Ab dem 23.03.2016 trägt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Bezeichnung Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), und die Gemeinschaftsmarke wird fortan als Marke der Europäischen Union bezeichnet.
Unseriöse Unternehmen könnten sich diese Umbenennung zu Nutze machen und Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen mit dem Anschein amtlicher Dokumente an Markenanmelder oder Markeninhaber versenden.
Solche Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)/Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
Das HABM/EUIPO versendet niemals Rechnungen oder Schreiben an Markenanmelder oder Markeninhaber, in denen zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen aufgefordert wird.
Wir raten zur erhöhten Aufmerksamkeit.
Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices