Bei einer Markenanmeldung besteht immer Abmahngefahr!
Bei einer deutschen Markenanmeldung ist folgende Information für Sie am wichtigsten:
Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA sucht für Sie nicht nach älteren, kollidieren Rechten Dritter. Das müssen Sie selbst machen und dabei unbedingt beachten, dass nicht nur identische Namen problematisch sind, sondern auch ähnliche Namen. ZALANDO und ZALANDA sind für den Markenrechtler hochgradig ähnlich und verwechslungsfähig. Die Folge ist immer eine ABMAHNUNGSGEFAHR!
Dieser Abmahngefahr können Sie dadurch begegnen, dass Sie vor Ihrer Markenanmeldung bzw. vor der Benennung und Eintragung Ihrer Firma die notwendigen Konflikt-Recherchen durchführen lassen. Das sind Wortmarkenrecherchen, Bildmarkenrecherchen und Firmennamenrecherchen sowie ggf. eine Titelrecherche nach Werktiteln.
Bei Angeboten zur Markenanmeldung von Rechtsanwälten findet man die sogenannte Schutzfähigkeitsprüfung. Hierbei geht es nicht um Konfliktrecherchen nach älteren Rechten, sondern es handelt sich um eine Prüfung dahingehend, ob die Marke überhaupt ausreichend schutzfähig ist, um ins Markenregister eingetragen zu werden. Man will verhindern, dass jemand den Begriff "App" für Softwaredienstleistungen als Wortmarke monopolisiert und dann Abmahn-Wild-West spielt.
Eine Markenanmeldung kann man selbst beim DPMA durchführen! Man braucht den Anwalt gar nicht!
Ja, dass stimmt auf den ersten Blick. Man kann eine Markenanmeldung selbst beim DPMA durchführen. Achten Sie mal darauf, wann und wie das DPMA Sie auf die RISIKEN einer Markenanmeldung hinweist! Sie finden lediglich einen kleinen unauffälligen Hinweis darauf, dass man recherchieren sollte. Das DPMA verdient sein Geld nämlich ausschließlich damit, dass möglichst viele Markenanmeldungen durchgeführt werden. Ob das dann zu einer konfliktlosen Markeneintragung führt, ist dem DPMA völlig egal. Das DPMA steht nämlich in Konkurrenz zum EUIPO, dem EU-Markenamt und es gibt einen Wettlaufen um die höchsten jährlichen Anmeldezahlen und um die Daseinsberechtigung des DPMA.
80% einer Markenanmeldung macht die Konfliktrecherche aus!
Eine Markenanmeldung oder die Wahl des Firmennamens zur Handelsregistereintragung oder Nennung bei der Gewerbeanmeldung sollte nur durchgeführt werden, wenn man sich absolut sicher ist, dass man in seiner Branche nicht die älteren Namensrechte anderer Markeninhaber oder Firmennameninhaber verletzt. Ansonsten drohen nämlich unmittelbar existenzbedrohende Konflikte.
Fast jeden Tag haben wir es mit abgemahnten Firmengründern zu tun, die mangels ausreichender Recherche und der Übernahme falscher Informationen durch unwissende Dritte vor der Insolvenz stehen, weil der Name kippt, berechtigt Unterlassung, Schadensersatz und Beseitigung der Spuren im Internet gefordert wird. Solche Tragödien kann der Markenanwalt auch nicht ungeschehen machen, sondern er muss in der Regel versuchen, ein Rückzugsgefecht zu führen und großzügige Umstellungsfristen rauszuhandeln.
SPAREN SIE NICHT AM FALSCHEN ENDE!
NUR durch Ähnlichkeitsrecherchen und NICHT durch bloße Identitätsrecherchen lassen sich Marken- und Firmennamenstreitigkeiten weitestgehend verhindern.
In unseren Komplettpaketen finden Sie im Hinblick auf Wortmarkenanmeldungen, Bildmarkenanmeldungen, Wort-/Bildmarkenanmeldung die ideale Auswahl der notwendigen ÄHNLICHKEITS-Recherchen.
Bei Ähnlichkeitsrecherchen wird nicht nur nach dem exakten Begriff, sondern nach klanglich, schriftbildlich und assoziativ (gedanklich) ähnlichen Marken gesucht. Die Recherchen werden über eine professionelles Rechercheinstitut und einen menschlichen Rechercheur (keine bloße Maschinensuche) erstellt und durch den Anwalt ausgewertet.
Wir übernehmen die anwaltliche Haftung!
Sie erhalten von uns die anwaltlich ausgewerteten Rechercheergebnisse nebst Handlungsempfehlung. Wir übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der Recherche. All das kann eine kostenlose do it yourself Recherche in freien Datenbanken nicht leisten.
Wir fertigen ein individuell für Ihre Bedürfnisse erstelltes Klassenverzeichnis.
Die Erstellung eines Klassenverzeichnisses ist der Schwerpunkt beim Anmeldeakt einer Marke. Es gilt die notwendige Balance zwischen möglichst oberbegrifflicher Formulierung zur Erzeugung eines weiten Schutzumfanges und individueller Konkretisierung zur Einengung der Abmahnfähigkeit herzustellen. Man kann bei der großen Anzahl der in Deutschland geltenden Marken (2016 sind es ca. 2,2 Mio Marken) sowie deren Schutzbereichsausstrahlung fast gar nicht mehr davon ausgehen, dass es überhaupt noch einen freien Markenraum gibt.
Alles was gut und naheliegend ist, ist nämlich schon besetzt. Flüsse, Monde, Sonnensysteme, Tiernamen: Alles schon weg. Die Kunst ist es also, durch geschickte Namensauswahl, Vorrecherchen und dann Ähnlichkeitsrecherchen sowie danach passender Nizzaklassenformulierung noch sein kleines Markengrundstück abzustecken. Das ist alles richtig komplex. Das alles haben wir in den Komplettpaketen vereint.
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