Sie möchten Ihre Marke internationalisieren und in China Märkte erschließen?
Die Markenanmeldung in China ist über das Madrider Markensystem bei der WIPO möglich. Bei der Anmeldung der sogenannten IR-Marke wird ein bestehendes Markenrecht, zum Beispiel eine beim DPMA eingetragene Marke, identisch in China registriert.
Wir beraten Sie im Vorfeld der Anmeldung zur Basismarke, Schutzfähigkeit und den notwendigen Recherchen nach bestehenden Rechten in China.
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Markenschutz in China
China ist nicht nur ein wachsender und damit interessanter Absatzmarkt, sondern leider auch ein Brennpunkt internationaler Markenpiraterie. Um ein wirksames Instrument gegen Produkt- und Markenpiraterie in Händen zu halten ist der Markenschutz in China notwendig. Auch wenn Sie selbst keine Waren in China vertreiben, sondern lediglich auf chinesischem Boden produzieren lassen, sollten Sie nicht auf den passenden Markenschutz verzichten.
Sprechen Sie uns gern auf den Markenschutz in China unverbindlich an.
Wir bieten Ihnen den Markenschutz in China mit folgendem Leistungsumfang an.
Besprechung und Beratung der individuellen Markenstrategie der China Markenanmeldung (IR)
Beurteilung der Schutzfähigkeit der China Marke (IR)
Ermittlung der entstehenden amtlichen Gebühren der WIPO
Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses IR-Marke China
inkl. Übersetzung und Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Basismarke ins Englische
Fertigung der China Markenanmeldung (IR) und Übersendung des Antrags an das Deutsche Patent- und Markenamt
Führung der Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und der WIPO
Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
Überwachung der Zahlungsfristen
Aktive Sachstandsüberwachung
Übersendung der Markenurkunde
Überwachung der Widerspruchsfrist
Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren werden in Absprache gesondert nach Pauschalhonorar berechnet
Mandantenbetreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens
Teilabrechnung bei vorzeitiger Mandatsbeendigung nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistungen.
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