegründet. Herzstück ist unsere App, mit der ein Unternehmer Rechnungen in fünf Minuten erstellen und versenden kann.

„Giffel“ ist ein zusammengesetztes Wort aus Gilde und Gaffel, und soll symbolisch an die Zünfte im Mittelalter erinnern. Wie eine Zunft möchten wir unsere Mitglieder schützen und unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir die Marke „Giffel“ als Verein betreiben.

Wir arbeiten ehrenamtlich und setzen die Beiträge ausschließlich für unsere Mitglieder ein.“Handwerk verbindet“, und gerade bei den kleinen Unternehmen leisten wir einen wertvollen Beitrag kulturelle oder sprachliche Barrieren zu überwinden.

Unsere Marke „Giffel“ wurde durch das Büro Prehm & Klare zu einem eingetragenen Markenzeichen, und wir bedanken uns außerordentlich für die gute Beratung, und die professionelle Umsetzung von Herrn Rechtsanwalt Prehm und seinem Team.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: team healthy

Team Healthy Logo, vegane Ernährungsberatung, vegan abnehmen, Markenservice
Registernummer: 302016101834
Anmeldetag: 01.03.2016

[Anzeige]

Team Healthy – Vegane Online-Ernährungsberatung

Team Healthy ist eine Online-Ernährungsberatung, die sich auf die Umstellung zu einer veganen Ernährung spezialisiert hat. Die Ernährungsberatung richtet sich an alle Leute, die Interesse haben, dauerhaft an Gewicht zu verlieren oder aus gesundheitlichen Gründen auf eine gesunde vegane Ernährung umstellen möchten und dies ganz ohne zu hungern und Kalorien zu zählen.

Gegründet wurde Team Healthy von Jenny Krepp. Die Idee zu Team Healthy hatte Gründerin Jenny Krepp zwar schon 2015, aber wie viele Ideen, brauchte auch diese etwas Zeit, gedanklichen zu reifen und hat eine persönliche Vorgeschichte. Anfang 2013 stellte Jenny quasi über Nacht ihre Ernährung auf vegan um und erlebte eine vollkommene körperliche und geistige Veränderung. „Seitdem ich mich vegan ernähre, fühle ich mich körperlich leichter und geistig klarer. Das hat mich so fasziniert, dass ich seitdem sehr viele wissenschaftliche Bücher zum Thema vegane Ernährung gelesen habe. Nachdem ich an mir selbst erlebt habe, welche Auswirkungen meine Ernährungsumstellung bis heute noch hat, wollte ich meine Erfahrung und Wissen unbedingt weitergeben. Also entschloss ich mich, mich weiterzubilden“.

2016 hat Jenny den „Plant Based Nutrition“ Kurs von Dr. T Collin Campbell (Cornell University – eCornell – USA) abgeschlossen und sieht es als ihre persönliche Mission an, ihr Wissen weiterzugeben und andere Menschen bei ihrem Weg zu einer gesunden veganen Ernährung zu unterstützen. Weitere Informationen zu Team Healthy und zur Geschichte von Team Healthy Gründerin Jenny finden Sie hier.

Nach mehreren Monaten intensiver Arbeit, ging im Februar 2017 die Website von Team Healthy online.

Die Teilnehmer der veganen Ernährungsberatung erfahren eine mehrwöchige Ernährungsumstellung begleitet durch Webinare, Onlinesupport und Motivation durch Ernährungsberaterin Jenny. Im Mitgliederbereich finden sich außerdem nützliche Tools zur Umstellung wie vegane Rezepte, eine Einkaufsliste, ein Wochenplan, wissenswerte und wissenschaftliche Informationen zur veganen Ernährung, Ratschläge und Tipps rund um die Umstellung und ein Forum zum Austausch für alle Teilnehmer.

Team Healthy bietet drei zeitlich unterschiedliche Online-Ernährungsberatungsmodelle an. Diese unterscheiden sich in der Laufzeit von 3, 6 und 12 Monaten. Somit soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmer die Laufzeit der Ernährungsberatung auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: procomin

procomin
Registernummer: 302014002030
Anmeldetag: 24.03.2014

[Anzeige]

Marken- und Firmenportait: procomin – Leidenschaft, die Leistung schafft

Wer immer denselben Weg geht, bleibt auf der Strecke.

Warum trainieren Profis sechs bis acht Stunden täglich, um Höchstleistungen zu erzielen? Welche Rolle nimmt dabei der Trainer ein? Und was meinen Sie: Ist Boris Becker nach seinem ersten Wimbledon-Sieg in den Endlos-Urlaub entschwunden? Oder hat er weiterhin seine Stärken mit konsequentem Training perfektioniert?

