Warnung vor nicht amtlichen Schreiben

Betrüger fordern Markenanmelder mit gefälschten Unterschriften eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters zu Überweisungen auf – DPMA hat strafrechtliche Ermittlungen veranlasst.

Pressemitteilung des DPMA vom 13.07.2022

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: BIPR

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: WIPTO

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Dieses Exemplar der WIPTO – World International Patent and Trademark Observer aus Warschau und einem Bankkonto in Vilnius zeichnet sich durch die Seltenheit aus, dass ein Stempel, eine Unterschrift und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite vorhanden sind.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: DPMA (!)


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Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Momentan ist eine Rechnung im Umlauf, die das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts sowie eine Unterschrift von Personen aus dem Marken- und Designbereich enthält und zur Zahlung einer bestimmten Summe auf ein ausländisches Konto auffordert. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPATD

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Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Das IPATD informiert den Anmelder, dass seine Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen worden sei und geeignet sei, in das „International Patent and Trademark Directory“ eingetragen zu werden. Der Mitgliedsbeitrag für 1 Jahr: 1.493,00 EUR.

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IOIP

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

In diesem Fall wünscht die IOIP-„International Organisation Intellectual Property“ von dem Markenanmelder die Zahlung von 1.956,00 EUR.

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Wechsel des Bankkontos des EUIPO

Am 17. Februar 2018 ändert sich eines der Bankkonten des EUIPO, das Nutzer zur Überweisung von Gebühren, zum Auffüllen des laufenden Kontos und zur Entrichtung sonstiger Entgelte benutzen können.

Das Konto bei der BBVA (Banco Bilbao Vizcaya Argentaria) steht nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen können Nutzer Zahlungen auf ein Konto bei der Banco Santander vornehmen. Das Konto bei der CaixaBank bleibt unverändert.

Aus diesem Anlass raten wir zur erhöhten Aufmerksamheit. Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Diese Unternehmen geben sich klangvolle Namen wie IPO – Intellectual Property Office, EPR – European Patent and Trademark Registration oder Register der Deutschen Marken, Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Schreiben. Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem EUIPO.

Das EUIPO versendet niemals Rechnungen oder Schreiben an Nutzer, in denen zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen aufgefordert wird.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markenregistrierungen

Aus gegebenem Anlass und auf vielfachen Wunsch der Leser unseres Blogs möchten wir darauf hinweisen, dass die Markenregister der Markenämter problemlos auslesbar sind und die Markenämter in erheblichem Ausmaß Geld damit verdienen, große Datenmengen an professionelle Datenbankanbieter zu verkaufen. Dabei bringt es aber zwangsläufig mit sich, dass auch subversive Individuen und betrügerische Organisationen darauf setzen, dass ungeübte Markeninhaber auf deren Angebot reinfallen.

Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echt aus und suggerieren den Eindruck, als ob diese vom Markenamt selbst stammen. Zahlt der Leichtgläubige auf diese größtenteils überhöhten Verlängerungsangebote zur Markenregistrierung, ist nicht nur sein Geld sinnlos verschwendet, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig die Marke verloren.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Register der Deutschen Marken

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Ungewöhnlich offen geht man damit beim Register der Deutschen Marken um: „Die Registrierung der Marke beim Register der Deutschen Marken sowie die Zahlung in Höhe von 770,00 EUR, die für das Entstehen und Bestehen des rechtlichen Schutzes der Marke und für sonstige Rechtsfolgen im Deutschen Patent- und Markenamt irrelevant ist, kann spätestens bis zum 10.05.2017 per SEPA-Überweisung auf folgendes Bankkonto erfolgen.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Monitoring Organization ITMORG

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

In diesem Fall wünscht die „International Trademark Monitoring Organization“ von dem Markenanmelder die Zahlung von 1.899 EUR.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPO – Intellectual Property Office

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Vor diesem besonders dreisten Kandidaten warnt selbst das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: EPR – European Patent and Trademark Registration

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Der heutige Kandidat, das EPR – European Patent and Trademark Registration mit angeblichen Niederlassungen in Brüssel, München und Madrid und einer Bankverbindung in Bulgarien, möchte gerne 1.985,65 € von Ihnen haben.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: Verzeichnis von Landesmarken oder auch Zentrales Grundregister für Marken und Patente mit gar wundersamen Formulierungen.
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Umbenennung des HABM in EUIPO

Ab dem 23.03.2016 trägt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Bezeichnung Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), und die Gemeinschaftsmarke wird fortan als Marke der Europäischen Union bezeichnet.

Unseriöse Unternehmen könnten sich diese Umbenennung zu Nutze machen und Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen mit dem Anschein amtlicher Dokumente an Markenanmelder oder Markeninhaber versenden.

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Publication Register

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Trademark Publication Register

ITPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: ITIPR

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: ITIPR – International Trademarks and Intellectual Property Register

ITIPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPP

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Patent Portal, das sich mit schneidigen Niederlassungen London, Brüssel, Madrid schmückt, offenbar aber in Vilnius ansässig ist. Für happige 1.988,00 € bekommt man einen Eintrag im IPP, den man auf der Webseite begutachten kann – oder auch nicht:

Screenshot:
WATF

International Patent Portal:
IPP

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: OHIM (!)

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Besonders kriminell: Hier wird sogar Name und Anschrift des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt verwendet. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unterhält jedoch kein Konto bei der Raiffeisenbank und versendet sowieso niemals Rechnungen.

Warnung

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: TPR

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

TPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: IPTMR

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Das Schreiben des IPTMR erreichte unseren Mandanten einen Tag nach Einreichung der Anmeldung. Erhöhte Vorsicht ist geboten!

IPTMR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices