Fundstücke: Filmtitel als Marke II

Die Liste der 10 erfolgreichsten Filme 2000 bis 2009 liest sich außerordentlich langweilig, da sie ausschließlich aus sogenannten Franchisefilmen besteht. Daher wundert es auch nicht, dass alle Filme durch Marken abgesichert sind.

  1. $ 1129.2 Lord of the Rings: The Return of the King, The (2003)
    Marke THE RETURN OF THE KING (EM02209161)
    Inh. The Saul Zaentz Company
  2. $ 1060.6 Pirates of the Caribbean: Dead Man’s Chest (2006)
    Marke PIRATES OF THE CARIBBEAN: DEAD MAN`S CHEST (DE30611748)
    Inh. DISNEY ENTERPRISES INC.
  3. $ 1001.8 Dark Knight, The (2008)
    Marke THE DARK KNIGHT (EM06447189)
    Inh. DC Comics
  4. $ 968.7 Harry Potter and the Sorcerer’s Stone (2001)
    zahlreiche Marken SORCERER’S STONE, Inh. Warner Bros. Entertainment
    zahlreiche Marken DER STEIN DER WEISEN, Inh. Time Warner Entertainment
  5. $ 958.4 Pirates of the Caribbean: At World’s End (2007)
    Marke PIRATES OF THE CARIBBEAN: AT WORLD’S END (DE30712685)
    Inh. DISNEY ENTERPRISES INC.
  6. $ 937.0 Harry Potter and the Order of the Phoenix (2007)
    zahlreiche Marken HARRY POTTER AND THE ORDER OF THE PHOENIX
    Inh. Warner Bros. Entertainment
    Marke HARRY POTTER UND DER ORDEN DES PHÖNIX (DE30329550)
    Inh. Warner Bros. Entertainment
  7. $ 924.7 Lord of the Rings: The Two Towers, The (2002)
    Marke THE TWO TOWERS (EM02209195)
    Inh. The Saul Zaentz Company
    Marke THE LORD OF THE RINGS THE TWO TOWERS (EM03029378)
    Inh. The Saul Zaentz Company
  8. $ 902.5 Shrek 2 (2004)
    Marke SHREK (EM01653146)
    Inh. DreamWorks Animation L.L.C.
  9. $ 892.2 Harry Potter and the Goblet of Fire (2005)
    zahlreiche Marken HARRY POTTER AND THE GOBLET OF FIRE
    Inh. Warner Bros. Entertainment
    Marke DER FEUERKELCH (DE30084506)
    Inh. Warner Bros. Entertainment
  10. $ 885.4 Spider-Man 3 (2007)
    zahlreiche Marken SPIDER-MAN
    Inh. Marvel Characters, Inc.

Sortierung: nach Einspielergebnis in Mio. USD.
Marken: nur Geltungsbereich Deutschland
Quelle: eigene Recherche
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Fundstücke: Filmtitel als Marke

In Anschluss an den Artikel von heute Morgen: Zwei Fundstücke für alle Fans des jungen Tom Cruise.

Die deutschen Wort-/Bildmarken TOP GUN (Az. 1146675) mit Anmeldepriorität vom 11.06.1988, Klassen 09, 16, 25, 28 und DAYS OF Thunder (Az. 1171989) mit Anmeldepriorität vom 26.02.1990, Klassen 09, 25, 28.

Markeninhaberin ist die Paramount Pictures Corp.

Marke Top Gun
Marke Top Gun

Marke Days of Thunder
Marke Days of Thunder

Fallout – und der Schutz von Filmtiteln

Zur Zeit macht die Nachricht die Runde, dass Bethesda die Filmrechte für Fallout gesichert habe.

Absehen von der Befürchtung des Autors dieses Artikels, dass aus einem großartigen Computerspiel wieder ein richtig mieser Film wird, ist bemerkenswert, dass Bethesda eine Marke für „motion picture films about a post-nuclear apocalyptic world“ in den USA angemeldet hat. Die Anmeldung eines Filmtitels als Marke ist in Deutschland eher ungewöhnlich, wenngleich nicht ausgeschlossen.

Wie kann ein Filmtitel geschützt werden?

1. als Werktitel,
2. als Marke,
3. als urheberrechtlich geschütztes Werk.

Die häufigste Schutzform eines Filmtitels ist der Werktitelschutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Um dem Schutz zugänglich zu sein, muss der Titel zunächst Kennzeichnungskraft besitzen, wobei jedoch ein Mindestmaß an Individualität ausreicht. Bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft sind die Gerichte sehr großzügig.

Der Werktitelschutz entsteht ohne eine förmliche Eintragung, nämlich mit der Aufnahme der Benutzung für ein bestimmtes Werk im geschäftlichen Verkehr. Ist ein Werk noch nicht vorhanden, aber in Vorbereitung, fingiert eine Titelschutzanzeige die Aufnahme dieser Benutzung. Dies ist einerseits von Vorteil, da der Schutz schnell und kostenlos erlangt wird. Andererseits ist ein Titelschutz auf Vorrat, z.B. für noch nicht in Vorbereitung befindliche Filme, nicht möglich.

Der Werktitelschutz endet mit der endgültigen Benutzungsaufgabe des Titels. Nach einer charmanten Ansicht des OLG Düsseldorf sei dies bei Filmen niemals der Fall, da diese immer wieder abgespielt werden können.
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