Auf dem Trainermarkt für Verkauf und Führung gibt es eine Vielzahl sogenannter „Experten“, die mitunter sogar unzählige Lehrbücher u.a. über „Die Bedeutung des Systemischen Coaching am Beispiel des Fallschirmspringens“ geschrieben haben – ohne jedoch ein einziges Mal selbst gesprungen zu sein. Offen gesagt: Wir von procomin haben bis heute kein einziges Buch geschrieben. Denn wir „springen“ lieber für unsere Kunden, jeden Tag aufs Neue. Nun haben Sie die Wahl: Mit wem möchten Sie lieber trainieren?

Um beim Sport zu bleiben: Das procomin Training ist durchaus mit dem Vorgehen eines Leistungssportlers vergleichbar. Denn Spitzensportler erzielen Höchstleistungen nur durch konsequentes und gezieltes Training. Um als Führungskraft oder Verkäufer Höchstleistungen zu erzielen, braucht es Trainer aus der Praxis – für die Praxis. Und ein passendes firmeninternes oder firmenexternes Trainingskonzept. Ausgereift und einfach. Einfach genial.

Nur wenn Sie etwas verändern, wird sich etwas verändern.

procomin unterstützt seine Kunden wirkungsvoll mit Training | Coaching | Developing. Wir fokussieren uns dabei auf praxisorientierte Führungstrainings und Verkaufstrainings:

  • Wie machen wir aus „An-Gestellten“ eigenverantwortliche „Mit-Arbeiter“?
  • Wie wird ein „Vor-Gesetzter“ zum begeisterungsfähigen „Vor-Bild“, wie der „Außen-Dienstler“ zum abschlussstarken „Kunden-Betreuer“?
  • Wie begeistern wir Menschen für Herausforderungen und motivieren sie zum konstruktiven Umgang mit Veränderungen?
  • Wie schaffen wir aus Individuen mit Einzelinteressen belastbare Gruppen mit schier unerschöpflicher Kreativität und gemeinsamen Zielen?
  • procomin findet mit Ihnen gemeinsam konkrete Antworten: Antworten, die Sie mit uns erfolgreich in die Tat umsetzen können. Dabei werden wir Ihnen stets ein unbequemer Freund und professioneller Partner sein, indem wir Sie auf neue Wege führen – und gemeinsam an Ihr Ziel.

    procomin stellt den Erfolgsfaktor Mensch mit seinen Talenten und Fähigkeiten in den Vordergrund: Die Zielsetzungen unserer Kunden und Bedürfnisse unserer Teilnehmer sind der Maßstab unseres Fo[e]rderns.

    procomin unterstützt Sie dabei mit einem Team aus nachweislich erfolgreichen und erfahrenen Praktikern: Alle Trainer verfügen über langjährige Führungs- und Verkaufserfahrung im gehobenen und Top-Management – aus der Praxis – für die Praxis. Nebenbei: Nichts macht süchtiger als Erfolg…

    logoprocomin

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Markenportrait: MFACE

    MFACE
    Registernummer: 302016105037
    Anmeldetag: 01.06.2016

    [Anzeige]

    MFACE | KieferGesichtsZentrum München

    München: Praxisklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Funktion und Ästhetik vereinen – in einer Praxisklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Plastische und Ästhetische Chirurgie. Das Gesicht ist dabei Schnittmenge und Schwerpunk eines umfangreichen Leistungsangebots, welches das gesamte Leistungsspektrums der beiden Fachgebiete abdeckt. Das ist die Idee von MFACE, dem neuen KieferGesichtsZentrum im Herzen von München-Pasing. MFACE, das sind wir, der Privatdozent Dr. Dr. Denys J. Loeffelbein, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, und Dr. Daniel Lonic, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

    Unsere Praxis mit integrierter Klinik ist auf einer Etage mit fast 600 qm hochmodern und bestens ausgestattet. Insgesamt stehen uns fünf Behandlungsräume für tageschirurgische Eingriffe und in der praxisintegrierten Klinik zwei hochmoderne OP-Räume sowie ein komfortables Patientenzimmer für eine längere, persönliche Betreuung zur Verfügung.

    Spezialisiert haben wir uns auf Kieferchirurgie, Funktionelle und Rekonstruktive Chirurgie sowie Ästhetische Chirurgie. Dazu zählen ästhetisch-chirurgische Eingriffe – vom Facelift über Laser- und Botox-Behandlungen bis zur Brustvergrößerung – aber auch klassische zahnchirurgische Eingriffe wie das Setzen von Zahn-Implantaten oder Weisheitszahnentfernungen. Dabei setzen wir auf modernste OP- und Diagnoseverfahren.

