In den meisten Fällen tragen die Schreiben der Ämter den Namen des Sachbearbeiters einschließlich dessen Amtsbezeichnung.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt sieht das beispielsweise so
oder so
aus.
Man mag nicht umhinkommen, dass Bezeichnungen der Kollegen des estnischen Amtes etwas schneidiger klingen: