Wie lange gilt mein eingetragenes Geschmacksmuster / Design und kann ich es verlängern?
Der Schutz des eingetragenen Designs / Geschmacksmusters entsteht (gilt nur nicht für EU-Benutzungsdesigns) mit Eintragung ins Register, wobei natürlich der Anmeldetag als Prioritätstag noch wichtiger ist. Die Schutzdauer des eingetragenen Designs/Geschmacksmusters kannbis 25 Jahre anhalten, wenn man es regelmäßig verlängert. Die amtliche Anmeldegebühr wird zunächst für 5 Jahre bezahlt. Danach muss allerdings jeweils alle weitere 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr entrichtet werden, so dass der Schutz des Geschmacksmusters / Designs weiter besteht. Wird diese Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, verfällt der Schutz und es erfolgt automatisch nach Ablauf der letzten Frist eine Löschung aus dem Designregister. Sofern Sie Ihr Geschmacksmuster / Design also benötigen, sollten Sie es z.B. durch uns verwalten lassen. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre immer wieder erneut an die anstehende Verlängerung und führen dies führ Sie durch.
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Geschmacksmuster / Design Verlängerung beim DPMA und EUIPO
Geschmacksmuster / Design verlängern!
Geschmacksmusterschutz (seit 2014 Designschutz genannt) besteht seit dem Tag der Eintragung des Designs / Geschmacksmusters in das jeweilige Geschmacksmusterregister /jetzt Designschutzregister. Spätestens endet der Schutz für ein eingetragenes Geschmacksmuster / Designs 25 Jahre nach dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters.
WICHTIG! Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Geschmacksmusterschutzes /Designschutzes alle 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Diese kommt zur Anmeldegebühr also alle 5 Jahre hinzu. Wird diese Aufrechterhaltungsgebühr nicht fristgerecht an das zuständige Marken- und Patentamt entrichtet, so endet die Schutzdauer des Geschmacksmusters / Designs und es wird im Register gelöscht.
Die Aufrechterhaltungsgebühren bezüglich deutscher Geschmacksmuster /Designs beim DPMA und europäischer Geschmacksmuster beim HABM / ab 23.03.2016 EUIPO sind erstaunlicher Weise identisch. Hinsichtlich einer ursprünglichen Geschmacksmustersammelanmeldung /Designschutzsammelanmeldung werden die Verlängerungsgebühren für jedes einzelne Muster /Design dieser ursprünglichen Sammelanmeldung fällig. Hier gibt es keinen Rabatt mehr.
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