OLG Frankfurt: keine irreführende Werbung mit ®, falls …

… falls eine bestehende Marke lediglich geringfügig abgewandelt wird und sich die Abweichungen in dem Rahmen halten, der den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.

In Abgrenzung zu den Fällen, in denen überhaupt kein Markenschutz besteht, hat das OLG Frankfurt erneut über einen Fall entschieden, in welchem der Verwender des Symbols ® Inhaber einer Wort-/Bildmarke ist, in einem Angebot bei Amazon jedoch nur einen Wortbestandteil dieser Marke mit dem Symbol ® kennzeichnete.

Dies stelle in dem konkreten Fall keine irreführende Werbung dar. Denn bei dem mit dem Symbol ® gekennzeichneten Wortbestandteil handele es sich um den allein kennzeichnungskräftigen Bestandteil der Wort-/Bildmarke. Die Weglassung der weiteren Bestandteile verändere deshalb den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht maßgeblich.

Leitsätze:

  1. Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz beansprucht („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es gleichwohl an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 MarkenG darstellt.
  2. Eine Wort-/Bildmarke wird auch durch Verwendung eines Wortbestandteils allein rechtserhaltend benutzt, wenn dieser Wortbestandteil für sich kennzeichnungskräftig ist, weitere Wortbestandteile rein beschreibenden Charakter haben und die Bildbestandteil so unauffällig sind, dass sie vom angesprochenen Verkehr vernachlässigt werden (im Streitfall bejaht).

Entscheidung im Volltext: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17