    Das Besondere an MFACE ist, dass wir darüber hinaus nicht nur besondere Leistungen wie beispielsweise die Korrektur von Kieferfehlstellungen und Fehlbildungen anbieten, sondern dass wir beide parallel als leitende Ärzte am benachbarten HELIOS Klinikum München West tätig sind. Ob ambulante Vor- und Nachbehandlung in der Praxis oder notwendiger stationärer Eingriff: Wir können unseren Patienten so eine kontinuierliche persönliche ärztliche Betreuung gewährleisten. Der Patient wird komplett von seinem bereits bekannten und vertrauten Facharzt beraten, behandelt und operiert und kann zusätzlich auch auf einen organisatorisch- und administrativ optimierten Ablauf aus einer Hand zählen: Ohne Reibungsverluste werden ambulante und stationäre Therapie sowie die entsprechende Nachsorge perfekt aufeinander abgestimmt.

    Durch diese lückenlose Versorgung und die fachliche Kombination von funktionaler und ästhetischer Chirurgie profitieren unsere Patienten von einer neuen Qualität der Behandlung. „Function and Aesthetics Combined in Excellence“ – dieser Satz ist Idee und Maßstab zugleich. Und beschreibt, wofür unsere Marke steht: MFACE | KieferGesichtsZentrum München.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Stellungnahme der Stadt München zum Markenstreit „Oktoberfest“

    Karussel-OktoberfestIm Rahmen der Erstberichterstattung zur Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München hatten wir das Presseamt der Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Jetzt erreichten uns die Antworten auf unseren Fragenkatalog.

    Stellungnahme der Stadt München zu unseren Fragen:

    „…kann ich zu der Markenanmeldung „Oktoberfest“ zusammenfassend Folgendes mitteilen:

    Die Landeshauptstadt München betreibt den rechtlichen Schutz der Marke Oktoberfest. Ziel der Markenanmeldung ist es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen. Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts „Oktoberfest“ durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.
    Die Stadt betreibt einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand für die Veranstaltung. Gleichzeitig tut sie sich immer schwerer, wegen der Kommerzialisierung des Fests durch Dritte, das Image ihrer eigenen Veranstaltung zu bestimmen.
    Deshalb soll die Marke Oktoberfest gegen Missbrauch verteidigt werden – jedoch mit Augenmaß.“

    Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
    „Siehe oben“

    Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
    „Die Marke ist für eine Reihe von Nizzaklassen angemeldet, die aus dem Register ersichtlich sind.“

    Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
    „Dazu gibt es keine Einschätzung.“

    Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
    „Nein“

    Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
    „Siehe letzte Frage.“

    Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
    „Wir hoffen, dass dies nicht nötig sein wird.“

    Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
    „Diese vermeintliche Aufregung ist bis zur Landeshauptstadt München nicht durchgedrungen. Gewerbetreibende können aber sicher sein, dass die Stadt passende Lösungen für Marktteilnehmer finden wird. Nicht zuletzt kann die Marke Oktoberfest auch Geschäftsmodelle der heimischen Wirtschaft schützen.“

    Pokémon: Marke und Lizenz

    IMG_3564Nintendos Aktienkurs steigt um 52 Prozent, doch Analysten glauben, dass andere am Erfolg von „Pokémon Go“ verdienen. 30 Prozent des Umsatzes sollen an die Store-Betreiber Apple und Google gehen, 30 Prozent an den Anbieter und Entwickler von „Pokémon Go“ Niantic, ebenfalls 30 Prozent an The Pokémon Company und letztendlich 10 Prozent an Nintendo.

    Wie sieht es eigentlich aus mit den Rechten an „Pokémon“ und „Pokémon Go“?

    Am Ende der Kette steht die Nintendo Co., Ltd. aus Kyoto, Japan. Mit der Ausnahme der USA ist die japanische Nintendo Co., Ltd. rund um den Globus die eingetragene Inhaberin der Pokémon-Marken. Die US-amerikanischen Marken werden von der Nintendo of America Inc. aus Redmond gehalten.

    39762286
    Registernummer: DE 39762286
    Anmeldetag: 30.12.1997
    Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

    2514998
    Registernummer: US 2514998
    Anmeldetag: 08.12.2000
    Inhaber: Nintendo of America Inc.

    Die Nintendo Co., Ltd. lizenziert die Rechte aus den Marken an die The Pokémon Company aus Tokyo, Japan. Die The Pokémon Company ist selbst keine Inhaberin von Marken. Sie ist für die Vermarktung und weitere Lizenzierung von „Pokémon“ zuständig. Nintendo hält an diesem Unternehmen einen Anteil von 32 Prozent. Weitere Eigner sind die Creatures Inc. und die Game Freak Inc. aus Tokyo, Japan.

