Umwandlung der Internationalen Registrierung

Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009.

Der gestrige Artikel befasste sich mit der Abhängigkeit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät). Heute geht es um die Umwandlung einer Internationalen Registrierung in eine nationale Marke (Transformation).

Gemäß Artikel 9 quinquies PMMA kann eine im Rahmen des Artikels 6 PMMA gelöschte internationale Registrierung in eine nationale Marke umgewandelt werden.

Ein solcher Umwandlungsantrag ist binnen drei Monaten nach Löschung der internationalen Registrierung beim nationalen Markenamt zu stellen. Mit dem Umwandlungsantrag sind die amtlichen Gebühren zu entrichten, die für die jeweilige nationale Markenanmeldung gelten. Dem Antrag ist ferner eine Bescheinigung der WIPO über die frühere internationale Registrierung beizufügen.

Der große Vorteil einer solchen Umwandlung: Die Priorität der nationalen Marke entspricht dann der Priorität der früheren internationalen Registrierung.

Beispiel:

Der Markeninhaber erwirbt auf Basis seiner deutschen Marke eine internationale Registrierung mit Schutzbereich Schweiz, Türkei und USA. Die internationale Registrierung wird am 01.08.2006 eingetragen.

Am 01.08.2009 wird die deutsche Basismarke gelöscht, z.B. weil ihr ältere Rechte entgegen stehen. Aus der Akzessorietät folgt, dass auch die internationale Registrierung gelöscht wird.

Der ehemalige Markeninhaber kann jetzt einen Umwandlungsantrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, beim Türkischen Patentamt und beim United States Patent and Trademark Office stellen und dafür sorgen, dass seine frühere internationale Registrierung in drei nationale Marken umgewandelt wird. Die drei nationalen Marken besitzen nach ihrer Eintragung die Priorität vom 01.08.2006.

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