Das EU-Markenamt EUIPO führt keine Recherche in allen 27 Mitgliedsstaaten vor der EU-Markeneintragung durch! Dadurch ist immer die ganze EU-Marke in Gefahr!
So könnten Sie zu einer eingetragene EU-Marke kommen, ohne dabei zu wissen, dass Sie ältere fremde Rechte in irgendeinem EU-Mitgliedsland (z.B. in Italien) verletzen. Oft wird der Markenverletzer darüber erst durch eine kostenpflichtige Abmahnung in Kenntnis gesetzt. Eine EU-Markenanmeldung beinhaltet keine Recherche nach älteren europäischen Marken und Firmennamen. Nachfolgendes EU-Komplett-Paket sorgt für Ihre Rechtssicherheit. Wir holen über unser Rechercheinstitut für Sie die notwendigen EU-Marken- und EU-Firmennamenrecherchen in allen 27 EU-Mitgliedsländern auch auf nationaler Ebene ein. Die Recherchen sind dabei echte Ähnlichkeitsrecherchen und suchen dabei nicht nur nach identischen Namen, sondern auch nach klanglich, schriftbildlich und assoziativ ähnlichen Markennamen und Firmennamen auf der gesamten europäischen Ebene.
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Komplettpaket EU Wortmarke inkl. Ähnlichkeitsrecherche
Eine Markenanmeldung - Schutz in allen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Markenschutz EU- Schutz für Waren und Dienstleistungen in Europa
Besprechung und Beratung der individuellen Markenstrategie
Beurteilung der Schutzfähigkeit und
Wortmarkenähnlichkeitsrecherche EU27
identische und ähnliche Marken (bis zu fünf Nizzaklassen) in den Mitgliedsstaaten Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Malta, Zypern, Griechenland, Kroatien + EU-Marken, IR-Marken
Firmennamenähnlichkeitsrecherche EU27
identische und ähnliche Firmennamen in den Mitgliedsstaaten Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Malta, Zypern u. Kroatien
Überprüfung der Markenstrategie im Hinblick auf die Rechercheergebnisse
Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
individuell, unter Berücksichtigung der Rechercheergebnisse u. der Markenstrategie
Fertigung der Markenanmeldung
und Übersendung des Antrags an das europäische Markenamt (EUIPO).
Führung der Korrespondenz mit dem EUIPO
Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
Überwachung der Zahlungsfristen
Aktive Sachstandsüberwachung
Überwachung der Widerspruchsfrist
Übersendung der Markenurkunde
Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren werden in Absprache gesondert nach Pauschalhonorar berechnet
Mandantenbetreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens
Teilabrechnung bei vorzeitiger Mandatsbeendigung nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistungen.
Prehm & Klare Rechtsanwälte bringen Ihren Begriff als Wortmarke beim EUIPO zur Anmeldung. Die Marken Anmeldung erfolgt über Prehm & Klare Rechtsanwälte als Vertreter. Sie sind als Anmelder der EU-Markeninhaber für einen Schutzzeitraum von 10 Jahren, wenn die EU-Marke eingetragen wird.
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