Für Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierungen) treten am 04.07.2015 zahlreiche Gebührenänderungen in Kraft, die die individuellen Gebühren der Vertragsstaaten betreffen. Die Gebührenänderungen beruhen auf den starken Änderungen des Wechselkurses von Schweizer Franken zu den jeweiligen nationalen Währungen. So waren bisher (und sind heute am 03.07.) für die Benennung der Europäischen Union individuelle Gebühren in Höhe von 1.111 CHF bis zu drei Klassen und 192 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse zu zahlen. Ab dem 04.07.2015 betragen die individuellen Gebühren der EU 912 CHF bis zu drei Klassen und 157 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse.
Quelle: WIPO, Madrid Highlights 2/2015