Wie lange gilt mein eingetragenes Geschmacksmuster / Design und kann ich es verlängern?
Der Schutz des eingetragenen Designs / Geschmacksmusters entsteht (gilt nur nicht für EU-Benutzungsdesigns) mit Eintragung ins Register, wobei natürlich der Anmeldetag als Prioritätstag noch wichtiger ist. Die Schutzdauer des eingetragenen Designs/Geschmacksmusters kannbis 25 Jahre anhalten, wenn man es regelmäßig verlängert. Die amtliche Anmeldegebühr wird zunächst für 5 Jahre bezahlt. Danach muss allerdings jeweils alle weitere 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr entrichtet werden, so dass der Schutz des Geschmacksmusters / Designs weiter besteht. Wird diese Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, verfällt der Schutz und es erfolgt automatisch nach Ablauf der letzten Frist eine Löschung aus dem Designregister. Sofern Sie Ihr Geschmacksmuster / Design also benötigen, sollten Sie es z.B. durch uns verwalten lassen. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre immer wieder erneut an die anstehende Verlängerung und führen dies führ Sie durch.
Kostenlose Erstberatung
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Geschmacksmuster / Design Verlängerung beim DPMA und EUIPO
Geschmacksmuster / Design verlängern!
Geschmacksmusterschutz (seit 2014 Designschutz genannt) besteht seit dem Tag der Eintragung des Designs / Geschmacksmusters in das jeweilige Geschmacksmusterregister /jetzt Designschutzregister. Spätestens endet der Schutz für ein eingetragenes Geschmacksmuster / Designs 25 Jahre nach dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters.
WICHTIG! Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Geschmacksmusterschutzes /Designschutzes alle 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Diese kommt zur Anmeldegebühr also alle 5 Jahre hinzu. Wird diese Aufrechterhaltungsgebühr nicht fristgerecht an das zuständige Marken- und Patentamt entrichtet, so endet die Schutzdauer des Geschmacksmusters / Designs und es wird im Register gelöscht.
Die Aufrechterhaltungsgebühren bezüglich deutscher Geschmacksmuster /Designs beim DPMA und europäischer Geschmacksmuster beim HABM / ab 23.03.2016 EUIPO sind erstaunlicher Weise identisch. Hinsichtlich einer ursprünglichen Geschmacksmustersammelanmeldung /Designschutzsammelanmeldung werden die Verlängerungsgebühren für jedes einzelne Muster /Design dieser ursprünglichen Sammelanmeldung fällig. Hier gibt es keinen Rabatt mehr.
Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung
wegen Markenrechtsverletzung?
Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen
Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.