In Sachen Kundenzufriedenheit liegt Volvo laut der J. D. Power Studie 2011 für den deutschen Markt auf Platz 1 (Volvo Pressemitteilung) und folglich vor allen deutschen Marken.
Da ließen es sich die Schweden nicht nehmen, sich in einem Video bei ihren deutschen Kunden zu bedanken. Und bei BMW, Mercedes-Benz, Audi, Opel, VW und Porsche.
Was sagt das Markenrecht dazu?
Das Markenrecht ist sich zunächst gar nicht sicher, ob es überhaupt Anwendung findet. Denn die amtliche Begründung zum Gesetz über vergleichende Werbung – um eine solche handelt es sich hier – geht davon aus, dass der Gebrauch einer fremden Marke in der vergleichenden Werbung von vornherein nicht in den Anwendungsbereich des Markengesetzes fällt, weil der Gebrauch insoweit nicht für die eigenen Produkte des Benutzers erfolgt (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 2 Rn. 55).
Der EuGH ist der Ansicht, dass das Markengesetz nur dann eingreife, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt ist, was wiederum nur dann der Fall sei, wenn Verwechslungsgefahr vorliegt (EuGH, Urteil vom 12.06.2008, C-533/06), wobei offen geblieben ist, ob dies auch im Fall der identischen Benutzung einer Marke gilt.
Letztendlich wäre aber noch § 6 UWG zu beachten, der die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von vergleichender Werbung regelt.
[Update]
Volvo hat das Video aus seinem YouTube Account entfernt. Fühlte sich ein deutscher Hersteller auf den Schlips getreten?
Hei hei tollen Blog habt ihr da konnte mir viel wichtiges rauslesen, also Spitze weiter so LG Tom