    Eine Lizenz ist eine Einräumung von Nutzungsrechten an der Marke. In Deutschland ist dies in § 30 Abs. 1 MarkenG geregelt:

    Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, Gegenstand von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder einen Teil dieses Gebiets sein.

    Die Einräumung einer Lizenz erfolgt durch Vertrag. Die Hauptpflicht des Lizenznehmers ist regelmäßig die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr, Hauptpflicht des Lizenzgebers die Einräumung des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer.

    Sofern dies vertraglich vorgesehen ist, kann der Lizenznehmer selbst Lizenzen an den ihm eingeräumten Rechten erteilen. In diesem Fall lizenziert die The Pokémon Company die Rechte weiter an die Niantic, Inc. aus San Francisco, USA. Niantic ist durch die Lizenz berechtigt, das von ihr angebotene und entwickelte Spiel mit „Pokémon Go“ zu kennzeichnen.

    015162647
    Registernummer: EM 015162647
    Anmeldetag: 01.03.2016
    Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

    Die vertragliche Einräumung von Rechten an einer Marke ist selbstverständlich nicht Großunternehmen vorbehalten. Jeder Markeninhaber, auch eine Privatperson, kann Lizenzen an seiner Marke vergeben. Bei der Vertragsgestaltung sind die Parteien gut damit beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der Teufel wie so oft im Detail steckt. Jeder Lizenzvertrag sollte ferner auf sein Spannungsverhältnis zum Wettbewerbs- und Kartellrecht überprüft werden.

    Markenportrait: Mount Natural

    Mount Natural
    Registernummer: 302016103717
    Anmeldetag: 20.04.2016

    [Anzeige]

    Mount Natural ist ein Hersteller qualitativ hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel mit einzigartiger Wirkstoff-Rezeptur. Die Idee kam dem Gründer Stefan Voss auf der Suche nach Nahrungsergänzungsmitteln, die der Körper zu einem hohen Anteil aufnehmen kann und die garantiert keine Schadstoffe und Zusatzstoffe enthalten. Das erste entwickelte Produkt Mount Natural Premium Curcuma vereint die hohe Bioverfügbarkeit, also die optimale Aufnahme der enthaltenen Wirkstoffe, und die Hochwertigkeit der im Labor auf Rückstände geprüften Rohstoffe. Darüber hinaus sind keine überflüssigen Konservierungsstoffe oder Füllmittel enthalten. Curcuma wurde als erstes Produkt gewählt, da es in der Traditionellen Chinesischen Medizin und indischen Heilmethoden wie Ayurveda seit Jahrtausenden zur Unterstützung von Heilprozessen sowie Prophylaxe diverser Krankheiten eingesetzt wird. Zu Wirkung von Curcuma gibt es auch zahlreich westliche Studienergebnisse.

    Das neustes Produkt von Mount Natural ist ein sehr reines und wirksames Magnesiumcitrat. Magnesium wird auch als „Mineral des Lebens“ bezeichnet.

    Warum Komposition und Inhaltsstoffe so wichtig sind?
    Ein Nahrungsergänzungsmittel, das dem Körper nicht in ausreichender Dosis und in der richtigen Wirkstoff-Kombination zugeführt wird, ist so gut wie wirkungslos.

    Nahrungsergänzungsmittel, die auf langfristige Einnahme für das gesteigerte Wohlbefinden ausgelegt sind, sollten dem Körper nicht zusätzlich langfristig Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen oder unerforschten gentechnisch veränderten Rohstoffen zuführen.

    Füllstoffe, Rieselhilfen und Trennmittel dienen der Kosteneinsparung in der Produktion. Warum sollten gesundheitsbewusste Menschen diese Mittel schlucken, um dem Hersteller höhere Gewinne zu bescheren? Ein Großteil dieser Zusatzstoffe sind in der langfristigen Wirkung noch gar nicht erforscht, einige sind nur in begrenzter Tagesdosis zugelassen.

    Konservierungsstoffe sind bei hochwertiger und sauberer Verarbeitung der Kapseln nicht notwendig und werden von einigen Herstellern nur aus Vorsicht zugefügt. Gerade die langfristige Einnahme von Konservierungsstoffen kann Allergien auslösen oder allergieähnliche Beschwerden hervorrufen. Saubere Produktion, hygienische Verpackung und kurze Transportwege ohne Lagerungszeiten sind die Alternative zur Einnahme von Konservierungsstoffen.

    Die Marke Mount Natural vereint alle diese hohen Qualitätsanforderungen bei jedem seiner Produkte.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Markenportrait: konformität 4.x

    302016102511
    Registernummer: 302016102511
    Anmeldetag: 17.03.2016

    [Anzeige]

    Das inhabergeführte Ingenieurbüro mr-technik bietet Dienstleistungen im Bereich der europäischen Konformitätsbewertung und Qualitätsmanagement an.

    Das Leitmotiv von mr-technik lautet: Produktkonformität durch Prozessintegration. Mit den Kunden werden Möglichkeiten entwickelt, um den Konformitätsbewertungsprozess optimal in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen zu integrieren. Um ein lebendiges System zur Konformitätsbewertung im Unternehmen zu verankern, werden bestehende betriebliche Strukturen, Systeme, Prozesse, die „Sprache des Unternehmens“ sowie die Mitarbeiter miteinbezogen.

    Die Marke konformität 4.x – nachhaltig und wertschöpfend bezeichnet den ganzheitlichen Ansatz als das optimale Zusammenspiel aller konformitätsrelevanten Informationen im Unternehmen.
    In der konformität 4.x – Strategie werden die Themenfelder: Organisation, Prozesse, Systeme, Wissen und Innovation im individuellen betrieblichen Umfeld betrachtet.
    Das Ziel dabei ist: ein auf das Unternehmen passendes individuelles Umsetzungskonzept zu entwickeln anstatt „ein System von der Stange dem Unternehmen überzustülpen“.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Markenportrait: DOCBOX

    302015107935
    Registernummer: 302015107935
    Anmeldetag: 17.11.2015

    [Anzeige]

    aktivweb ist Lösungslieferant kaufmännischer Geschäftsprozesse, digitaler Archivierung sowie CMS-Systeme und Webanwendungen. Mit mehr als 20 Mitarbeitern und 4 freiberuflichen Experten konzipiert und implementiert das Unternehmen Web- und CMS-Anwendungen im deutschsprachigen Raum, in Österreich und der Schweiz, vorwiegend auf Basis von Typo3 und Magento.

    Mit ihrem Softwareprodukt DOCBOX®, über 40 autorisierten Vertriebspartnern und mehr als 10.000 Benutzern zählt aktivweb zu den führenden Entwicklungs- und Vertriebsunternehmen auf dem nationalen Wachstumsmarkt für Archivierungs- und digitales Dokumentenmanagement. Die DOCBOX® verbindet revisionssichere Archivierung-, professionelles Dokumentenmanagementsystem und Workflow-Management zu einer wegweisenden Enterprise Content Management-Lösung. Die Bestandskunden kommen nahezu aus allen Branchen und allen Größenordnungen – von globalen Konzernen, innovativen mittelständischen Betrieben bis zu Einzelunternehmen.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Markenportrait: Stolzenburg Security

    302012004274
    Registernummer: 302012004274
    Anmeldetag: 19.04.2012

    [Anzeige]

    Die Stolzenburg Security GmbH, der freundliche Sicherheitsdienst Berlin, bietet unsere Dienstleistungen seit dem Jahre 2004 an. Hilfsbereite & top ausgebildete Mitarbeiter verschafften uns einen so guten Ruf in der Branche, dass wir mittlerweile für viele öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland tätig sind. Gerade deshalb war es für uns unumgänglich, unser Logo bzw. unsere Marke europaweit schützen zu lassen. Hierzu haben wir uns einen kompetenten Partner ausgesucht, die Kanzlei Prehm & Klare, mit dessen Arbeit wir sehr zufrieden sind.

     

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

    dpma+euipo

    Kein Markenschutz für PEGIDA

    Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stehen der Anmeldung der Wortmarke PEGIDA die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Nach dieser Norm sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

    Die Bezeichnung PEGIDA stehe als schlagwortartige Bezeichnung für eine Anti-Islambewegung in Deutschland und sei als solche mittlerweile bekannt. Daher werde der Verkehr diese Bezeichnung wegen seiner entsprechenden Verwendung in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel für ein bestimmtes Unternehmen verstehen.

    pegida+dpma

    Weiterlesen „PEGIDA: DPMA sagt keine Unterscheidungskraft, EUIPO sagt Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“

    BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens

    Foto von Stephan Baumann
    Foto von Stephan Baumann

    Die Nachteile des Unternehmenskennzeichens

    BGH, Beschluss vom 15.10.2015, I ZB 44/14 – LIQUIDROM: „Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist.“

    Weiterlesen „BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens“